Mit Urteil vom 24.03.2011 wurde die Südwestbank verurteilt, EUR 94.563,01 nebst Zinsen zu Zahlen und den betroffenen Anleger hinsichtlich zukünftiger Steuernachteile freizustellen. Damit hat das Landgericht Stuttgart die bereits gefestigte Rechtsprechung des OLG Stuttgart im Zusammenhang mit DG-Anlagen fortgeschrieben und nochmals klargestellt, dass die DG-Prospekte weder über den Umstand der Provisionszahlung an die Beraterbank, noch über deren Höhe aufgeklärt haben.
Das betroffene Ehepaar hatte sich an den DG-Fonds 19, 26, 27, 28, 30, 31, 34, 35, 36, 39 und 40 beteiligt. Der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, welcher bereits einer Vielzahl von DG-Anlegern zur Rückabwicklung verholfen hat weißt jedoch darauf hin, dass Schadensersatzansprüche betroffener DG-Anleger zum 31.12.2011 zu verjähren drohen. "Wer bis dahin nicht tätig geworden ist, wird trotz der hervorragenden Erfolgsaussichten für betroffene DG-Anleger auf seinem Schaden sitzen bleiben", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG Fonds" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. M. Schulze
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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