Mittwoch, September 12, 2012

Life Bond Fund GmbH & Co. KG: Anlegern droht Verjährung!


Sämtlichen Anlegern der BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG wurde Ende August 2012 mitgeteilt, dass die Liquiditätssituation des gesamten Fonds mehr als kritisch und negativ ist.

Die Anleger wurden im Rahmen eines Rundschreibens darüber informiert, dass die sehr angespannte Liquiditätssituation des Fonds zwingend dazu führe, dass bereits gewährte Gesellschafterdarlehen verlängert werden müssten oder aber sämtliche Anleger, welche bisher noch kein Gesellschafterdarlehen gegeben hatten, prüfen müssten und sollten, ob nunmehr aufgrund der aktuellen Liquiditätsschwierigkeiten ein Darlehen gewährt werden könnte. Bereits im Jahre 2010 musste der Darlehensrahmen des Fonds von 4 Millionen US-Dollar auf 8 Millionen US-Dollar erweitert werden. Die etwa 1.500 Kommanditisten, welche sich damals an der Darlehensgewährung beteiligten wurde mitgeteilt, dass das Darlehen Ende 2012 bzw. 2013 zurückgezahlt werde und hierauf eine Verzinsung in Höhe von 7 % p. a. erfolgen würde.

Nunmehr teilt die Fondsgesellschaft mit, dass in den letzten Monaten lediglich ein einziger weiterer Versicherungsfall bekannt geworden sei, welcher auch noch erheblich unter der geplanten Police Größe gelegen haben soll. Die durchschnittliche Auszahlungsgröße im Portfolio des Fonds wurde mit 1,1 Millionen US-Dollar bemessen. Die letzte Auszahlung belief sich jedoch nur auf 420.000 US-Dollar.

Die Liquiditätslage des Fonds ist daher derart angespannt, dass die per 31.12.2012 fälligen Darlehen nicht mehr getilgt werden könnten, sollten die Anleger die bereits gewährten Darlehen nicht verlängern bzw. Neuanleger weitere Darlehen gegenüber der Fondsgesellschaft gewähren. Die Lage ist daher mehr als dramatisch.

Hinzu kommt auch, dass die prognostizierten und eingeplanten Versicherungsfälle in den letzten Jahren dramatisch gesunken sind. Die prospektierten Werte liegen daher weit über den nunmehr tatsächlich eingetretenen Werten. Allein in den nächsten 12 Monaten der Fondslaufzeit sind gemäß der Fonds Prämien und Zahlungsverpflichtungen in Höhe von monatlich 500.000 US-Dollar fällig. Werden diese nicht bedient, droht die Kündigung der Darlehen und sonstiger vertraglicher Verpflichtungen.

Die hier bestehenden „Liquiditätsreserven“ würden noch für einen Zeitraum von ca. vier Monaten sämtliche Verbindlichkeiten decken. Dem stehen jedoch fällige Darlehen in Höhe von 150.000 US-Dollar zum 30.11.2012 und 6,1 Millionen US-Dollar zum 31.12.2012 zur Rückzahlung gegenüber.

Die betroffenen Anleger müssen daher erneut drüber entscheiden, hier neben der bereits gewährten Einlage noch weitere Sicherheiten und Zahlungen aufzubringen, um überhaupt eine Fortführung des Fonds zu gewährleisten. Für viele dürfte sich nach dieser Mitteilung die Investition in die BVT Life Bond Funds als ein Totalverlust darstellen.

Zahlreichen Anlegern wurden derartige Beteiligungen an Zweitmarkt Lebensversicherungen jedoch als sichere und solide Kapitalanlage, insbesondere auch im Hinblick auf die Altersvorsorge, angeboten. Teilweise wurden die Beteiligungen auch über Banken vertrieben, welche jedoch zu keinem Zeitpunkt über die zusätzlich erhaltenen Rückvergütungen aufgeklärt haben. Wurde ein Anleger über die hier bestehenden Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, steht diesem möglicherweise ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Berater bzw. Vermittler und/oder der vermittelten Bank zu.

Anleger sollten nunmehr schnellstmöglich ihre Ansprüche prüfen lassen, da der Vertrieb und die Vermittlung der Beteiligungen am BVT Life Bond Fund in der Regel in den Jahren 2002 stattfanden. Hier droht nunmehr die Verjährung! Hat ein Anleger z. B. am 20.10.2002 die Beteiligung gezeichnet, so muss er bis spätestens zum 20.10.2012 seine Ansprüche geltend gemacht haben bzw. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen haben.

Sollten Anleger daher noch Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, so ist dringend anzuraten, diese Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Auf Grund dieser Entwicklungen bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ „BVT Life Bond Fund“ beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 12.09.2012 wieder. Hiernach eintretenden Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw

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