Wie nun bekannt wurde, hat das Finanzamt einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Vierten Juragent GmbH & Co Prozesskostenfonds KG gestellt. Das Insolvenzverfahren ist allerdings noch nicht eröffnet. Es wurde ein Gutachter zur Prüfung der Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt.
Nach dem nunmehr vorliegenden Insolvenzantrag des Finanzamts ist nun der erste Schritt für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des PKF IV eingeleitet worden, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.
Anleger des PKF IV müssen nun befürchten, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erhaltene Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Sollte dieser Fall eintreten, sollten die Anleger prüfen, ob ihnen nicht gegen die Juragent AG und/oder weitere Beteiligte Schadenersatzansprüche auf Freistellung von diesen Forderungen zustehen. In einer Vielzahl von Entscheidungen des LG Berlin wurde bereits festgestellt, dass die Juragent AG und deren ehemaliger Vorstand Mirko H. nicht nur zur Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen, sondern auch zur Freistellung gegenüber den Anlegern verpflichtet ist.
Das nunmehr eingeleitete Insolvenzverfahren über das Vermögen des PKF IV hat bis zur Eröffnung keine Auswirkungen auf die bereits laufenden Klageverfahren gegen den Fonds und auch nach der Eröffnung keine Auswirkungen auf die derzeit vor dem LG Berlin anhängigen Verfahren gegen die Juragent AG, deren ehemaligen Vorstands Mirko H. und die Treuhandkommanditistin.
Anleger, die in Besitz eines rechtskräftigen, oder vorläufig vollstreckbaren Urteils gegen den PKF I, PKF II, PKF III, oder PKF IV sind, können Ansprüche der Fonds gegen die Juragent AG pfänden und sodann gegenüber der Juragent AG geltend machen. Auch diese Rechtsauffassung wurde bereits mehrfach vom zuständigen AG Charlottenburg bestätigt“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter.
Es kommt daher für die Vollstreckung der Urteile gegen die Fonds nicht zwingend auf deren Zahlungsfähigkeit an. Sollten die Pfändungen gegenüber der Juragent AG obergerichtlich bestätigt werden, kann damit auch mit Urteilen gegenüber den jeweiligen Fonds direkt auf das Vermögen der Juragent AG zugegriffen werden.
Zwischenzeitlich liegt der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch eine weitere, für die Anleger der diversen Juragent-Fonds wichtige Entscheidung, des Kammgerichts Berlin vor. Mit Beschluss vom 04.02.2011 hob das KG Berlin den Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin erwirkten Arrest gegen das Vermögen der Juraswiss S.A. auf. Entgegen anders lautender Meldungen im Internet bedeutet dies jedoch nicht, dass die Gelder der Juraswiss S.A. damit automatisch freigegeben sind und für die den Anlegern angebotenen Vergleiche zu Verfügung stehen.
Vielmehr sind die Gelder nach wie vor durch einen weiteren Arrest der Schweizer Staatsanwaltschaft gesperrt. Sollten die bis heute sichergestellten Gelder auch von der Schweizer Staatsanwaltschaft freigegeben werden, wird sich zeigen, was mit den Geldern geschieht. Zwischenzeitlich wurde Seitens eines Teils der Anleger der diversen Juragent-Fonds mit der Juragent AG und der Juraswiss S.A. ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Juraswiss S.A. verpflichtete, die Anteile der Anleger für einen Kaufpreis in Höhe von 30 % des Anlagebetrags zu übernehmen.
„Bisher ist nach unseren Informationen in keinem dieser Vergleiche Geld geflossen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensdanwalt Cocron. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat daher bereits vor Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.
Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen.
Die ersten Verfahren auf Zahlung der Garantieausschüttung konnten zwischenzeitlich zu Gunsten der dort klagenden Anleger rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Zwangsvollstreckung läuft auch hier.
Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich. Bisher ist es der Kanzlei gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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