Der Niedergang zahlreicher Schiffsfonds setzt sich fort. Alle Zeichner von geschlossenen Fonds haften mit dem eingesetzten Kapital und viele verlieren derzeit sehr viel Geld.
Nach den Erfahrungen der Heidelberger BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Seelig und Widmaier
wurden eine Vielzahl von Privatanleger mit schön gerechneten, viel zu
optimistischen Renditeerwartungen zur Zeichnung von Anteilen an geschlossenen
Schiffsfonds überredet. Die so geschürten Erwartungen haben sich in vielen
Fällen nicht einmal im Ansatz bestätigt.
Die vermittelnden Banken und andere Berater taten das ihre,
hohe Erwartungen an die Rendite zu wecken. Über tatsächlich bestehende Risiken
wurde hingegen meist nicht hinreichend aufgeklärt. Zahlreiche Anleger, welche
in Schiffsfonds investiert haben, wurden von Banken und anderen Beratern mit
dem Argument einer guten steuerlichen Absetzbarkeit der Einlagen, der angeblich
hohen Sicherheit dieser Anlageform sowie guter Wertentwicklung und ständiger
Verfügbarkeit des eingesetzten Geldes zum Beitritt in diese Fonds überredet.
Anleger, welche den Versprechungen ihrer Berater leichtfertig Glauben
schenkten, geraten nun in teils schwere Probleme.
Spätestens nach Eintritt der Finanzkrise im Jahr 2008 konnten
aufgrund eines weltweiten Produktionsrückgangs und des damit einhergehenden
Niedergangs an benötigten Transport-kapazitäten Schiffe als Anlageobjekte nicht
als sicheres Investment bezeichnet werden.
Allerdings wurden auch nach 2008 noch zahlreiche Schiffsfondsanteile
mit unzureichender Risikoaufklärung und teils beschönigten Zahlen an den
Privatanleger gebracht.
Tatsächlich bestehende Risiken, die bis zum Totalverlust des
eingesetzten Kapitals führen können, wurden teilweise überhaupt nicht erwähnt,
auch nicht, dass im Falle einer Insolvenz die Anleger ihre gesamte Anlagesumme
endgültig verlieren können.
Allerdings haben Privatanleger in allen Fällen einer nicht
ausreichenden Risikoaufklärung gute Aussichten auf Schadenersatz. Der
Bundesgerichtshof verlangt nämlich in ständiger Rechtsprechung, dass ein
Berater über sämtliche Risiken ungefragt und vollständig aufklären muss.
Unterbleibt diese Aufklärung, hat der Berater Schadenersatz zu leisten.
In jedem Fall sollten Geschädigte, welche über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, nicht länger zögern, sondern zumindest
überprüfen lassen, ob ihnen nicht Ansprüche zustehen, welche durchzusetzen
wären. Zwar lehnen zahlreiche Versicherer zunächst eine Deckung ab. Begründet
wird dies meist mit Verweis auf eine Klausel, welche eine „Anschaffung oder
Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf
welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind", ausschließt.
Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts München vom Oktober
2011 sind die zugrundeliegenden Klauseln allerdings unwirksam und der
betroffene Anleger hat gute Aussichten, nunmehr eine Deckungszusage zu
erhalten.
Der BSZ e.V. weist
darauf hin, dass es von Vorteil ist, wie es zum Beispiel bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten Seelig und Widmaier der
Fall ist ist - spezialisierte
Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und auch Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht so wie für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © sokaeiko / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs