In den letzten Monaten und Jahren wurde wiederholt vom Erwerb sogenannter „Schrottimmobilien“ gewarnt. Auch der BSZ e.V. hat hierüber in regelmäßigen Abständen berichtet. Unter „Schrottimmobilien“ versteht man heutzutage auch den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen und auch zu überhöhten Preisen veräußert wurden.
Teilweise unter erheblichen Provisionen an die Vermittler.
Diese sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür,
dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch
dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige
Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die
Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den
Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All
Inklusive“ Packet vor dem Hintergrund des Steuersparens.
Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem
Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten (Leipzig/Chemnitz/Berlin)
oder im Westen, Steuern sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie
erworben habe. Die Realität sieht oft anders aus. Der Gesetzgeber hat bisher
noch kein „Mittel“ dagegen zu Hand, um eine derartige „Beratungspraxis“
einzuschränken. Bei den finanzierenden Banken, den Notaren und vor allem den
Vertrieben für solche „Steuersparimmobilien“ besteht daher immer noch eine
gewisse Motivation, diese tatkräftig zu unterstützen.
Nunmehr ist auf der Grundlage von Recherchen der
Vertrauensanwälte des BSZ e.V. – dort namentlich von der Kanzlei Bouchon &
Hemmerich Rechtsanwälte – eine in Frankfurt am Main ansässige Vermittlungs-
bzw. Beratungsfima SKD „Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH“
aufgefallen, welche zumindest mit dem Internetauftritt den Eindruckt erweckt,
es handele sich um ein qualifiziertes Beratungsunternehmen. Dieser Eindruck
scheint jedoch nicht den Tatsachen zu entsprechen, da auf der Homepage gerade
mal zwei Mitarbeiter benannt werden.
Nach Angaben einiger Kunden der SKD wurden diese im
Zusammenhang mit einer Steueroptimierung dahingehend beraten, eine
Eigentumswohnung zu erwerben. Hierzu hatte man seitens der SKD eine Art
Musterberechnung erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die
tatsächliche finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung
unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war
meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der
Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich
der Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.
Da der Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt
Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich – bereits seit Jahren
geschädigte Anleger vertritt, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien
erworben haben, kann bestätigt werden, dass in Wirklichkeit oft und
systematisch wesentliche Punkte falsch oder nur unzureichend dargestellt
werden, insbesondere was die Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch
den Erwerb einer derartigen Eigentumswohnung anbelangt. Ob dies auch bei der
SKD der Fall ist, steht noch nicht fest.
Auffallend bei diesen „Vertriebsmodellen“ ist erneut, dass
sich unter den finanzierenden Banken immer wieder auch deutsche Großbanken
finden, wie die Deutsche Bank. Diese finanzieren hierbei den gesamten Erwerb
der Eigentumswohnungen.
Nicht selten werden Eigentumswohnungen über derartige
Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch
noch steuerlich optimiert ist. Oft werden hier die §§ 7 i EStG
(Einkommensteuergesetzt) genannt und erwähnt. Makaber an dieser Sache ist, dass
nicht alle Eigentumswohnungen diese „stattliche Förderung“ auch erhalten.
Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche
Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den
potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens
nach 10-12 Jahren wegfallen wird. Dann steigt ganz logisch die monatliche
Belastung.
Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer
Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen
Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren
noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen
dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.
Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die
Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in
Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man
zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine
Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte,
letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr
und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die
Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen z.B. bei der Deutsche
Bank beantragt hatten, sollten die
möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
geprüft werden.
Es bestehend gute Gründe der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH/“Schrottimmobilien“ beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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