Sämtlichen Anlegern der BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG wurde Ende August 2012 mitgeteilt, dass die Liquiditätssituation des gesamten Fonds mehr als kritisch und negativ ist.
Die Anleger wurden im Rahmen eines Rundschreibens darüber
informiert, dass die sehr angespannte Liquiditätssituation des Fonds zwingend
dazu führe, dass bereits gewährte Gesellschafterdarlehen verlängert werden
müssten oder aber sämtliche Anleger, welche bisher noch kein Gesellschafterdarlehen
gegeben hatten, prüfen müssten und sollten, ob nunmehr aufgrund der aktuellen
Liquiditätsschwierigkeiten ein Darlehen gewährt werden könnte. Bereits im Jahre
2010 musste der Darlehensrahmen des Fonds von 4 Millionen US-Dollar auf 8 Millionen
US-Dollar erweitert werden. Die etwa 1.500 Kommanditisten, welche sich damals
an der Darlehensgewährung beteiligten wurde mitgeteilt, dass das Darlehen Ende
2012 bzw. 2013 zurückgezahlt werde und hierauf eine Verzinsung in Höhe von 7 %
p. a. erfolgen würde.
Nunmehr teilt die Fondsgesellschaft mit, dass in den letzten
Monaten lediglich ein einziger weiterer Versicherungsfall bekannt geworden sei,
welcher auch noch erheblich unter der geplanten Police Größe gelegen haben
soll. Die durchschnittliche Auszahlungsgröße im Portfolio des Fonds wurde mit
1,1 Millionen US-Dollar bemessen. Die letzte Auszahlung belief sich jedoch nur
auf 420.000 US-Dollar.
Die Liquiditätslage des Fonds ist daher derart angespannt,
dass die per 31.12.2012 fälligen Darlehen nicht mehr getilgt werden könnten,
sollten die Anleger die bereits gewährten Darlehen nicht verlängern bzw.
Neuanleger weitere Darlehen gegenüber der Fondsgesellschaft gewähren. Die Lage
ist daher mehr als dramatisch.
Hinzu kommt auch, dass die prognostizierten und eingeplanten
Versicherungsfälle in den letzten Jahren dramatisch gesunken sind. Die
prospektierten Werte liegen daher weit über den nunmehr tatsächlich
eingetretenen Werten. Allein in den nächsten 12 Monaten der Fondslaufzeit sind
gemäß der Fonds Prämien und Zahlungsverpflichtungen in Höhe von monatlich
500.000 US-Dollar fällig. Werden diese nicht bedient, droht die Kündigung der
Darlehen und sonstiger vertraglicher Verpflichtungen.
Die hier bestehenden „Liquiditätsreserven“ würden noch für
einen Zeitraum von ca. vier Monaten sämtliche Verbindlichkeiten decken. Dem
stehen jedoch fällige Darlehen in Höhe von 150.000 US-Dollar zum 30.11.2012 und
6,1 Millionen US-Dollar zum 31.12.2012 zur Rückzahlung gegenüber.
Die betroffenen Anleger müssen daher erneut drüber
entscheiden, hier neben der bereits gewährten Einlage noch weitere Sicherheiten
und Zahlungen aufzubringen, um überhaupt eine Fortführung des Fonds zu
gewährleisten. Für viele dürfte sich nach dieser Mitteilung die Investition in
die BVT Life Bond Funds als ein Totalverlust darstellen.
Zahlreichen Anlegern wurden derartige Beteiligungen an
Zweitmarkt Lebensversicherungen jedoch als sichere und solide Kapitalanlage,
insbesondere auch im Hinblick auf die Altersvorsorge, angeboten. Teilweise wurden
die Beteiligungen auch über Banken vertrieben, welche jedoch zu keinem
Zeitpunkt über die zusätzlich erhaltenen Rückvergütungen aufgeklärt haben.
Wurde ein Anleger über die hier bestehenden Risiken nicht ordnungsgemäß
aufgeklärt, steht diesem möglicherweise ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem
Berater bzw. Vermittler und/oder der vermittelten Bank zu.
Anleger sollten nunmehr schnellstmöglich ihre Ansprüche
prüfen lassen, da der Vertrieb und die Vermittlung der Beteiligungen am BVT
Life Bond Fund in der Regel in den Jahren 2002 stattfanden. Hier droht nunmehr
die Verjährung! Hat ein Anleger z. B. am 20.10.2002 die Beteiligung gezeichnet,
so muss er bis spätestens zum 20.10.2012 seine Ansprüche geltend gemacht haben
bzw. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen haben.
Sollten Anleger daher noch Schadenersatzansprüche geltend
machen wollen, so ist dringend anzuraten, diese Ansprüche durch einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Auf Grund dieser Entwicklungen bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ „BVT Life Bond Fund“ beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 12.09.2012 wieder. Hiernach eintretenden Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 12.09.2012 wieder. Hiernach eintretenden Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw
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