Montag, März 28, 2011

Maklerbüro Horn & Horn (Frankfurt/Oder): Anklageerhebung vor dem LG Frankfurt/Oder!

Mutmaßliches Schneeballsystem. Anklageerhebung gegen Verantwortliche des Maklerbüros Horn & Horn vor dem LG Frankfurt/Oder.

Gegen die Verantwortliche des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder, Michaela H., die sich seit einiger Zeit in Untersuchungshaft befindet, wurde inzwischen Anklage von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder erhoben, ein Termin vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder findet z.B. am Donnerstag, den 31.03.2011 um 14.30 Uhr vor dem Landgericht Frankfurt/Oder in Saal 007 statt. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth wird bei der Verhandlung anwesend sein.

Das Maklerbüro Horn und Horn aus Frankfurt an der Oder versprach Anlegern teilweise im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages 8 % Zinsen für ihre Geldanlage, jedoch nicht pro Jahr, sondern pro Monat! Pro Jahr sollten somit ca. 95 % Rendite erwirtschaftet werden, teilweise wurde hier von den Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn angegeben, dass die Rendite dadurch erwirtschaftet werden sollte, dass bei den Banken, bei denen die Gelder angelegt werden sollten, höhere Zinsen ausgehandelt werden sollten.

Die Gelder dürften von der Verantwortlichen nach den Vermutungen der Staatsanwaltschaft in großem Umfang veruntreut worden sein, es dürfte ein reines Schneeballsystem betrieben worden sein. Der Gesamtschaden dürfte sich bisherigen Erkenntnissen zufolge auf mehrere Mio. ? belaufen.

"Sofern sich die Vorwürfe erhärten sollten, würden wir mit einem Strafmaß zwischen 5 und 8 Jahren Freiheitsstrafe für die Verantwortliche rechnen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth ist vor einiger Zeit auch gelungen, eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von 380.250,60 Euro auf dem hälftigen Miteigentumsanteil der Verantwortlichen an der Immobilie eintragen zu lassen, die Zwangsversteigerung der Immobilie wurde inzwischen eingeleitet.

Betroffene Anleger sollten dabei berücksichtigen, dass im Rahmen eines möglicherweise erforderlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch bleibt abzuwarten, ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, weitere Vermögenswerte sicherzustellen, auf die Geschädigte unter anderem ebenfalls zugreifen könnten.

Betroffene Anleger des Maklerbüros Horn & Horn aus Frankfurt an der Oder können sich der Interessengemeinschaft "Maklerbüro Horn & Horn" im BSZ e.V. anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Keine Kommentare: