Donnerstag, Juli 19, 2012

MPC MS Rio Stora - Anleger müssen über Zukunft des Schiffsfonds entscheiden


Die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Stora haben die Qual der Wahl. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob Anleger alternativ Schadensersatzansprüche geltend machen können und das Abenteuer Schiffsbeteiligung so glimpflich enden kann.


Die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Stora werden in einem Schreiben der Treuhänderin TVP mit einer kniffeligen Frage konfrontiert. Sollen sie ihrem Schiffsfonds frisches Kapital bereitstellen oder nicht? Der Fonds MPC MS Rio Stora leidet unter Geldnot. Seit dem Frühjahr 2012 muss das Vollcontainerschiff MS Rio Stora mit einer geringeren Charterrate als zuvor fahren, während gleichzeitig die Kosten anstiegen. Die Finanzen des Schiffs gerieten in Schieflage. Jetzt sollen die Anleger aushelfen. Die aufgezeigten Alternativen zum Nachschuss sind wenig verlockend: Drohende Insolvenz oder ein Notverkauf des Schiffes. Alle drei Varianten, die den Anlegern des MPC Rio Stora zur Wahl stehen, sind mit Verlustrisiken behaftet.

Für die Anleger war die Investition in den 2005 aufgelegten Schiffsfonds MPC Rio Stora bislang mit einigen Haken versehen. Zunächst musste das geplante Schwesterschiff MS Rio Susa aus dem Fondskonzept gestrichen werden. Und auch nach der Indienststellung der MS Rio Stora im März 2007 blieben die Ausschüttungen des Schiffsfonds hinter den Erwartungen zurück. Die jetzt erforderliche Sanierung fügt der wenig ruhmreichen Geschichte des Schiffsfonds MPC Rio Stora ein weiteres trauriges Kapitel hinzu. Im schlimmsten Fall könnte die Schiffsbeteiligung an der MS Rio Stora zu einem weiteren Opfer der aktuell wütenden Schifffahrtskrise werden.

Hilfe für Anleger

Was können Anleger des MPC MS Rio Stora in dieser unangenehmen Situation tun - außer dem genauen Durchdenken der Pläne der Fondsverwaltung? Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Schiffsbeteiligung abklären, welche Alternativen Anlegern offen stehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Verlustrisiken handelt, müssen die Anleger des MPC MS Rio Stora derzeit erfahren. Auch über weitere Risiken wie die lange Laufzeit eines Schiffsfonds musste aufgeklärt werden. Bei Schiffsfonds kassierten Banken oder Anlageberater oft erhebliche Vermittlungsprovisionen, von denen die Anleger nichts ahnten, obwohl Berater darüber aufklären müssen.

Wurden diese oder ähnliche Pflichten durch die Banken oder Anlageberater verletzt, bestehen für die Anleger des MPC MS Rio Stora gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. Da das weitere Schicksal des MPC MS Rio Stora mitten in der Schifffahrtskrise auf Messers Schneide steht, sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Anleger der Schiffsbeteiligung MPC MS Rio Stora können so ihre individuellen Chancen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können, ausloten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in MPC MS Rio Stora durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC MS Rio Stora gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Dr. Peters VLCC Schiffsfonds: In der Krise? - Was können Anleger jetzt unternehmen?


Seit Jahren leiden die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds unter verringerten Einnahmen. Welche Optionen stehen Anlegern der 8 Schiffsbeteiligungen offen? Die Schiffe der Dr. Peters VLCC Schiffsfonds tragen glanzvolle Namen: VLCC Leo Glory, VLCC Titan Glory, VLCC Saturn Glory, VLCC Mercury Glory, VLCC Pluto Glory, VLCC Artemis Glory und VLCC Younara Glory. Doch ganz so glorreich wie ihr Name verheißt, ist die Entwicklung der Dr. Peters VLCC Schiffsfonds nicht verlaufen.


VLCC ist die Abkürzung für „very large crude carrier“. Dementsprechend verfügen die 8 Schiffsfonds über 8 große Rohöltanker. Betrieben werden die Schiffe von gleichnamigen, zwischen 2004 und 2007 aufgelegten Schiffsfonds. Diese Fonds kämpfen seit Jahren mit nicht erwartungsgemäßen Einnahmen. Bereits seit dem Jahr 2010 verzichten die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds auf einen Teil ihrer Charterraten. Laut Fondstelegramm sollen die fehlenden Raten erst im Jahr 2014 an die Schiffsfonds gezahlt werden. Mittlerweile sollen die Beträge, die die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds noch erhalten sollen, sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen. Bei jedem der 8 Schiffsfonds klaffen daher erhebliche Lücken bei den Einnahmen, und das schon seit Jahren.

Werden die 8 Fonds die Durststrecke überstehen?

Für die Anleger der Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen stellt sich daher die Frage, ob ihr Schiffsfonds die Durststrecke bis ins Jahr 2014 übersteht. Denn die aktuelle Schiffsfondskrise äußert sich nicht nur durch geminderte Chartereinnahmen – auch andere Rahmenbedingungen der Transportschifffahrt änderten sich. So stiegen die Treibstoffpreise in den letzten Jahre dramatisch in die Höhe. Für die Schifffahrt bedeutet das, dass den geminderten Einnahmen gestiegene Kosten gegenüberstehen. Es ist daher ungewiss, was die Zukunft für die Schiffsfonds Dr. Peter DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Pluto Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory und Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory bereithält.

Hilfe für Anleger

Ob und in welcher Höhe die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds die noch ausstehenden Charterraten erhalten, muss sich noch zeigen. Was können Anleger der Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen tun, die jetzt handeln wollen? Sie können sich zum Beispiel von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Eine rechtliche Überprüfung der Investition in den jeweiligen Dr. Peters VLCC Schiffsfonds kann aufzeigen, welche weiteren Optionen Anlegern offenstehen. Häufig können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, da ihnen Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen wurden, obwohl Schiffsfonds mit erheblichen Risiken behaftet sind.

Viele Risiken, die Schiffsfonds innewohnen, rühren aus dem unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds her. Schiffsfonds sind Unternehmen, denen Risiken innewohnen. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem jeweiligen Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

Anleger, die in einen der 8 Dr. Peters VLCC Schiffsfonds investierten und jetzt das Gefühl haben, dass auch bei ihrem Beratungsgespräch Fehler passierten, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wurden Anleger fehlerhaft beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. In einem solchen Fall können Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an einem der Dr. Peters VLCC Schiffsfonds trennen. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf einen verlustfreien Ausstieg sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und sich beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Dr. Peters VLCC Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Dr. Peters VLCC gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

CS Euroreal: Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft für Anleger.


Der offene Immobilienfonds CS Euroreal ist aufgelöst und wird jetzt abgewickelt. Die erste Zahlung erhielten die Anleger bereits. Doch jetzt heißt es warten. Was können Anleger, die nicht monate- und jahrelang auf ihr Geld warten möchten, tun?


Vom Betongold zum Sorgenkind. So lässt sich die Entwicklung des CS Euroreal in den letzten Jahren zusammenfassen. Bereits während der Aussetzung der Anteilsrücknahme von Mai 2010 bis Mai 2012 konnten die Anleger nicht jederzeit auf ihr Geld zugreifen, wie es ihnen bei der Investition versprochen wurde. Und nach der Auflösung werden die Anleger des CS Euroreal noch eine Weile auf ihr Geld warten müssen. Zwar wurde ihnen in diesen Tagen ein Betrag von 4,30 Euro je Anteil ausgezahlt, aber die weiteren Auszahlungen im Rahmen der fünfjährigen Abwicklung finden im halbjährlichen Rhythmus statt. Wie viel Geld der CS Euroreal bei diesen Terminen jeweils auszahlen wird, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management die Fondsimmobilien veräußern kann.

Was können Anleger, die sich jetzt von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten unternehmen?

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Mittwoch, Juli 18, 2012

SEB Immoinvest: Wie geht es nach der ersten Ausschüttung im Juli 2012 weiter? Hilfe für Anleger.


Kurz nach dem Aus des SEB Immoinvest erhielten dessen Anleger die erste Auszahlung. Rund ein Fünftel des Werts eines Anteils wurde an die Anleger des offenen Immobilienfonds überwiesen. Die nächste Ausschüttung wird im Dezember 2012 stattfinden. Doch die Fondsverwaltung dämpfte bereits die Hoffnungen, dass auch dieses Auszahlung ähnlich üppig ausfallen wird. Der SEB Immoinvest muss Kredite zurückzahlen, so dass die Auszahlung Dezember 2012 aller Wahrscheinlichkeit geringer ausfallen wird.


Die Abwicklung des SEB Immoinvest wird für die Anleger also nicht so erfreulich weitergehen, wie sie begonnen hat. Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem – jetzt um 10,25 Euro reduzierten - Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Klagen und Interessengemeinschaft

Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Zum Beispiel kann für Klagen auf Schadensersatz gegen die Banken oder Berater das individuelle Anlageberatungsgespräch überprüft werden. So kann geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Die BSZ e.V.  Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen. Darüber hinaus können Anleger des SEB Immoinvest sich der Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


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MPC Schiffsfonds: Was können Anleger der MPC Schiffsbeteiligungen angesichts der dramatischen Schifffahrtskrise tun?


Die Probleme der Schiffsfonds intensivieren sich im Sommer 2012 in nie zuvor gekanntem Ausmaß. Welche Rechte stehen Anlegern zu, deren Schiffsfonds von der Krise überrollt wird? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.


Die Schiffsfonds des Dortmunder Emissionshaus Münchmeyer Petersen Capital (MPC) werden von der Schifffahrtskrise nicht ausgespart. Jüngstes Krisenopfer unter den Schiffsfonds ist der Fonds MPC Santa P Schiffe. Dieser Schiffsfonds hat - wie so viele andere - mit niedrigen Einkünften zu kämpfen. Die Hälfte der 6 Schiffe des Fonds kann nur einen Bruchteil der erwarteten und benötigten Einnahmen erzielen. Daher musste ein Sanierungskonzept für den Fonds geschmiedet werden, über das die Anleger des MPC Santa P Schiffe demnächst entscheiden müssen.

Krisensommer 2012 sucht Schiffsfonds heim

Das Schicksal dieses MPC Schiffsfonds ist beileibe kein Einzelfall im Sommer 2012. Weder bei MPC noch auf dem gesamten Schifffahrtsmarkt. Fast jeden Tag werden neue Insolvenzanmeldungen und Rettungspläne bekannt. Und da MPC ein großer Anbieter von Schiffsbeteiligungen ist, sind natürlich MPC Schiffsfonds von der Krise betroffen, wenn auch nicht jeder Fonds mit existenzbedrohenden Problemen zu kämpfen hat. Für Anleger, denen MPC Schiffsfonds vielfach als sichere Kapitalanlage angepriesen wurden, dürfte die oftmals mehr als dürftige Entwicklung ihres Schiffsfonds ernüchternd sein. Und da sich die Krise der Schifffahrt in der jüngsten Zeit zuspitzt, ist eine generelle Entwarnung für MPC Schiffsfonds noch verfrüht.

Die Gründe für die aktuelle Krise der Schifffahrt der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Charterraten für Schiffstransporte können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das allzu oft Aus.

Anleger sind nicht rechtlos

Dennoch müssen Anleger, deren MPC Schiffsfonds von der Krise überrollt wird, nicht einfach tatenlos zu sehen, wie ihr investiertes Geld gefährdet wird. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, wie gut die Chancen der betroffenen Anleger sind, dass sie Schadensersatz fordern können. Da die Anlageberatung durch Banken und Finanzberater oft zu wünschen übrig ließ, haben Anleger gute Chancen, Schadensersatz wegen Falschberatung zu fordern. Beispielsweise wurde kaum ein Anleger auf die hohen Provisionen hingewiesen, die bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds häufig an die Berater flossen. Auch musste Anlegern erläutert werden, wie ein Schiffsfonds funktioniert und dass es sich bei einem Schiffsfonds nicht um ein sicheres Sparbuch handelt, sondern um ein Unternehmen. Dass Unternehmen auch in gefährliche finanzielle Schieflagen geraten  können, mussten Anleger mitten in der Schifffahrtskrise bereits erfahren. Daher sollten Anleger der MPC Schiffsfonds, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, nicht zögern und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Von MPC stammen zum Beispiel die folgenden Schiffsfonds: MPC Fonds 131 - MS Santa-R Schiffe,  MPC Fonds 204 Santa L Schiffe, MPC Fonds 209 - MS Merkur Sky, MPC Fonds 243 - MS Santa Vanessa, MPC Fonds 256 - MS Mendelssohn Star, MPC Fonds 283 - MPC Offen Flottenfonds - Santa B Schiffe, MPC Fonds 287 - MPC Reefer-Flottenfonds 1, MPC Fonds 308 - MS Santa Letitia und MS Santa Liana, MPC Fonds 311 - MPC Reefer Flottenfonds 2, MPC Fonds 372 - MS Santa Lorena und MS Santa Luciana, MPC Fonds 375 -Santa P-Schiffe 2, MPC Fonds 376 - Offen Produktentanker Flotte, MPC Fonds 387 - MPC Deepsea Oil Explorer, MPC Fonds 395 - CPO Nordamerika Schiffe 1, MPC Fonds Rio Adour, MPC Santa B Schiffe

Für die Prüfung von Ansprüchen aus MPC Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/MPC gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dienstag, Juli 17, 2012

Bundesgerichtshof urteilt gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) - juristischer Super-GAU für CMI


Die mündliche Verhandlung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen den britischen Lebensversicherer CMI am 11.07.2012 war mit Spannung erwartet worden. Die Erwartungen des in dem Verfahren VI ZR 151/11 von der  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gegen CMI wurden nicht enttäuscht.

Das oberste deutsche Zivilgericht stellte fest, dass CMI ein unzutreffendes und zu positives Bild der zu erwartenden Renditen gegeben habe. Darüber hinaus sei CMI verpflichtet gewesen, die Versicherungsnehmer umfassend und verständlich über die Wirkungsweise des so genannten „smoothing-Verfahrens“ aufzuklären. Der BGH stellte auch fest, dass CMI den Kläger über die Quersubventionierung zwischen den einzelnen Pools aufklären musste. Der BGH bestätigte damit in dem Verfahren zu Az. IV ZR 151/11 vollumfänglich die von Witt Rechtsanwälte in der ersten und zweiten Instanz vertretene Auffassung zu dem Vorliegen der oben genannten Aufklärungspflichtverletzungen und dem sich hieraus ergebenden Schadenersatzanspruch (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 18.07.2011, Az. 7 U 146/10). Auch in allen weiteren teils grundlegenden rechtlichen Fragen, so zur Aktivlegitimation, Zurechnung des Vermittlerhandelns, Verjährung etc. bestätigte der BGH die von Witt Rechtsanwälte vertretene Rechtsauffassung. Es war ein Erfolg auf ganzer Linie.

Das OLG Stuttgart hatte zunächst den Anspruch des Klägers, so gestellt zu werden, als habe er den EuroPlan nicht abgeschlossen (=Schadensersatz, Rückabwicklung), abgelehnt und CMI stattdessen verurteilt, die in der Versicherungspolice vereinbarten Auszahlungen vollumfänglich zu leisten. Dass es diesen so genannten Erfüllungsanspruch tatsächlich gibt, hat der BGH zudem bestätigt. Er stellt jedoch auch fest, dass es dem Versicherungsnehmer nicht verwehrt sein darf, sich statt der Erfüllung auf Schadenersatz zu berufen. Das Urteil des OLG Stuttgart wurde daher vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG Stuttgart zurückverwiesen.

Damit hat CMI also eine doppelte Schlappe hinnehmen müssen, denn nun können sowohl Schadensersatzansprüche als auch Erfüllungsansprüche gegen CMI erfolgreich durchgesetzt werden.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Witt: „Es ist aufgrund der Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs nunmehr davon auszugehen, dass das OLG Stuttgart CMI zur Leistung von Schadenersatz an unseren Mandanten verurteilt. Darüber hinaus bleibt aber auch für die sehr große Zahl unserer weiteren Mandanten die Möglichkeit bestehen, den Erfüllungsanspruch durchzusetzen. Dies hat insbesondere in den Fällen zukünftig Bedeutung, in welchen der eigentliche Schadensersatzanspruch gegen CMI bereits verjährt ist. Wir raten daher jedem Anleger, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
hw

König & Cie. Schiffsfonds in der Krise: Hilfe für Anleger


Die Schifffahrtskrise sorgt für erhebliche Probleme bei einer Vielzahl von Schiffsfonds. Auch Schiffsbeteiligungen von König & Cie. tragen schwer an den Folgen dieser Krise. Hilfe für betroffene Anleger.


Die Krise der Schifffahrt macht keinen Bogen um die Schiffsfonds. Auch Schiffsbeteiligungen aus dem Haus König & Cie. haben mit den Auswirkungen der katastrophalen Lage der Schifffahrt zu kämpfen. Zum Beispiel beim Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin müssen die Anleger des Schiffsfonds um ihr Kapital fürchten. Aber auch weitere König & Cie. Schiffsfonds haben es mit krisenbedingt widrigen Umständen zu tun. Und es wird bis auf weiteres keine Entwarnung geben. Im Gegenteil. Die Krise der Schifffahrt gewinnt im Juli 2012 noch einmal ordentlich an Fahrt. Nahezu täglich werden neue Insolvenzen und ähnliches bekannt.

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde in den vergangenen Jahren ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut. Schiffsfonds - auch jene von König & Cie. - investierten bevorzugt in Transportschiffe und gaben etliche Neubauten in Auftrag, sodass immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen. Darüber hinaus belastet die Krise der Schifffahrt auch Schifffahrtsunternehmen wie Reedereien. Die japanische Reederei The Sanko Steamship, von deren Pleite auch König & Cie. Schiffsfonds betroffen waren, benennt die Krise der Schifffahrt als eine Ursache für ihre Insolvenz.

Bereits über 100 Schiffsfonds wurden im vergangenen Jahr zu Opfern der Schifffahrtskrise. Und da die Zeichen weiterhin auf Sturm stehen, ist befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. In besonderer Weise von der Krise der Schifffahrt betroffen sind Anleger, die ihre König & Cie. Schiffsbeteiligung über einen Kredit finanzierten. Denn im Fall einer Insolvenz ist ihr investiertes Geld verloren und sie müssen weiterhin ihr Darlehen abbezahlen. Doch Anleger, deren  König & Cie. Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, müssen die dramatische Entwicklung des Schifffahrtsmarkts nicht einfach über sich ergehen lassen.

Was können Anlegern, deren König & Cie. Schiffsfonds von der Krise heimgesucht wird, unternehmen?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der König & Cie. Schiffsfonds unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der König & Cie. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

König & Cie. MT Cape Bellavista, König & Cie. MS Agaman, König & Cie. MT Cape Bird, König & Cie. MS Cape Darby, König & Cie. MS Cape Don, König & Cie. MS Cape Denison, König & Cie. MS Cape Bon, König & Cie. MT Cape Bille, König & Cie. MS Cape Negro, König & Cie. MS Cape Norviega, König & Cie. MT Cape Egmont, König & Cie. MT Cape Bruny, König & Cie. MT Cape Baxley, König & Cie. Aframax-Tanker Flottenfonds, König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds, König & Cie. MT Cape Esmeralda, König & Cie. MS Stadt Lübeck, König & Cie. MS Cape Moreton, König & Cie. MT Cape Balboa, König & Cie. MS Cape Melville, König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II, König & Cie. MS Stadt Dresden, König & Cie. MS Stadt Schwerin, König & Cie. MS Stadt Wismar, König & Cie. MT King Dorian, König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III, König & Cie. MS Stadt Köln, König & Cie. Produktentanker-Fonds I, König & Cie. MS Stadt Aachen, König & Cie. Produktentanker-Fonds II, König & Cie. MT King Edwin, König & Cie. MT Cape Brasilia, König & Cie. MT Cape Beale, König & Cie. Twinfonds I, König & Cie. MT King Robert, König & Cie. MS Cape Ray

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in König & Cie. Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ König & Cie." gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

EREM 7. German Wind KG –OLG Braunschweig verurteilt Nord/LB Norddeutsche Landesbank zu Schadensersatz


Mit Urteil vom 28.06.2012 hat das Oberlandesgericht Braunschweig einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zugesprochen. Der Ehemann der Klägerin hatte auf Empfehlung der Nord/LB Norddeutsche Landesbank eine Kommanditbeteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG    erworben.


Die Nord/LB Norddeutsche Landesbank wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig nunmehr dazu verurteilt, der Klägerin die investierte Summe zuzüglich 4 % Alternativzinsen seit 2002 (!) zu bezahlen.  Lediglich die erhaltenen Ausschüttungen musste sich die Klägerin anrechnen lassen.

Auf Empfehlung einer für die Nord/LB Norddeutsche Landesbank handelnden Anlageberaterin hatte die Anlegerin eine Kommanditbeteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine riskante Unternehmensbeteiligung. Für Anleger der EREM Wind KG besteht daher das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage.

Der Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank eine Rückvergütung in Höhe von mindestens 8 % erhalten hat.  Hierdurch hat die Nord/LB Norddeutsche Landesbank nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Braunschweig ihre Aufklärungspflichten verletzt. Es sei davon auszugehen, so das Oberlandesgericht Braunschweig weiter, dass der Anleger bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese Provisionszahlung die Beteiligung nicht erworben hätte.

Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich die Anlegerin nicht schadensmindernd anrechnen lassen. „Das Oberlandesgericht Braunschweig hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Banken für die Vermittlung der Beteiligungen an der EREM Wind KG Provisionen erhalten haben und dass diese Provisionen als aufklärungspflichtige Rückvergütungen zu bewerten sind“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Wir raten daher allen Anlegern der EREM Wind Fonds, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erstritten hat, abschließend.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in EREM Wind Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "EREM Wind Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb


Montag, Juli 16, 2012

Schiffsfonds: MS RIKE GmbH & Co.KG fordert Anleger zur Rückzahlung auf.


Die MS RIKE GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 06.07.2012 die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen in fünfstelliger Höhe aufgefordert.  Wie die Treuhandgesellschaft in ihrem Schreiben vom 28.06.2012 erklärt, wurden die Gesellschafter der Rike zur Vermeidung einer Insolvenz aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen von 32 % an die MS RIKE GmbH & Co. KG zurückzuzahlen.


Nachdem Anleger dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, hat die MS RIKE GmbH & Co. KG mit der finanzierenden Bank  zur Sanierung eine Prozessstandschafts-Vereinbarung geschlossen. Hierdurch wird die MS RIKE GmbH & Co. KG von der Bank ermächtigt, die der Bank zustehenden Ansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB geltend zu machen.

Insgesamt scheinen die Aussichten für einen erfolgreichen Fortbestand der Gesellschaft aber wohl nicht gerade günstig zu sein. Denn wie die Treuhänderin weiter ausführt, ist die MS Rike seit einem Jahr beschäftigungslos und ankert sei Oktober 2011 auf Reede vor Honkong. Bei weiterer Beschäftigungslosigkeit soll daher ein kurzfristiger Verkauf des Schiffes möglich sein. Die Entscheidung über die Zukunft der MS RIKE GmbH & Co. KG werde die Geschäftsführung der Rike zusammen mit der finanzierenden Bank treffen.

„Wir halten das Vorgehen der MS RIKE GmbH & Co.KG aus mehreren Gesichtspunkten für unbegründet“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Die Ansprüche der Fondsgesellschaft sind unserer Ansicht nach nicht substantiiert dargelegt. Insbesondere besteht nach unserer Einschätzung überhaupt kein unmittelbarer Anspruch gegen die Anleger, da sich diese nur mittelbar über eine Treuhandgesellschaft an der MS RIKE GmbH & Co .KG beteiligt haben. Darüber hinaus können die Anleger u.U. mit Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung aufrechnen.“

Außerdem können die Anleger versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds MS RIKE GmbH & Co.KG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS RIKE GmbH & Co.KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb

Schiffsfonds: Eine Ära geht zu Ende


Bei den Schiffsfonds jagt eine Hiobsbotschaft die andere: Betriebsfortführungskonzepte scheitern reihenweise, Insolvenzen stehen mittlerweile auf der Tagesordnung. Den Anlegern drohen hierbei Milliardenverluste.  Das Produkt Schiffsfonds scheint vor dem Aus zu stehen. Der BSZ e.V. sprach deshalb mit dem BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein: Herr Dr. Steinhübel, was ist bei den Schiffsfonds eigentlich falsch gelaufen?

Dr. Steinhübel: Die Gründe für die wirtschaftliche Misere der Schiffsfonds sind vielseitig. Vereinfacht kann man aber sagen, dass aufgrund eines Überangebots von Schiffen einerseits und des weltweiten Konsumrückgangs andererseits die Schiffe kein kostendeckendes Niveau mehr erreichen.

BSZ: Sie sprechen von Überkapazitäten, wie konnte es hierzu kommen?

Dr. Steinhübel: Bis zur weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahre 2008 waren Schiffsfonds der Renner unter den geschlossenen Fonds. Der Containerumschlag boomte und die Schiffe konnten satte Gewinne verbuchen, welche zudem seit einer Gesetzesänderung im Jahre 1999 nur einer sehr geringen Versteuerung unterliegen. Die Renditen für die Anleger waren daher beträchtlich. Da man weiterhin von einem wachsenden Markt ausging, galten solche Schiffsfondsbeteiligungen auch als überwiegend sicher. Hohe Renditen, steuerliche Vorteile und Sicherheit waren seither die Verkaufsargumente der Banken und freien Finanzdienstleister. Die Emissionshäuser nahmen dies zum Anlass und platzierten im Laufe der Zeit unzählige Schiffsfonds. Das Angebot reicht mittlerweile von sogenannten Einzelfonds, über Flottenfonds bis hin zu Dachfonds. Bis heute konnten über 250.000 deutsche Anleger mit einem Investitionsvolumen von rd. 30 Mrd. Euro für diese Form der Kapitalanlage gefunden werden. Ein Ende scheint hingegen nicht in Sicht. Immer noch kommt es seitens der koreanischen und chinesischen Werften aufgrund vergangener Aufträge zu Neubauablieferungen. Der Markt wurde und wird damit regelrecht überschwemmt. Ein gesundes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage gibt es schon lange nicht mehr.

BSZ: Warum hat sich die Prognose, der Markt werde weiter wachsen, nicht bewahrheitet?

Dr. Steinhübel: Als die Immobilienblase in den USA platzte und weltweit zahlreiche Banken einknickten, kam es nur noch zu einer sehr restriktiven Kreditvergabe. Vor allem mittelständische Unternehmen, welche auf kurzfristige Kredite angewiesen waren, gerieten hierdurch in Liquiditätsengpässe. Aufträge blieben aus oder konnten gar nicht erst ausgeführt werden. Kündigungen und Kurzarbeit prägten die Arbeitsmärkte, was wiederum dazu führte, dass Verbraucher ihre Gelder zurückhielten und den Konsum stark zurückschraubten. Die geringe Nachfrage auf privater und unternehmerischer Seite hatte auch zur Folge, dass deutlich weniger Handel betrieben wurde. Allein im Hamburger Hafen ging der Containerumschlag bereits Ende 2008 stark zurück und erreichte 2009 ein Minus von ca. 30%. Ein Rückgang mit verheerenden Folgen.

BSZ: Nun haben sich ja auch weite Teile der Weltwirtschaft wieder erholt, Banken wurden gestützt und Vertrauen wurde wieder hergestellt. Wieso kommen die deutschen Schiffsfonds dennoch nicht mehr in Fahrt?

Dr. Steinhübel: Der Grund hierfür ist insbesondere konzeptioneller Natur. Das Gesamtfinanzierungsvolumen der allermeisten Schiffsfonds in Deutschland besteht zu einem Teil aus Eigenkapital der Anleger und zu einem anderen Teil aus Fremdkapital, wobei letzteres in aller Regel überwiegt. Die kreditfinanzierenden Banken wollen natürlich ihre Darlehensforderungen bedient wissen. Da die Fremdkapitalquote oftmals bei 60% und mehr liegt, haben die Schiffe der Fonds mächtig zu rudern, um die für die jährlichen Tilgungsraten erforderlichen Einnahmen überhaupt erwirtschaften zu können. Verschärfend kommt hinzu, dass die Kredite häufig in einer fremden Währung valutieren, d.h., entwickeln sich die Kurse ungünstig, werden die Kredite schnell zu einem Fass ohne Boden. Über Rücklagen verfügen die Schiffsfonds meistens auch nicht, da weite Teile des Eigenkapitals für horrende Provisionen für den Vertrieb und sonstige weiche Kosten verwendet werden. Viel bleibt da nicht mehr übrig. Man kann sagen, dass die Schiffsfonds überempfindlich konzipiert wurden und sehr schnell mit dem Rücken zur Wand stehen, wenn die Charterraten nicht mehr ausreichen. Genau dieses Szenario macht nun die Runde. Ein Überangebot von Schiffen auf dem Markt sowie eine nach wie vor schwächelnde Konjunktur drücken die Charterraten. Viele der Schiffe wurden deshalb auch schon zum Auflieger, also arbeitslos. Banken sehen sich diese Entwicklung natürlich nicht gerne an und drohen damit, aus der Finanzierung auszusteigen. Das Schicksal eines Fonds ist dann schnell besiegelt.

BSZ: Wie versuchen sich die Fondsgesellschaften hier zu helfen?

Dr. Steinhübel: In letzter Zeit kann man verstärkt beobachten, wie die Fondsgesellschaften versuchen, sog. "Betriebsfortführungskonzepte" umzusetzen. In aller Regel werden die betroffenen Anleger aufgefordert, Ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen oder den Fondsgesellschaften neues Kapital zur Verfügung zu stellen. Bis auf wenige Ausnahmen waren die angedachten Konzepte aber nicht dauerhaft tragfähig, sondern erwiesen sich allenfalls als Strohfeuer. Im Falle der Zuführung von Neukapital haben die Anleger meistens gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen.

BSZ: Erst kürzlich berichtete die Financial Times Deutschland, dass die Lloyd Fonds AG beabsichtigt, notleidende Fonds in eine sog. "Auffanggesellschaft" auszugliedern. Kann man sich hiervon etwas erhoffen?

Dr. Steinhübel: Auffanggesellschaften machen nur dann Sinn, wenn das insolvenzgefährdete Unternehmen konkurrenzfähige Produkte oder Dienstleistungen anbieten kann. Nur in diesem Fall ist der Weiterbetrieb über die Auffanggesellschaft sinnvoll. Genau hier besteht aber das wesentliche Problem. Die von der Lloyd Fonds AG geplante Auffanggesellschaft namens "Ocean 16", bei der 16 sogenannte Einschiffsgesellschaften zusammengeführt werden sollen, wird keine Neuerungen für den Markt bringen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Flotte besser verchartern oder zu besseren Konditionen vermarkten lässt als andere. Der Markt bestimmt die Nachfrage und insoweit gibt es modernere und vor allem jüngere Flotten, die derzeit das gleiche Problem haben. Selbst wenn man sich von einer solchen Auffanggesellschaft einen Vorteil erhoffen mag, so werden unterm Strich allenfalls die Banken davon profitieren. Rückflüsse an die Anleger dürften die Ausnahme bleiben.

BSZ: Was ist denn nun sozusagen der "worst case" für die Fonds bzw. für die betroffenen Anleger?

Dr. Steinhübel: Im schlimmsten Fall droht dem Schiffsfonds die Zahlungsunfähigkeit. Regelmäßig ist das der Fall, wenn der Fonds seinen Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann. Das Prozedere ist dann immer dasselbe. In einem ersten Schritt fordert der Insolvenzverwalter in aller Regel von den Anlegern die erhaltenen Ausschüttungen zurück. In einem zweiten Schritt kommt dann das Fondsvermögen unter den Hammer. Die Schiffe werden hierbei regelmäßig weit unter dem eigentlichen Wert verkauft. Häufig reicht der Erlös nicht einmal mehr aus, um die noch ausstehenden Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Anleger erleiden dann den  gefürchteten Totalverlust ihrer Einlage.

BSZ: Sind denn jetzt alle Anlagegelder in Schiffsfonds verloren?

Dr. Steinhübel: Nein, die Erfahrung zeigt immer wieder, dass Schiffsfondsbeteiligungen zu den meisten Anlegern überhaupt nicht passen. Hintergrund für das Fehlinvestment ist häufig eine mangelhaft durchgeführte Anlageberatung. Banken und freie Finanzdienstleister scheuen regelmäßig eine ordnungsgemäße Aufklärung über die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer solchen Fondsbeteiligung, da sie genau wissen, dass sie diese Form der Kapitalanlage sonst nicht verkauft bekommen. Gerade aber der Verkauf solcher Fondsanteile spielt dem Vertrieb die meisten Provisionen ein. Anleger wissen hiervon meistens nichts und vertrauen insbesondere bei ihrer Hausbank auf eine objektive Beratung. Die Rechtsprechung hat sich hier sehr anlegerfreundlich entwickelt und die Banken verstärkt in die Pflicht genommen. Neben einer sog. "anlage- und anlegergerechten Beratung" schulden Kreditinstitute zudem eine Aufklärung über die erhaltenen Provisionen. Werden die Aufklärungspflichten verletzt, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu, die ihn Rückabwicklung der Fondsanteile berechtigen. Er muss dann so gestellt werden, als hätte er die Fondsanteile nie erworben. Die Zeit wird quasi zurückgedreht.

BSZ: Wie sind die Erfolgsaussichten eines solchen Schadensersatzprozesses zu beurteilen?

Dr. Steinhübel: Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Bei sorgfältiger Bearbeitung des Falles sind aber sehr häufig positive Ergebnisse zu erzielen. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat schon in zahlreichen Fällen bei geschlossenen Fondsbeteiligungen obsiegende Urteile erstritten. Oftmals konnten bei den Schiffsfonds auch außergerichtliche Vergleiche mit Banken geschlossen werden.

BSZ: Herr Dr. Steinhübel, vielen Dank für das Gespräch.

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Neue Gefahren für Konteninhaber in der Schweiz


Kaum war ein Artikel über das jüngste Vorgehen der Wuppertaler Steuerfahnder im Hinblick auf die Bermuda-Produkte bei der Credit Suisse beim BSZ e.V. veröffentlicht worden, meldet sowohl der WDR als auch die Tagesthemen, dass anscheinend die nordrhein-westfälische Finanzbehörde eine neue Steuer-CD gekauft haben soll.


Laut dem Pressebericht wurden € 3,5 Millionen für die Daten von rund 1000 Deutschen Bankkunden gezahlt, die, offensichtlich sehr wohlhabend, bei einer Züricher Dependance der Privatbank Coutts ihr Vermögen gelagert haben. Das Vermögen soll sich im 2 bis 3-stelligen Millionenbereich bewegen, wobei angenommen wird, dass das Geld am Fiskus vorbei angelegt worden ist.

Nun wird erst einmal der Kauf durch die Behörde dementiert, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Offenbar hat man dies von der Politik gelernt. Es kann aber getrost davon ausgegangen werden, dass dies in Kürze anders aussehen wird. Die Vermutung ergibt sich bereits aus dem Umstand, als die Ermittler anscheinend die Daten monatelang geprüft und auch über den Preis verhandelt haben sollen. Nach Auffassung des Autors handelt es sich eher um beredtes Schweigen als um ein Dementi. Ein echtes Dementi würde wohl anders ausfallen.

Es scheint mittlerweile ohnehin üblich geworden zu sein, erst einmal einen Sachverhalt zu dementieren und dann in der Folgezeit die ganze Sache scheibchenweise einzuräumen, wie dies schon seit längerem in der Politik praktiziert wird. 

Bei der Coutts-Bank handelt es sich im Übrigen um eine Tochter der Royal Bank of Scotland. Die Privatbank verwaltet Gelder besonders Wohlhabender, sodass ein evidentes Interesse der Finanzbehörden an den Daten gegeben sein dürfte. Interessanterweise lässt das Bundesfinanzministerium verlauten, dass man von dem geplanten Kauf der Coutts-Daten gewusst habe, man sei aber nicht direkt involviert gewesen. Es stellt sich dann die Frage, weshalb das Dementi durch das Finanzministerium in NRW. Eine Erklärung könnte sein, dass man verhindern möchte, dass zu viele der Betroffenen noch rechtzeitig Selbstanzeige nach § 371 AO stellen, da man wohl erst am Anfang der Auswertung sich befindet.

Auch der Hinweis des Bundesfinanzministeriums, dass der Ankauf von Steuer-CD`s keine dauerhafte Lösung sei, ist wohl nur ein Lippenbekenntnis, denn derzeit ist diese rechtlich und moralisch fragwürdige Methode eher eine willkommene Lösung, obwohl das Ganze in rechtlicher Hinsicht ein ganz starkes "Gschmäckle" hat.

Auch hier gilt, dass Betroffene jetzt unverzüglich handeln sollten. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V.-Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten.  Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.


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