Die Univerma AG ging Mitte August 2010 an die Wiener Börse. Anfang September 2010 erfolgte außerdem die Aufnahme in den Entry Standard der Börse Frankfurt. Allerdings wurden die Univerma-Aktien bereits Mitte November 2010 (mit Ablauf zum 31.12.2010) wieder aus dem Handel der Wiener Börse genommen.
Nach der Notierungsaufnahme in Frankfurt hielt sich der Univerma-Kurs relativ konstant bei ca. 60 €, um ab dem 28.12.2010 steil abzustürzen, aktuell notieren die Aktien mit deutlich unter 10 €.
Zahlreiche Anleger erlitten durch den Kurssturz erhebliche Verluste.
Da diverse Anzeichen vorhanden sind, dass bei dem Kurssturz nicht alles mit rechten Dingen zuging, hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft „Univerma AG“ ins Leben gerufen, der sich geschädigte Univerma-Anleger anschließen können, um gemeinsam zu prüfen, ob nicht mögliche Schadensersatzansprüche wegen des Kurssturzes und der damit einhergehenden Verluste möglich sind.
Inzwischen hat, wie der BSZ e.V. in Erfahrung bringen konnte, die deutsche Finanzaufsicht BaFin Ermittlungen wegen eventueller Unregelmäßigkeiten bei dem Kurssturz aufgenommen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden daher in der nächsten Zeit auch Akteneinsicht bei der BaFin beantragen, um weitere Erkenntnisse für die geschädigten UNIVERMA-Anleger zu erhalten.
Geschädigte Anleger, die bei dem Kurssturz Verluste erlitten haben, können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „UNIVERMA“ anschließen, um ihre Interessen zu bündeln.
Bildquelle: ©Rainer Sturm/PIXELIO http://www.pixelio.de/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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