Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob Anklage. Erster Termin zur mündlichen Verhandlung geplatzt? Millionen sicher gestellt! Eile ist geboten! Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen!
Vier Angeklagten wird vorgeworfen, den Kurs
der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive
Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten,
beeinflusst zu haben und dadurch mehr als 38 Mio. € Gewinn erzielt zu haben.
Der erste Termin vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts
Stuttgart mit dem Az. 6 KLs 157 Js 39604/12 sollte am 21.08.2012 sein, die
Fortsetzung am 30. August, 6. 7., 11. 12. und 18. September 2012 folgen. Ob die
ersten Termine vor Gericht wirklich stattfanden, ist nicht sicher.
Medienberichten der letzten Tage zufolge soll zumindestens der erste Termin zur
mündlichen Verhandlung am 21.08.2012 geplatzt sein, weil es der
Staatsanwaltschaft nicht gelungen sein soll, einen der vier Angeklagten zu dem
Gerichtsverfahren aus dem Ausland vorzuladen. Ob dies stimmt, bleibt
abzuwarten, der BSZ e.V. konnte hierzu noch keine neuen Erkenntnisse gewinnen.
Die vier Verantwortlichen sollen die Aktie
von De Beira massiv zum Kauf empfohlen haben, und dabei verschwiegen haben,
dass sie im Besitz eines erheblichen Anteils der Aktien waren. Durch die
Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen
verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten erhebliche
Verluste.
Eine sehr positive Nachricht für geschädigte
Anleger von De Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft diversen Medienberichten
zufolge Vermögenswerte in Millionenhöhe bei den Verantwortlichen sicher stellen
konnte. Dies wurde den BSZ e.V-Vertrauensanwälten inzwischen von den
zuständigen Ermittlungsbehörden bestätigt. „ Es soll sich nach Angaben der
zuständigen Behörden um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich handeln.
Wir werden daher versuchen, diese Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege
der Rückgewinnungshilfe von den Strafverfolgungsbehörden freizubekommen,“ so
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Walter Späth.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten
inzwischen mit den Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung
bringen, wer Aussicht auf Entschädigung hat:
„Vor allem Anleger, die in dem Zeitraum
zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft
haben, dürften Chancen auf Entschädigung haben. Wann und ob die Aktien
inzwischen wieder verkauft wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein,“ so
Rechtsanwalt Dr. Späth. Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen
versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer
Interessen beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. „Titel“ die
Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. „Die Staatsanwaltschaft hat uns
inzwischen telefonisch bestätigt, dass nur z.B. durch ein zivilrechtliches
Urteil gegen die Verantwortlichen für Geschädigte die Möglichkeit besteht, auf
die von der Staatsanwaltschaft sicher gestellten Gelder zuzugreifen. Eile ist
daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog.
„Prioritätsprinzip“, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann zuerst auf
die sichergestellten Gelder zugreifen,“ so Dr. Späth. Es reicht daher für die
Geschädigten keinesfalls aus, sich lediglich bei der Staatsanwaltschaft zu
melden.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben daher
inzwischen für die Geschädigten um Akteneinsicht gebeten, über das Gesuch wird
das Landgericht Stuttgart nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart
demnächst entscheiden“
Geschädigte sollten also umgehend tätig
werden, denn nur wer umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf
die sichergestellten Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät
kommen, besteht leider die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen
sind.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs De Beira durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira Aktienbetrug" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws
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