Anlegern der MS „Santa B Schiffe“ mbH & Co KG wurde mit Datum vom 28. August 2012 mitgeteilt, dass diese zur „Rettung“ der Fonds eine Kapitalerhöhung von 12% leisten sollten.
Die Fondsgeschäftsführung teilte zwar auch mit, dass einige
Abreden mit den finanzierenden Banken bereits erfolgreich getroffen werden
konnten. Die Vorzeichen, dass man mit einer Beteiligung an den MS „Santa B
Schiffen“ jedoch erhebliche Verluste erleidet bzw. erleiden könnte, stehen
jedoch nicht gut. So wird im Rahmen des Rundschreibens bereits darauf
hingewiesen, dass bei Ausbleiben der Kapitalerhöhung Zahlungsschwierigkeiten
eintreten werden.
Die Liquidität der Schiffsfondsgesellschaften ist daher
derart angespannt, dass man neben den Stundungsabreden mit den Banken auch noch
12 % neues Kapital der ursprünglichen Einlagesumme einsammeln muss, um die
Liquidität zu gewährleisten. Scheitert dies, drohen nicht nur Notverkäufe
sondern in Einzelfällen auch die Insolvenz des Fonds. Dies hätte für die
Anleger weitreichende Folgen wie z.B. die Rückforderung bereits gezahlter
Ausschüttungen. Genau auf derartige Risiken sind Anleger aber nicht immer
ordnungsgemäß hingewiesen worden. So wurde seitens der Vermittler, aber auch seitens
der beratenden Banken nur selten darauf hingewiesen, dass bereits erhaltene
Ausschüttungen gemäß §§ 171 ff. HGB auch wieder zurückgefordert werden könnten,
wenn die Ausschüttungen nicht von Gewinnen gedeckt waren.
Hinzu kommt auch, dass das hier oft vorhanden Währungsrisiko
zumindest nicht umfassend genug dargestellt wurden, wenn nicht sogar
verharmlost wurde. Zahlreiche der MS „Santa R Schiffe“ sind aber von ihrer
Finanzierungsstruktur her so finanziert, dass ein Teil der Fremdmittel des
Fonds zu Darlehen in Dollar und japanischen Yen aufgenommen wurden. Schwanken
die Kurse erheblich, kommt es zu Liquiditätsengpässen. Dies hat dann wiederum
zur Folge, dass die Darlehensraten nicht vollständig bedient werden können.
Neben diesen Risiken wurden Schiffsbeteiligungen generell
trotz ihres unternehmerischen Charakters als sichere Kapitalanlagen und zum
Zweck der Altersvorsorge vermittelt. Auf ein auch hier bestehendes
Totalverlustrisiko wurde selten hingewiesen. Auch nicht darauf, dass derartige
Fondsbeteiligungen nur auf einem „Zweitmarkt“ mit erheblichen Verlusten
verkauft werden könnten. Wurden die Beteiligungen von Banken vertrieben, kommt
die Problematik der Rückvergütung hinzu (Kick-Back). Hiernach ist eine Bank
verpflichtet, über zusätzlich erhaltene Vergütungen aufzuklären.
Aus zahlreichen Schilderungen von BSZ e.V. Mitgliedern
ergibt sich, dass Schiffsbeteiligungen auch an Anleger vertrieben wurden,
welche nur ein geringes Risiko eingehen wollten, d.h. sehr konservativ
ausgerichtete Anleger. Die Beratung und Vermittlung einer unternehmerischen
Schiffsfondsbeteiligung entsprach daher schon nicht den Anlagezielen der
Kunden. Auch hierin kann ein Beratungsfehler liegen.
Es bestehen aufgrund der Entwicklungen der MS „Santa B
Schiffe“ gute Gründe, der Interessengemeinschaft „MS Santa B Schiffe in der
Krise“ beizutreten und sich vor einem Entschluss über die Kapitalerhöhung durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS Santa B Schiffe in der Krise“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw