Mittwoch, Juli 18, 2012

SEB Immoinvest: Wie geht es nach der ersten Ausschüttung im Juli 2012 weiter? Hilfe für Anleger.


Kurz nach dem Aus des SEB Immoinvest erhielten dessen Anleger die erste Auszahlung. Rund ein Fünftel des Werts eines Anteils wurde an die Anleger des offenen Immobilienfonds überwiesen. Die nächste Ausschüttung wird im Dezember 2012 stattfinden. Doch die Fondsverwaltung dämpfte bereits die Hoffnungen, dass auch dieses Auszahlung ähnlich üppig ausfallen wird. Der SEB Immoinvest muss Kredite zurückzahlen, so dass die Auszahlung Dezember 2012 aller Wahrscheinlichkeit geringer ausfallen wird.


Die Abwicklung des SEB Immoinvest wird für die Anleger also nicht so erfreulich weitergehen, wie sie begonnen hat. Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem – jetzt um 10,25 Euro reduzierten - Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Klagen und Interessengemeinschaft

Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Zum Beispiel kann für Klagen auf Schadensersatz gegen die Banken oder Berater das individuelle Anlageberatungsgespräch überprüft werden. So kann geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Die BSZ e.V.  Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen. Darüber hinaus können Anleger des SEB Immoinvest sich der Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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