Freitag, April 15, 2011

Lehman-Zertifikate: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten Rückabwicklung vor dem LG Berlin gegen Targobank!

Möglichkeit der sog. "Sammelklage" prüfen! Verjährung droht!

BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth erstreitet Rückabwicklung vor dem Landgericht Berlin! Zahlreiche Forderungen verjähren in der nächsten Zeit! Geschädigte können Möglichkeit der "Sammelklage" prüfen!

Den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Rohde & Dr. Späth ist erneut ein Erfolg vor für geschädigte Lehman-Anleger gelungen: In einem noch nicht rechtskräftigen Verfahren vor dem Landgericht Berlin ist die Targobank (ehemals Citibank) mit Urteil vom 06.04.2011 dazu verurteilt worden, den Klägern ihren Schaden in Höhe ca. 17.400,- Euro zu ersetzen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Zertifikate (Urteil des LG Berlin vom 06.04.2011, Az. 4 O 99/10, noch nicht rechtskräftig). Lediglich wegen der Zinsen sprach das Gericht anstatt der beantragten 4 % lediglich 2 % zu und wegen der außergerichtlichen Anwaltskosten wurde die Targobank dazu verurteilt, den Kläger von diesen freizustellen anstatt diese zu erstatten.

Das Landgericht Berlin verurteilte die Targobank vor allem wegen der Tatsache, dass der Kläger, der aus eigenem und abgetretenem Recht vorging, und seine Ehefrau, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten als Zeugin benannt wurde, eine sichere Anlageform wünschten, wie sich sowohl anhand des erstellten Risikoprofils nachweisen ließ als auch aufgrund der Zeugenaussage der als Zeugin benannten Ehefrau des Klägers.

"Wir freuen uns über diesen neuen Erfolg für geschädigte Lehman-Anleger," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat.

In vielen Fällen sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten in den letzen Monaten auch brauchbare Vergleiche gegen diverse Banken für geschädigte Lehman-Zertifikate-Anlager gelungen, in denen die Anleger wenigstens einen Teil ihres Schadens ersetzt erhielten. Allerdings sollten geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger nicht mehr länger damit warten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

"Tausende von Ansprüchen geschädigter Lehman-Zertifikate-Anleger drohen in den nächsten Wochen und Monaten aufgrund der Spezialvorschrift des § 37a WpHG alter Form zu verjähren oder sind bereits verjährt," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Oftmals halten die hohen Kosten jedoch Geschädigte davon ab, ihre Rechte einzufordern. Für rechtsschutzversicherte Mitglieder des BSZ e.V. führen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte daher kostenlos eine Deckungsschutzanfrage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung an.

Auch können geschädigte Lehman-Anleger über die BSZ e.V.-Anwälte eine weitere kostengünstige Option prüfen lassen: Die Möglichkeit der streitgenössischen Klage, auch als sog. "Sammelklage bezeichnet."

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 02.07.2010 bezüglich 5 Lehman-Ansprüchen von 5 Lehman-Opfern diese bundesweit erste Klage in Anspruchshäufung in Sachen Lehman-Zertifikate, auch als sog. "Sammelklage" bezeichnet, ausdrücklich für zulässig erachtet und keinen Grund für eine Trennung des Verfahrens gesehen. Auch die Landgerichte Düsseldorf und Hamburg lassen derartige Sammelverfahren voraussichtlich zu. Durch solche sog. "Sammelklagen" verringert sich insbesondere das Prozesskostenrisiko der Anleger um ca. 40 %-60%.

Betroffene Lehman-Zertifikate-Anleger haben also mehrere gute Gründe, sich der IG Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Donnerstag, April 14, 2011

Südfinanz Holding AG: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung.

Anleger zittern um ihr Geld. Das Regensburger Unternehmen steht mit dem Rücken an der Wand. Die Zinsen sind überfällig.

Die Regensburger Südfinanz AG hat bei vielen Kleinanlegern über eine Anleihe (WKN A0V8R4) Geld eingesammelt und hohe Zinsen versprochen. Zuletzt wurden die Zinsversprechen nicht mehr bedient. Jetzt ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Was ist da los?

Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, die sehr viele Südfinanz-Anleger vertritt: "Wir befürchten, dass die Südfinanz Holding AG in ernsten Schwierigkeiten steckt. Die Anleger warten immer noch auf die schon Ende letzten Jahres fälligen Zinsen." Das Unternehmen erklärt den Verzug damit, dass Liquiditätszusagen Dritter nicht erfüllt und fällige Zahlungen nicht bedient wurden.

Und der finanzielle Engpass scheint anzuhalten. Jetzt wurde bekannt, dass die Gesellschaft im Hinblick auf den neuen Zinszahlungstermin am 01.05.2011 eine Gläubigerversammlung einberufen wolle. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Sequeira: "Wir befürchten, dass die Anleger zum Verzicht der Forderungen bewegt werden sollen. Das wäre natürlich nicht hinnehmbar. Deshalb raten wir allen betroffenen Südfinanz-Anlegern, sich an der Versammlung zu beteiligen oder zumindest von einem versierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen."

Die Lage hat sich verschlechtert. Das Regensburger Wochenblatt berichtete kürzlich davon, dass mehrere Mitarbeiter der Südfinanz Holding AG seit einiger Zeit kein Gehalt bekommen haben sollen und deshalb vor das Arbeitsgericht gezogen sind. Zudem ermittele die Staatsanwaltschaft jetzt auch noch wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen den Vorstand Franz Nerb, was dieser allerdings von sich wies.

Der größte Teil der durch die von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Anleger hat die Anleihe der Südfinanz Holding AG über das Wertpapierhandelshaus ACCESSIO AG (früher ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG, davor Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) erworben. Viele der Anleger haben Angst um ihr Geld. "Diese Befürchtung ist auch nachvollziehbar. Viele der Wertpapiere, die das Wertpapierhandelshaus vermittelt hat, sind mittlerweile weitestgehend wertlos, namentlich beispielsweise HPE AG, Cargofresh AG, PONAXIS AG, Konservenfabrik Zachow GmbH, Pongs & Zahn AG und Salvator Grundbesitz AG", so die Hamburger Juristin Cátia Sofia das Neves Sequeira weiter.

"In vielen Fällen können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen", so die BSZ e.V. Vertrauensanwältin Sequeira weiter, "Sie sollten sich deshalb unbedingt von einem mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht vertrauten Rechtsanwalt beraten lassen."

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Südfinanz Holding AG anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Matthias Gröpper

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Mittwoch, April 13, 2011

Juragent - Finanzamt stellt Insolvenzantrag über das Vermögen des PKF IV- Auswirkungen für die Anleger

Wie nun bekannt wurde, hat das Finanzamt einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Vierten Juragent GmbH & Co Prozesskostenfonds KG gestellt. Das Insolvenzverfahren ist allerdings noch nicht eröffnet. Es wurde ein Gutachter zur Prüfung der Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt.

Nach dem nunmehr vorliegenden Insolvenzantrag des Finanzamts ist nun der erste Schritt für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des PKF IV eingeleitet worden, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.

Anleger des PKF IV müssen nun befürchten, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erhaltene Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Sollte dieser Fall eintreten, sollten die Anleger prüfen, ob ihnen nicht gegen die Juragent AG und/oder weitere Beteiligte Schadenersatzansprüche auf Freistellung von diesen Forderungen zustehen. In einer Vielzahl von Entscheidungen des LG Berlin wurde bereits festgestellt, dass die Juragent AG und deren ehemaliger Vorstand Mirko H. nicht nur zur Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen, sondern auch zur Freistellung gegenüber den Anlegern verpflichtet ist.

Das nunmehr eingeleitete Insolvenzverfahren über das Vermögen des PKF IV hat bis zur Eröffnung keine Auswirkungen auf die bereits laufenden Klageverfahren gegen den Fonds und auch nach der Eröffnung keine Auswirkungen auf die derzeit vor dem LG Berlin anhängigen Verfahren gegen die Juragent AG, deren ehemaligen Vorstands Mirko H. und die Treuhandkommanditistin.

Anleger, die in Besitz eines rechtskräftigen, oder vorläufig vollstreckbaren Urteils gegen den PKF I, PKF II, PKF III, oder PKF IV sind, können Ansprüche der Fonds gegen die Juragent AG pfänden und sodann gegenüber der Juragent AG geltend machen. Auch diese Rechtsauffassung wurde bereits mehrfach vom zuständigen AG Charlottenburg bestätigt“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter.

Es kommt daher für die Vollstreckung der Urteile gegen die Fonds nicht zwingend auf deren Zahlungsfähigkeit an. Sollten die Pfändungen gegenüber der Juragent AG obergerichtlich bestätigt werden, kann damit auch mit Urteilen gegenüber den jeweiligen Fonds direkt auf das Vermögen der Juragent AG zugegriffen werden.

Zwischenzeitlich liegt der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch eine weitere, für die Anleger der diversen Juragent-Fonds wichtige Entscheidung, des Kammgerichts Berlin vor. Mit Beschluss vom 04.02.2011 hob das KG Berlin den Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin erwirkten Arrest gegen das Vermögen der Juraswiss S.A. auf. Entgegen anders lautender Meldungen im Internet bedeutet dies jedoch nicht, dass die Gelder der Juraswiss S.A. damit automatisch freigegeben sind und für die den Anlegern angebotenen Vergleiche zu Verfügung stehen.

Vielmehr sind die Gelder nach wie vor durch einen weiteren Arrest der Schweizer Staatsanwaltschaft gesperrt. Sollten die bis heute sichergestellten Gelder auch von der Schweizer Staatsanwaltschaft freigegeben werden, wird sich zeigen, was mit den Geldern geschieht. Zwischenzeitlich wurde Seitens eines Teils der Anleger der diversen Juragent-Fonds mit der Juragent AG und der Juraswiss S.A. ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Juraswiss S.A. verpflichtete, die Anteile der Anleger für einen Kaufpreis in Höhe von 30 % des Anlagebetrags zu übernehmen.

„Bisher ist nach unseren Informationen in keinem dieser Vergleiche Geld geflossen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensdanwalt Cocron. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat daher bereits vor Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.

Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen.

Die ersten Verfahren auf Zahlung der Garantieausschüttung konnten zwischenzeitlich zu Gunsten der dort klagenden Anleger rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Zwangsvollstreckung läuft auch hier.

Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich. Bisher ist es der Kanzlei gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Lehman-Zertifikate: Frankfurter Sparkasse zieht vor dem Bundesgerichtshof zurück.

Schadensersatzurteile für Anleger werden rechtskräftig. Die Sparkasse hat kurz vor der Verhandlung der Lehman-Fälle die Revisionen zurückgenommen. Dadurch wurden die Urteile rechtskräftig. Die Anleger erhalten Schadensersatz wegen Beratungsfehlern.

Die Frankfurter Sparkasse wurde in zwei Fällen vom Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt, Anlegern, denen sie Lehman-Zertifikate vermittelt hatte, Schadensersatz zu leisten. Dagegen legte die Sparkasse jeweils das Rechtsmittel der Revision ein. Jetzt nahm sie die Revisionen kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof zurück. Damit wurden die Entscheidungen rechtskräftig; die Sparkasse muss die Anleger entschädigen.

Die Frankfurter Sparkasse hatte den Geschädigten 2007 die Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" verkauft. Mit der Insolvenz der Emittentin wurden die Zertifikate im September 2008 praktisch wertlos. Die Anleger nahmen die Frankfurter Sparkasse auf Schadensersatz in Anspruch und warfen ihr vor, sie falsch beraten zu haben, weil sie sie nicht richtig über die Funktionsweise und das Insolvenzrisiko aufgeklärt worden seien.

Das sah das Oberlandesgericht genauso und verurteilte die Sparkasse in beiden Fällen zum Schadensersatz. Einen Beratungsfehler sah das Oberlandesgericht Frankfurt allerdings nur darin, dass die Sparkasse in den jeweiligen Beratungsgesprächen die Geschädigten nicht umfassend über die Risikostruktur der konkret empfohlenen Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" aufgeklärt hat. Hingegen wurde in der Nichtaufklärung über das Insolvenzrisiko ausdrücklich keine Pflichtverletzung gesehen.

Die Frankfurter Sparkasse griff die Verurteilungen mit Revisionen an, nahm jetzt aber kurz vor dem anberaumten Verhandlungstermin die Rechtsmittel zurück. Als Begründung ließ die Sparkasse durch einen Sprecher mitteilen, dass man die Fälle nochmals geprüft und die Sparkasse ihre Meinung geändert habe.

"Die Rücknahme der Revision lässt darauf schließen, dass die Sparkasse damit rechnete, dass der Bundesgerichtshof die Urteile bestätigen würde. Für die betroffenen Anleger ist das natürlich ein ganz wichtiger Sieg. Trotzdem wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn diese Verfahren vor dem Bundesgerichtshof verhandelt worden wären. Denn es gibt in den Lehman-Fällen eine Reihe von Rechtsfragen, die höchstgerichtlich so noch nicht entschieden worden sind und zu denen die Instanzgerichte bislang uneinheitlich Stellung genommen haben.", so Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt über 200 Lehman-Geschädigte und hat als eine von ganz wenigen Kanzleien bundesweit erst stattgebende Urteile gegen Kreditinstitute erstritten.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

Foto: Rechtsanwat und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dienstag, April 12, 2011

Geisterspiel FC St. Pauli - Fans bereiten Schadensersatzklage gegen DFB vor

Mögliche Sanktionen des DFB gegen den FC St. Pauli wegen des Becherwurfes eines Zuschauers beim Heimspiel gegen den FC Schalke 04 werden ein zivilrechtliches Nachspiel haben.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Kai-Oliver Knops hat die Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei und BSZ e.V. Vertrauenskanzlei KWAG eine Schadensersatzklage gegen den DFB vorbereitet - diese wird eingereicht, wenn es bei der angedrohten Sanktion eines "Geisterspiels" bleibt.

Dazu KWAG Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen: "Als bekennender St. Pauli Fan hat unsere Kanzlei zwei Business-Seats für die ganze Saison in der Südkurve des Millerntor-Stadions gemietet. Für das Spiel gegen Werder Bremen haben wir zusätzlich zwei weitere Karten erstanden, da wir einen Stadionbesuch mit Geschäftspartnern geplant hatten. Dies wird durch die unangemessenen Sanktionen des DFB nun vereitelt. Wir sehen hierin einen zivilrechtlich zu sanktionierenden Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und fordern Schadensersatz vom DFB, sollte es bei dem angedrohten Geisterspiel bleiben."

Mit der Erstellung der Klage hat KWAG den Hamburger Universitätsprofessor Dr. Kai-Oliver Knops beauftragt. Als Inhaber eines Lehrstuhls für Zivil- und Wirtschaftsrecht und Mitglied des 1. FC Köln kann er objektiv ohne jegliche "fanbedingte emotionale Verstrickung" und mit der notwendigen Distanz an eine solche Klage herangehen. "Wir haben die juristischen Möglichkeiten mit Prof. Knops erörtert und waren uns in der Bewertung einig. Eine solche Klage zu führen, wird kein Selbstläufer, aber der Erfolg ist auch nicht ausgeschlossen. Selbstverständlich verurteile auch ich die Vorfälle, die zu dem Spielabbruch geführt haben. Ein solches Verhalten passt nicht zu den Fans des FC St. Pauli", so Gieschen. "Allerdings ist die Reaktion des DFB darauf völlig unangemessen und schießt über das Ziel hinaus. Hier werden tausende enthusiastische aber friedliche Fans für das Verhalten eines Einzelnen bestraft. Das wollen wir nicht widerstandslos hinnehmen. Als Juristen sind die Gerichtssäle unser Spielfeld und wir werden versuchen, dem DFB hier eine empfindliche Niederlage beizubringen", so der Hamburger Anwalt weiter.

Der FC St. Pauli hat sich der Sportgerichtsbarkeit des DFB unterworfen und wird einen Urteilsspruch akzeptieren müssen. "Uns steht aber der normale Zivilgerichtsweg offen und wir werden dort die Sanktionen des DFB auf ihre Angemessenheit hin überprüfen lassen. Sollte das Gericht unserer Auffassung folgen, dass die Sanktionen unangemessen sind, dann ist hierin ein vorsätzlicher widerrechtlicher Eingriff in unseren geschützten betrieblichen Bereich zu sehen. Denn der Besuch des Millerntor-Stadions mit Mandanten und Geschäftspartnern ist Teil unserer Werbemaßnahmen. Gerade Spiele wie gegen Werder Bremen oder Bayern München haben da einen hohen Stellenwert", erläutert Gieschen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Freitag, April 08, 2011

Carpe Diem: Risiko steht auf dem Produkt und Risiko ist auch drin.

Wie das das ZDF Magazin „wiso“ berichtete sollen Kapitalanleger die in "CIS-Garantie-Hebel-Pläne", vermittelt durch die Firma Carpe Diem, investieren, mit Zinsdifferenzgeschäfte hohe Renditen einfahren. Wie der Bericht dokumentiert ging das oftmals schief, Anleger fordern Geld zurück.

Auch Finanztest warnt Anleger vor den unseriösen Vertriebsmethoden der Carpediem und den riskanten Angeboten der Cis AG. Finanztest berichtet: „Carpediem ist Hauptgesellschafter bei der Zeitschrift „Der Freie Berater“. Der Vertrieb Carpediem und die Zeitschrift rufen Sparer zur Kündigung ihrer „konventionellen Sparformen“ auf. Das erstattete Geld sollten Anleger dann in den Garantie Hebel Plan '09 oder in den Garantie Hebel Plan '08 Premium der Cis AG in Frankfurt am Main stecken. Beide Investments würden Renditen von zehn Prozent und mehr erzielen. Finanztest warnt vor beiden Firmen.“ Beide Firmen stehen auf der Finanztest-Warnliste.

Auf der Internetseite von Carpe Diem ist folgendes zu lesen: „Einer der typischsten Vorwürfe gegen die CARPEDIEM GmbH lautet: „Die CARPEDIEM GmbH verkauft ein risikoreiches Produkt“. Stimmt, doch die Berater der CARPEDIEM GmbH sagen es dem Verbraucher vorher klar und deutlich. Und wenn der Anbieter „Risiko“ auf das Produkt „schreibt“, braucht sich später niemand darüber beschweren, dass „Risiko“ drin ist. Genau das ist vielmehr seriös! Die Wahrheit ist, dass dem Verbraucher sichere Produkte nichts bringen, zumindest niemals zu seinem Ziel führen. Deshalb sind sichere Produkte sinnlos und überflüssig. Die einzige Chance besteht darin, auf ein chancenreiches Produkt zu setzen. Doch chancenreiche Produkte tragen immer ein Risiko in sich. Deshalb lautet das Motto der CARPEDIEM GmbH: Richtig – oder gar nicht.“

Da bei dem BSZ e.V. auf Grund der zitierten Berichte zahlreiche Anfragen betroffener Anleger eingegangen sind, hat der Verein Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulf Solheid um eine kurze Stellungnahme zu dem fraglichen Sachverhalt gebeten. Herr Rechtsanwalt Dr. Solheid war Lehrbeauftragter der Universität Münster zum Anlegerschutz und Dozent der Fachhochschule Nordhessen in Versicherungsrecht.

Rechtsanwalt Dr. Solheid: „Bei Beteiligungen am Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG und Co. KG der CIS Deutschland AG kann es zu rechtlichen Komplikationen führen, die mit erheblichen Schäden verbunden sind.

Die rechtlichen Ansätze zur Auflösung des mehrvertraglichen Konstrukts sind komplex und reichen von der Geltendmachung des Widerrufsrechts, der Anfechtung der Verträge bis zur Geltendmachung von Gegenrechten Form von Schadensersatzansprüchen.

Bei den Kaufverträgen der zur Finanzierung dienenden Vorversicherungen stellt sich die Frage, ob diese Veräußerungen überhaupt wirksam sind. Bei den Kaufverträgen wird zum Kaufpreis auf Vertragsanhänge verwiesen, aus denen sich ihrerseits auch nicht der Kaufpreis ermitteln lässt, weil diesbetreffend wiederum auf die Berechnungen des Betroffenen Lebensversicherers verwiesen wird.
Ist eine Prisma Life Police Verkaufsgegenstand, dann hängt die Kaufpreisermittlung schliesslich von Berechnungskriterien der Liechtensteiner Lebensversicherung ab, die dem Verbraucher jedenfalls regelmäßig unbekannt sein dürfte.
Fazit von RA Dr. Solheid: „Für den Anleger ist eine maßgeschneiderte Prüfung der Vertragssituationen sehr empfehlenswert.“

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Carpe Diem/CIS-Garantie-Hebel-Pläne" anschließen.

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MTV V British Life: Ausschüttungsprognosen deutlich reduziert

Die Anleger des Lebensversicherungsfonds, der MTV V British Life GmbH & Co. KG, müssen derzeit eine drastische Reduzierung der prognostizierten Ausschüttungen verkraften. Ursprünglich hatte man viele Anleger mit Traumrenditen von insgesamt 241,39 % bis zum Jahr 2020 geworben. Im Februar wurden die Anleger schließlich darüber informiert, dass eine aktuelle Prognose dahingehen würde, dass nur noch bis zum Jahr 2020 ein Gesamtausschüttungspotential von 59,86 % bestehen würde.

In dem Informationsschreiben zur Liquiditätsprognose heißt es ferner, dass es erhebliche Wechselkursrisiken geben würde, da das gesamte Anlagevolumen nahezu vollständig in britischen Pfund angelegt wurde. Ferner soll eine vorgesehene Absicherung gegen negativ wirkende Wechselkursveränderungen in der Vergangenheit „leider noch nicht abgeschlossen" worden sein. Lapidar heißt es auf Seite 2 der übersandten Liquiditätsprognose, dass für das Jahr 2011 eine Pauschale für erforderliche Einmalausgaben im Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäfte von der insolventen MTV-Gruppe berücksichtigt worden sei. Eine weitere Erklärung zu dieser Insolvenz der MTV-Gruppe und deren Folgen enthält die Liquiditätsprognose nicht.

Die Anleger, wurden von verschiedenen Beratern und auch Banken zur Beteiligung an dem MTV V British Life Fonds mit dem Argument der Sicherheit dieser Anlageform bewogen. Ausfallrisiken des eingesetzten Kapitals wurden Ihnen gegenüber nicht genannt. Vielmehr wurden diesen Anlegern gegenüber lediglich die Vorteile und Chancen genannt. Den Anlegern, die sich an die BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, wurde auch erklärt, dass es einen gesetzlich garantierten Kapitalschutz geben würde, der immerhin 90 % der eingezahlten Einlage absichern würde. Dem Emissionsprospekt zu der Anlage kann man jedoch entnehmen, dass mit dem Fonds unternehmerische Risiken mit entsprechender Verlustmöglichkeit des eingezahlten Kapitals möglich sind und ferner auch ein grundsätzliches Insolvenzrisiko der Versicherungsgesellschaften bestehen würde. Einigen Anlegern wurden diese Risiken jedoch nicht im Rahmen ihrer Beratung genannt. Ferner wurden die Anleger, die sich an CLLB Rechtsanwälte wandten nicht darüber aufgeklärt, dass die Berater und die beratenen Banken ein finanzielles Eigeninteresse an der Vermittlung dieses Fonds hatten und entsprechend Provisionszahlungen kassierten.

Das Konzept des Fonds MTV V British Life war es, auf dem britischen Versicherungsmarkt Lebensversicherungen zu kaufen und vom höheren Wert zum Laufzeitende der jeweiligen gekauften Lebensversicherungen zu profitieren. Nunmehr heißt es jedoch von Fondsseite, dass die aktuellen Verhältnisse am Zweitmarkt für britische Lebensversicherungen schwierig seien. Zurzeit gebe es nur wenige potentielle Käufer die bereit wären, angemessene Preise zu bezahlen.

Betroffenen Anlegern, die sich bei Abschluss der Beteiligung über die verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit dieser Anlage nicht im Klaren waren und auch nicht entsprechend darüber aufgeklärt wurden, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Wie bereits dargestellt, kommen bereits Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank in Betracht, wenn nicht über das Provisionsinteresse aufgeklärt wurde.

„Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageratung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen."

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MTV V British Life" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M.

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Mittwoch, April 06, 2011

HCI / MPC DeepSea Oil Explorer: Anleger sorgen sich um ihre Investitionen

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche

Der Plattform-Fonds der Initiatoren HCI-Capital und MPC-Capital DeepSea Oil Explorer kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. So soll es nach berichteten Aussagen des Geschäftsführers der MPC, Herrn Jörg Klepper, zu Bauverzögerungen gekommen sein, da vermeintlich Bauzeichnungen verspätet eingereicht wurden. So heißt es jedenfalls in Medienkreisen. Bereits im September 2010 berichtete das Handelsblatt über den Fonds DeepSea Oil Explorer und äußerte, dass die Anleger zurzeit Lehrgeld für einen auch für die Fondsanbieter neuen Markt bezahlen würden. So sei der von den Emissionshäusern HCI und MPC aufgelegte Fonds, der in eine Bohrinsel investiere, in Schieflage geraten, noch bevor die Plattform überhaupt ihre Position bezogen hatte. Grund für die Schieflage seien Lieferverzögerungen. So hätte die Plattform eigentlich Anfang August 2010 geliefert werden sollen. Im September 2010 war die Prognose, dass die Plattform nunmehr wenigstens im Mai 2011 mit Bohrungen beginnen sollte.

Die durch die Verzögerung zusätzlichen Kosten für die Finanzierung sowie für Strafzahlungen an Petrobras würden 100 Mio. Dollar ausmachen. Aus diesem Grund müssten die Anleger acht Jahre lang auf ihre Ausschüttungen verzichten. In einer späteren Meldung im Handelsblatt am 25. November 2010 hieß es dann, dass das finanzierende Konsortium von elf Banken unter der Führungen der Inter-American Development Bank (IDB) nun doch bereit wäre, dem Fonds mit zusätzlichen 100 Mio. Dollar unter die Arme zu greifen. Ob diese Zusage des finanzierenden Konsortiums auch dazu führen würde, dass nun die Anleger doch noch mit zeitnahen Ausschüttungen rechnen könnten, blieb damals noch offen. Ausschüttungskürzungen sollten jedoch unvermeidbar gewesen sein.

Für den krisengeschüttelten Fonds hatten MPC und HCI im Jahr 2008 und 2009 5.500 Anleger angeworben, die insgesamt rund 210 Mio. Dollar investierten. Das gesamte Fondsvolumen (inklusive der Finanzierung durch das Bankenkonsortium) beläuft sich auf rund 680 Mio. Dollar. Die Ölerkundungsplattform DeepSea Oil Explorer soll vor Brasiliens Küste Ölquellen aufspüren und ist an den Petrobras-Konzern vermietet. Durch die Lieferverzögerungen kommt es nunmehr zu erheblichen Mehrbelastungen für den Fonds.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte prüfen für Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern, bzw. den beratenden Banken. Gerade in den Fällen, in denen der Anleger nicht über die beträchtlichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage führen können, aufgeklärt wurde, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Ferner kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn der Anleger von der beratenden Bank nicht über das bei der beratenen Bank Provisionsinteresse aufgeklärt wurde. So urteilte beispielsweise der BGH am 29.10.2010:

"Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen."

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Dienstag, April 05, 2011

Schock für Münchenfonds Anleger

Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG meldet Insolvenz an.

Nach eigener Auskunft hat die Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG aus Grünwald (nachfolgend "Infraplan") einen Insolvenzantrag gestellt. Die mögliche Insolvenz dieser Gesellschaft betrifft sowohl Anleger des München Fonds II als auch Anleger des München Fonds III hart.

Nachdem es bei der Rückzahlung der Anlegergelder des München Fonds II zu Problemen gekommen war, wurde den Anlegern des München Fonds II im Herbst letzten Jahres ein Angebot unterbreitet. So bot die Infraplan den Anlegern an, die Anteile zu übernehmen. Die München Fonds II Anleger konnten sich dabei zwischen zwei Varianten entscheiden. Neben einer zeitnahen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bestand auch die Möglichkeit, die Zahlung nebst Zuschlag zum 15.01.2011 zu erhalten. Für diese Alternative haben sich zahlreiche Anleger entschieden.

Nachdem zum 15.01.2011 diese Zahlungen meist ausblieben, wurden die Anleger unruhig. Deren Befürchtungen haben sich mittlerweile bewahrheitet.

Nach eigener Auskunft hat Infraplan, die Käuferin der Beteiligungen, mittlerweile Insolvenzantrag gestellt. Ob und in welcher Höhe überhaupt noch Vermögen vorhanden ist, das an die München Fonds Anleger verteilt werden kann, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Auch auf die Münchenfonds III - Anleger hat eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens Auswirkungen. Die Infraplan hat sich beim Münchenfonds III verpflichtet, nach Ablauf der Laufzeit der Investitionsbeteiligung 100 % des investierten atypisch stillen Beteiligungskapitals zuzüglich 12,9 % p. a. als Gewinn zurückzuzahlen. Diese Zusage dürfte nunmehr wenig werthaltig sein, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der bereits zahlreiche Münchenfonds-Anleger betreut.

Rechtsanwalt Kainz rät den betroffenen Anlegern, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Daneben sind selbstverständlich weitere Ansprüche gegen den München Fonds II bzw. den München Fonds III sowie andere Anspruchsgegner einer Prüfung zu unterziehen. Anleger, die in die München Fonds II oder III investiert haben, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „München Fonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, April 04, 2011

DG-Anleger klagt erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Südwestbank.

Erneut hat der Schweinfurter BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze einem betroffenen DG-Anleger zu der ihm zustehenden Schadensersatzzahlung verholfen.

Mit Urteil vom 24.03.2011 wurde die Südwestbank verurteilt, EUR 94.563,01 nebst Zinsen zu Zahlen und den betroffenen Anleger hinsichtlich zukünftiger Steuernachteile freizustellen. Damit hat das Landgericht Stuttgart die bereits gefestigte Rechtsprechung des OLG Stuttgart im Zusammenhang mit DG-Anlagen fortgeschrieben und nochmals klargestellt, dass die DG-Prospekte weder über den Umstand der Provisionszahlung an die Beraterbank, noch über deren Höhe aufgeklärt haben.

Das betroffene Ehepaar hatte sich an den DG-Fonds 19, 26, 27, 28, 30, 31, 34, 35, 36, 39 und 40 beteiligt. Der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, welcher bereits einer Vielzahl von DG-Anlegern zur Rückabwicklung verholfen hat weißt jedoch darauf hin, dass Schadensersatzansprüche betroffener DG-Anleger zum 31.12.2011 zu verjähren drohen. "Wer bis dahin nicht tätig geworden ist, wird trotz der hervorragenden Erfolgsaussichten für betroffene DG-Anleger auf seinem Schaden sitzen bleiben", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG Fonds" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. M. Schulze

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Donnerstag, März 31, 2011

Sanierungskonzept droht zu scheitern.

Geschlossener Fonds DeepSea Oil Explorer: Ölbohrplattform immer noch nicht fertig/Anleger bangen um ihre Einlagen.

Es herrscht Unsicherheit bei den Anlegern des Fonds HCI/MPC DeepSea Oil Explorer, ob ihr investiertes Geld noch vorhanden ist. Als geschlossene Beteiligungsgesellschaft mit einer Laufzeit von 17 Jahren wurde einer der größten geschlossenen Fonds von der HCI-Gruppe und MPC-Capital-Gruppe konzipiert. Ziel war und ist die Erstellung einer Ölerkundungsplattformen zur Förderung von Erdöl im Tiefseewassersektor.

Bisher erhielten Anleger des 2008 eröffneten Fonds jedoch statt prognostizierter Auszahlungen lediglich mangelnde Auskünfte zum Stand ihrer Einlage. „Nicht nur, dass sich die Fertigstellung der Erkundungsplattform weiter verzögert, jetzt springen auch finanzierende Banken ab und verlassen das sinkende Schiff“, erklärt Jens- Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt bei der Kanzlei KWAG. Nach Informationen von KWAG weigern sich zwei der elf Banken, das von der Fondsgeschäftsführung entwickelte Sanierungskonzept mitzutragen.

Verspätete Auslieferung

Die ursprünglich für Juni 2010 geplante Fertigstellung des sogenannten „Oil Rigs“, einer Tiefsee-Halbtaucher-Plattform zur Erkundung neuer Gas- und Ölvorkommen, verzögert sich voraussichtlich noch bis Oktober dieses Jahres. „Nun kommen die Fondsinitiatoren nicht mehr drum herum zu erklären, dass die Ölplattform sehr verspätet ausgeliefert wird“, so Gieschen. Weiterhin drohen durch die Verzögerungen Charterausfälle, was ein zusätzliches Risiko für die Investition der Anleger darstellt.

Das Konzept

Grundsätzlich stand das Konzept der Beteiligungsgesellschaft auf stabilen Säulen. Die Öl- Plattform wurde zunächst für sieben Jahre mit einer Tagesmiete von 317.500 US-Dollar (256.222,50 Euro) vom staatlichen brasilianischen Mineralölunternehmen Petrobras gechartert. Doch bereits im Dezember 2009 setzte die HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG den Vertrieb des Fonds aus, im Juli 2010 wurde eine Finanzspritze für die Plattform in Höhe von 100 Millionen US-Dollar nötig. „Ein schwieriges Unterfangen, wenn man bedenkt, dass bis heute aufgrund der Bauverzögerungen kein Tropfen Öl gefördert werden konnte“, erläutert Gieschen. Mittlerweile soll das Oil Rig zu 99 % fertiggestellt sein. Allerdings seien noch 500 Kilometer Kabel zu verlegen, so der letzte Stand im März 2011. Ob die Zeit bis Juni 2011 reicht, um Kabel von einer Strecke vergleichbar Hamburg-Frankfurt zu verlegen, ist fraglich. Nach Fertigstellung soll die Plattform aus dem Hafen von Abu Dhabi nach Brasilien transportiert werden, um dort endgültig in Betrieb zu gehen – ein weiterer Zeitund Kostenfaktor.

Die insgesamt 5.900 Anleger müssen sich vorerst vom ursprünglich vorgesehenen Auszahlungsplan verabschieden; dieser sollte bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 679.693.600 US-Dollar nach Prospektangaben im Jahr 2011 bei 9,4 % p.a. liegen. Da es sich bei dem HCI/MPC DeepSea Oil Explorer um einen der größten geschlossenen Fonds handelt, der jemals platziert wurde, wären Schadensersatzforderungen gewaltig. Sollten Betroffene keine anlegergerechte Beratung erhalten haben, so besteht für sie die Möglichkeit, als Anteilseigner die Beteiligung rückabzuwickeln und so das eingesetzte Kapital inklusive entgangenem Gewinn zurückzufordern. Auch das Thema „Kick-Back" kann hier eine Rolle spielen. Wurden einzelne Anleger nicht über die gezahlten Provisionen in Kenntnis gesetzt, so liegt alleine schon im Verschweigen eine Falschberatung vor.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DeepSea Oil Explorer" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Mittwoch, März 30, 2011

Green Energy Opportunity Fonds – Finanzamt fordert Steuernachzahlungen

Erst kürzlich erhielten die Anleger des Green Energy Opportunity Fonds den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Gesellschaft zur Kenntnis. Daraus ergab sich auf Seiten der Gesellschaft ein erheblicher Gewinn, der dazu führte, dass dieser auf die einzelnen Anleger verteilt wurde.

Der Grund für die Gewinnermittlung des Finanzamtes war der Umstand, dass es die Geschäftsführung erneut nicht schaffte, eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt schätzte daher das Jahresergebnis.

Die Folge des den Anlegern nun zugewiesenen Gewinnes ist, dass die Wohnstättenfinanzämter der Anleger auch Steuerbescheide der Vorjahre ändern und die Gewinne teilweise steuererhöhend berücksichtigen.

„Uns ist aktuell ein Fall bekannt, in dem der Anleger der sich mit 15.000 Euro beteiligte, nun vom Finanzamt mit 14.000 Euro zur Kasse gebeten wird, Damit hat er nicht nur sein Beteiligungskapital verloren, sondern muss nun auch für die Unfähigkeit der Geschäftsführung zahlen“, berichtet Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.

„Wir arbeiten bereits an einer Lösung des gravierenden Problems für die Anleger“ so Geißler weiter. „Erforderlich ist jedoch aufgrund der Gesellschaftsstruktur möglichst viele Anleger zur Interessenbündelung zu vereinen.“

Es ist die Änderung des Grundlagenbescheids notwendig gegen den der einzelne Anleger jedoch nicht gesondert vorgehen kann. Dies kann nur durch die gemeinsame Anstrengung der Anleger geschehen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrrauensanwalt Geißler als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt mit seiner Kanzlei bereits mehrere Anleger des Green Energy Opportunityfonds.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Green Energy Opportunity Fonds“ anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, März 29, 2011

Drohende Steuernachzahlungen auf Veräußerungsgewinne bei Leasingfonds

Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) drohen bei verschiedenen Leasingfonds Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Betroffen sind insbesondere Fonds, bei denen Ankauf, Vermietung und Verkauf in einem einheitlichen Geschäftskonzept verklammert sind.

Hierzu reicht es laut BFH Beschluss vom 24.09.2010 (Az. IV B 34/10) bereits aus, wenn laut Prospekt der angesetzte Verkaufspreis sicherstellte, dass die zunächst prospektierten Verluste ausgeglichen werden. "In diesen Fällen liegt bei Verkauf der Leasinggüter laut BFH kein steuerbegünstigter Aufgabegewinn, sondern ein laufender, der "normalen" Besteuerung zu unterwerfender, Gewinn vor.

Als Folge unterliegt der Veräußerungsgewinn auf Ebene der Gesellschaft der Gewerbesteuer und die Gewinnzuweisung ist beim Gesellschafter nicht nach §§ 16, 34 EStG (Freibetrag von 45,0 TEUR, 56 prozentiger Steuersatz) begünstigt", erklärt Marco Buttler, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG. Dass bei einer Verklammerung von Ankauf, Vermietung und Verkauf in einem einheitlichen Geschäftskonzept erzielte Veräußerungsgewinne im Einzelfall nicht begünstigt sein können, war zumindest seit 1997 bekannt (FG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 1996, V 115/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, S. 475).

Ein Grundsatzurteil des BFH in ähnlicher Sache erging 2007 (BFH Urteil vom 26.06.2007 - IV R 49/04). Spätestens jedoch mit Veröffentlichung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen am 01.04.2009 zu obigem Thema war bekannt, dass die Finanzverwaltung so gelagerte Fälle zum Nachteil der Steuerpflichtigen entscheiden wird. Besonders prekär: Die Folgen werden zumeist erst nach Auflösung der Fonds offenbar und führen zu unerwarteten Belastungen der Anleger. Zuletzt haben die Anleger der BBV Leasing-Fonds GmbH & Co. Athene KG i. L. sowie BBV Leasing-Fonds GmbH & Co. Nestor KG i. L. Anfang März 2011 die Aufforderung erhalten, wieder Geld in Millionenhöhe in ihre schon in Auflösung befindlichen Fonds zu pumpen, um Gewerbesteuernachzahlungen zu leisten (Quelle: FONDS professionell).

Fraglich ist im Einzelfall, ob die steuerlichen Risiken im Prospekt und/oder vom Vermittler ausreichend dargestellt worden sind. Immerhin hat die Besteuerung der Veräußerungsgewinne maßgeblichen Einfluss auf die Rentabilität eines Leasingfonds: Im schlechtesten Fall kann sich bei einer Aberkennung der Steuerbegünstigung die Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn annähernd verdoppeln. Zudem sind Steuernachzahlungen nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung - nicht Festsetzung - mit rund 6,0 Prozent p. a. zu verzinsen. Hier wären Zinsen durch geeignete Maßnahmen vermeidbar gewesen.

"Bei Verwirklichung dieser sehr konkreten steuerlichen Risiken würden die wirtschaftlichen Prognoseberechnungen nicht ansatzweise eintreffen. Bisherige Gewinne und Steuervorteile der Anleger würden nicht nur unter den steuerlichen Belastungen leiden, sondern im Zweifel zu deutlichen Verlusten des investierten Kapitals führen", so Marco Buttler.

Für weitere Informationen können sich Fondsanleger über Ausstiegsmöglichkeiten informieren und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fondsbeteiligung Rückabwicklung anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marco Buttler

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Premium Management Immobilien Anlagen: Schadensersatzansprüche gegen Bankberater drohen zu verjähren.

Eine sichere Kapitalanlage mit regelmäßigen Erträgen sollte es vielfach sein, tatsächlich wurde es ein großes Verlustgeschäft. Die Rede ist von Anlegern, die in den offenen Immobilienfonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN A0ND6C) investiert haben, weil sie oftmals eine sichere Anlage ohne Verlustrisiken suchten und sich hierzu von Banken beraten ließen, die den Fonds empfahl.

Diese Anleger haben im Einzelfall durchaus realistische Chancen erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen.

Oftmals fehlte jeglicher Hinweis seitens der Berater darauf, dass der Fonds geschlossen und die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann, wie dies passiert ist. Ein weiterer Ansatz für eine Erfolg versprechende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann sich daraus ergeben, dass der Bankberater nicht über die von der Bank für die Vermittlung der Anlage vereinnahmten Provisionen aufgeklärt hat. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erklärt, dass der Anleger ohne diese Information nicht beurteilen kann, ob ihm eine bestimmte Kapitalanlage empfohlen wurde, weil der Berater davon ausging, dass die Anlage wirklich für den Anleger gut geeignet ist oder aber ob der Berater dass Provisionsinteresse des Bankhauses über die Interessen des Kunden gestellt hat. Aufgrund dieses Interessenkonflikts hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit im Zusammenhang mit anderen Kapitalanlagen wiederholt bestätigt, dass Bankberater über die vom Bankhaus vereinnahmte Provision aufklären müssen. Rechtsanwalt Bombosch geht davon aus, dass diese Rechtsprechung auch auf diesen Fonds zu übertragen ist, weil die Interessenlage identisch ist wie in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen.

Die in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche wären gerichtet auf eine Rückabwicklung des Anteilserwerbs: der Anleger erhält sein eingesetztes Kapital zurück, die Bank erhält im Gegenzug die Rechte an den Fondsanteilen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen. Eine Verjährung etwaiger Ansprüche tritt im ungünstigsten Fall bereits drei Jahre nach Zeichnung der Fondsbeteiligung ein. Verfügt der Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Premium Management Immobilien Anlagen" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

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Pongs & Zahn AG: Insolvenzverfahren eröffnet. Was Anleger jetzt wissen müssen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat mit Beschluss vom 23.03.2011 (36p IN 5893/10) endgültig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pongs & Zahn AG eröffnet. Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Vorstand der in Berlin sitzenden Pongs & Zahn AG hatte am 23.12.2010 vor dem Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt. Eine Begründung des Vorstandes der Pongs & Zahn AG für diese radikale Maßnahme liegt bisher nicht vor. Allerdings steckte die Gesellschaft bereits seit geraumer Zeit in ernsten Schwierigkeiten. Zuletzt erweckte die Gesellschaft Aufmerksamkeit, als sie den Anleihegläubigern (WKN 556 869) am 25.05.2009 mitteilte, dass die Zinszahlungen möglicherweise zukünftig nicht mehr bedient werden könnten. Als Grund führte man die anhaltende schwierige Entwicklung der Konjunktur an und teilte mit, dass man deshalb negative Konsequenzen für die nachhaltige Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft befürchte. Zur Verbesserung der Liquiditätslage versuchte der Vorstand durch die Einberufung von Gesellschafterversammlungen den Zinsanspruch und den Rückzahlungsanspruch aus der Anleihe bis (mindestens) 2014 zu stunden. Die Anleihebedingungen wurden zwar entsprechend geändert. Trotzdem hat das am Ende nicht mehr gereicht.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg fordert die Anleger auf, ihre Forderungen bis zum 10.07.2011 beim Insolvenzverwalter anzumelden. "Dabei müssen die Anleger einiges beachten. Damit die Forderung als erstrangige Forderung (§ 38 InsO) zur Tabelle genommen wird, ist es von größter Wichtigkeit, dass der Anleger alle Tatsachen benennt und den Anspruch richtig begründet. Anderenfalls droht die Gefahr, dass die Forderung nur als nachrangig zur Insolvenztabelle genommen wird.", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

"Wichtig ist, dass auch alle Anleger, die die Wertpapiere bereits verkauft haben, den Verlust ebenfalls als Schaden geltend machen und zur Insolvenztabelle als Forderung anmelden können.", laut Frau Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

Nachrangige Forderungen werden erst nach allen anderen Insolvenzforderungen bedient. Aufgrund dessen, dass im Falle einer Insolvenz naturgemäß nicht hinreichend Geld vorhanden ist, um alle Forderungen zu befriedigen, besteht die Gefahr, dass die Anleger, deren Forderungen nur als nachrangige Forderungen zur Insolvenztabelle genommen worden sind, leer ausgehen. Deshalb rät Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira allen Anlegern, die Forderung von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.

Rechtsanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira: "Wir empfehlen den betroffenen Anlegern nicht nur Ihre Forderung zur Insolvenztabelle der Pongs & Zahn AG anzumelden, sondern auch durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche direkt gegen die damaligen Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden können." Dem Vorstand der Gesellschaft wird unter anderem die unrichtige Prospektierung durch die Einstellung nicht vollständig werthaltiger Forderungen in die Bilanzen vorgeworfen. "Sollte dies dem Vorstand bekannt gewesen sein, so haftet er als Verantwortlicher grundsätzlich gegenüber den Anleihegläubigern", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Pongs & Zahn AG" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Montag, März 28, 2011

GARBE Logimac AG - Zustimmung zur Sanierungsvereinbarung? - Viele Anleger sind stark verunsichert!

Die Anleger der GARBE Logimac AG sollen sich bis zum 01. April 2011 entscheiden, ob Sie einer Sanierungsvereinbarung betreffend die Garbe Holding AG & Co KG und deren Gläubigern zustimmen. Mit dieser Zustimmung würden die Anleger auf 85,8 % des ungesichert(!) an die GARBE Holding AG & Co. KG ausgereichten Darlehens verzichten!

Völlig unklar ist nach wie vor, warum überhaupt ein unbesichertes Darlehen - noch dazu in dieser Größenordnung - an die offensichtlich bereits zum Zeitpunkt der Darlehensausreichung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Muttergesellschaft Garbe Holding AG & Co. KG ausgereicht wurde.

Hintergrund ist, das die GARBE Logimac AG im Jahr 2008 einen Beschluss fassen ließ, nach dem in der Vergangenheit freie Mittel - so die Garbe Logimac AG in Ihrem Anschrieben an die Anleger vom 25.02.2011- unter anderem für die Gewährung von (unbesicherten) Darlehen an mit der GARBE Logimac AG verbundene Unternehmen - die GARBE Holding AG & Co. KG und die 21. GARBE Logimac Logistik Grundbesitz GmbH & Co. KG - verwand werden sollten. Für die aus und im Zusammenhang mit dieser Darlehensgewährung an die nunmehr GARBE Holding GmbH & Co. KG resultierende Forderung musste im Geschäftsjahr 2009 eine Wertberichtigung vorgenommen werden, da das an die GARBE Holding AG & Co. KG ausgereichte unbesicherte Darlehen von zwischenzeitlich rund ? 25 Mio. (Darlehensvaluta nebst zwischenzeitlich aufgelaufener Zinsen lt. Garbe Logimac AG) wohl ganz oder weitgehend uneinbringlich ist. Auch hinsichtlich des an die 21. GARBE Logimac Logistik Grundbesitz GmbH & Co. KG ausgereichte Darlehen musste eine Wertberichtigung in Höhe von rund drei Millionen Euro vorgenommen werden.

Aus diesem Grund sollen die Anleger nunmehr ihre Zustimmung zum Abschluss einer Sanierungsvereinbarung dahingehend erteilen, dass die Garbe Logimac AG gegenüber der Garbe Holding AG & Co. KG auf 85,8 % der ungesicherten Darlehensforderung verzichtet.

Den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern wird geraten, die Zustimmung zu verweigern und aktiv mit "Nein" zu stimmen.

"Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft derzeit, in wie weit gegen die Garbe Logimac AG bzw. die übrigen Verantwortlichen hinsichtlich der Auskehrung der Darlehens im Jahr 2008, u.a. an die Garbe Holding AG & Co. KG Ansprüche geltend gemacht werden können. Hierzu wird insbesondere geprüft, ob die Ausreichung von Darlehen in dieser Größenordnung zugunsten der Muttergesellschaft zum Einen vom Gesellschaftszweck gedeckt war und zudem aufgrund der in 2008 bestehenden wirtschaftlichen Situation bei der Garbe Holding AG & Co. KG hätte ungesichert erfolgen dürfen." erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz.

Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG beteiligt haben, sollten darüber hinaus von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen auch Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GARBE Logimac AG" anschließen.

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Maklerbüro Horn & Horn (Frankfurt/Oder): Anklageerhebung vor dem LG Frankfurt/Oder!

Mutmaßliches Schneeballsystem. Anklageerhebung gegen Verantwortliche des Maklerbüros Horn & Horn vor dem LG Frankfurt/Oder.

Gegen die Verantwortliche des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder, Michaela H., die sich seit einiger Zeit in Untersuchungshaft befindet, wurde inzwischen Anklage von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder erhoben, ein Termin vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder findet z.B. am Donnerstag, den 31.03.2011 um 14.30 Uhr vor dem Landgericht Frankfurt/Oder in Saal 007 statt. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth wird bei der Verhandlung anwesend sein.

Das Maklerbüro Horn und Horn aus Frankfurt an der Oder versprach Anlegern teilweise im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages 8 % Zinsen für ihre Geldanlage, jedoch nicht pro Jahr, sondern pro Monat! Pro Jahr sollten somit ca. 95 % Rendite erwirtschaftet werden, teilweise wurde hier von den Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn angegeben, dass die Rendite dadurch erwirtschaftet werden sollte, dass bei den Banken, bei denen die Gelder angelegt werden sollten, höhere Zinsen ausgehandelt werden sollten.

Die Gelder dürften von der Verantwortlichen nach den Vermutungen der Staatsanwaltschaft in großem Umfang veruntreut worden sein, es dürfte ein reines Schneeballsystem betrieben worden sein. Der Gesamtschaden dürfte sich bisherigen Erkenntnissen zufolge auf mehrere Mio. ? belaufen.

"Sofern sich die Vorwürfe erhärten sollten, würden wir mit einem Strafmaß zwischen 5 und 8 Jahren Freiheitsstrafe für die Verantwortliche rechnen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth ist vor einiger Zeit auch gelungen, eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von 380.250,60 Euro auf dem hälftigen Miteigentumsanteil der Verantwortlichen an der Immobilie eintragen zu lassen, die Zwangsversteigerung der Immobilie wurde inzwischen eingeleitet.

Betroffene Anleger sollten dabei berücksichtigen, dass im Rahmen eines möglicherweise erforderlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch bleibt abzuwarten, ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, weitere Vermögenswerte sicherzustellen, auf die Geschädigte unter anderem ebenfalls zugreifen könnten.

Betroffene Anleger des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder können sich der Interessengemeinschaft "Maklerbüro Horn & Horn" im BSZ e.V. anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth



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Freitag, März 25, 2011

Univerma AG: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte beantragen Akteneinsicht!

BaFin leitet Ermittlungen ein. Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen!

Die Univerma AG ging Mitte August 2010 an die Wiener Börse. Anfang September 2010 erfolgte außerdem die Aufnahme in den Entry Standard der Börse Frankfurt. Allerdings wurden die Univerma-Aktien bereits Mitte November 2010 (mit Ablauf zum 31.12.2010) wieder aus dem Handel der Wiener Börse genommen.

Nach der Notierungsaufnahme in Frankfurt hielt sich der Univerma-Kurs relativ konstant bei ca. 60 €, um ab dem 28.12.2010 steil abzustürzen, aktuell notieren die Aktien mit deutlich unter 10 €.
Zahlreiche Anleger erlitten durch den Kurssturz erhebliche Verluste.

Da diverse Anzeichen vorhanden sind, dass bei dem Kurssturz nicht alles mit rechten Dingen zuging, hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft „Univerma AG“ ins Leben gerufen, der sich geschädigte Univerma-Anleger anschließen können, um gemeinsam zu prüfen, ob nicht mögliche Schadensersatzansprüche wegen des Kurssturzes und der damit einhergehenden Verluste möglich sind.

Inzwischen hat, wie der BSZ e.V. in Erfahrung bringen konnte, die deutsche Finanzaufsicht BaFin Ermittlungen wegen eventueller Unregelmäßigkeiten bei dem Kurssturz aufgenommen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden daher in der nächsten Zeit auch Akteneinsicht bei der BaFin beantragen, um weitere Erkenntnisse für die geschädigten UNIVERMA-Anleger zu erhalten.

Geschädigte Anleger, die bei dem Kurssturz Verluste erlitten haben, können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „UNIVERMA“ anschließen, um ihre Interessen zu bündeln.

Bildquelle: ©Rainer Sturm/PIXELIO    http://www.pixelio.de/



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Immobilienfonds: Krise ohne Ende?

Angeblich wertbeständige Anlagen im Niedergang

Die Reihe der zeitweiligen Fondsschließungen reißt nicht ab. Nach einem Bericht von SPIEGEL ONLINE vom 21.03.2011 musste der von Volksbanken vertriebene Fonds UniImmo Global bis auf Weiteres die Rücknahme von Fondseinteilen einstellen. Diese Maßnahme wird als Folge der jüngsten Katastrophen in Japan beschrieben.

Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Krise auch bei den Immobilienfonds keineswegs auf Einzelfälle und außergewöhnliche Abläufe beschränkt, sondern die Empfindlichkeit dieser Anlageform ein struktureller Mangel ist. Im Gegensatz zu Aktien findet sich für Immobilien kein Markt im Sinne einer Börse und ist ein Notverkauf nur unter erheblichen finanziellen Abschlägen möglich. Die angebliche Zauberformel der Wertbeständigkeit einer Immobilienanlage einerseits, stetiger Verfügbarkeit darin investierter Gelder andererseits, stellt sich, wie so viele andere Versprechungen auch, letztlich als leere Vertriebsfloskel heraus.

Das wiederum unterstreicht einmal mehr die Erfahrung, dass provisionsbelastete Anlagen gleich unter mehreren Gesichtspunkten für der Seriösität von Kreditinstituten vertrauende Anleger eine fatale Falle sind. Wirklich werthaltige Anlagen brauchen keine „Verkaufsschmierung“. Mit ihr lassen sich sogar Flops verkaufen wie geschmiert.

Seit 1996 widmet sich die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf, Rechtsanwälte, mit Erfolg der Vertretung Kick Back geschädigter Anleger. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt mahnt: „Schieben Sie Beanstandungen nicht länger vor sich her. In vielen Fällen droht mit Ablauf des 31.12.2011 der Eintritt einer absoluten Verjährung und gehen Schadensersatzansprüche, die mit sehr guten Aussichten auf Erfolg geltend gemacht werden könnten, endgültig verloren.“

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Immobilien Fonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Donnerstag, März 24, 2011

DOBA-Fonds MTC München und Berlin, Rhinstr. 100 KG: Landgerichtsurteil rechtskräftig - Schadensersatz für Anleger

Am 20. April 2010 hatte das Landgericht München I einem Kläger aus Erlenbach am Main Schadensersatz zugesprochen. Er hatte sich mit 60.000,00 DM an der DOBA Grund Beteiligungs GmbH & Co. Objekte MTC München und Berlin, Rhinstr. 100 KG, beteiligt. Dieses Urteil - 28 O 12912/09 - ist jetzt rechtskräftig geworden, da die Beklagten, die Gründungskommanditisten BBL Bau und Bauland GmbH und DOBA Grund Beteiligungs GmbH, die Berufung nach entsprechenden Hinweisen des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München zurückgenommen haben.

Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Fondsprospekt irreführende Angaben enthalte. Insbesondere die Erläuterungen zur Ermittlung des Kaufpreises seien für Anleger nicht verständlich. In einem weiteren Verfahren, das vom 8. Zivilsenats des Oberlandesgericht München verhandelt wird, hat dieser Senat aktuell angekündigt, die Berufung der beklagten Gründungskommanditistinnen durch Beschluss zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg biete.

Anleger des MTC Fonds haben daher sehr gute rechtliche Argumente und Chancen auf Schadensersatz. Wer noch Schadensersatzansprüche verfolgen möchte, sollte allerdings zeitnah tätig werden, denn diese Ansprüche verjähren zum Jahresende 2011. „Dies gilt im Übrigen“, so Fachanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp, „für alle Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts, die vor 2002 abgeschlossen worden sind.“ Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hrp empfiehlt daher allen Anlegern, noch in diesem Jahr aktiv zu werden und ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DOBA-Immobilienfonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.