Der offene Immobilienfonds CS Euroreal ist aufgelöst und wird jetzt abgewickelt. Die erste Zahlung erhielten die Anleger bereits. Doch jetzt heißt es warten. Was können Anleger, die nicht monate- und jahrelang auf ihr Geld warten möchten, tun?
Vom Betongold zum Sorgenkind. So lässt sich die Entwicklung
des CS Euroreal in den letzten Jahren zusammenfassen. Bereits während der
Aussetzung der Anteilsrücknahme von Mai 2010 bis Mai 2012 konnten die Anleger
nicht jederzeit auf ihr Geld zugreifen, wie es ihnen bei der Investition
versprochen wurde. Und nach der Auflösung werden die Anleger des CS Euroreal
noch eine Weile auf ihr Geld warten müssen. Zwar wurde ihnen in diesen Tagen
ein Betrag von 4,30 Euro je Anteil ausgezahlt, aber die weiteren Auszahlungen
im Rahmen der fünfjährigen Abwicklung finden im halbjährlichen Rhythmus statt.
Wie viel Geld der CS Euroreal bei diesen Terminen jeweils auszahlen wird, hängt
davon ab, wie erfolgreich das Management die Fondsimmobilien veräußern kann.
Was können Anleger, die sich jetzt von ihren Anteilen am CS
Euroreal trennen möchten unternehmen?
Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der
Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen
Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden
muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der
Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer
Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche
gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es
wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der
Interessengemeinschaft beizutreten.
Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft
kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle
Schadensersatzansprüche zustehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll
& Kollegen reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS
Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen
bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die
Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu
wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener
Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die
Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der
Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds
innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die
dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht wenden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Lupo / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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