Die Reihe der zeitweiligen Fondsschließungen reißt nicht ab. Nach einem Bericht von SPIEGEL ONLINE vom 21.03.2011 musste der von Volksbanken vertriebene Fonds UniImmo Global bis auf Weiteres die Rücknahme von Fondseinteilen einstellen. Diese Maßnahme wird als Folge der jüngsten Katastrophen in Japan beschrieben.
Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Krise auch bei den Immobilienfonds keineswegs auf Einzelfälle und außergewöhnliche Abläufe beschränkt, sondern die Empfindlichkeit dieser Anlageform ein struktureller Mangel ist. Im Gegensatz zu Aktien findet sich für Immobilien kein Markt im Sinne einer Börse und ist ein Notverkauf nur unter erheblichen finanziellen Abschlägen möglich. Die angebliche Zauberformel der Wertbeständigkeit einer Immobilienanlage einerseits, stetiger Verfügbarkeit darin investierter Gelder andererseits, stellt sich, wie so viele andere Versprechungen auch, letztlich als leere Vertriebsfloskel heraus.
Das wiederum unterstreicht einmal mehr die Erfahrung, dass provisionsbelastete Anlagen gleich unter mehreren Gesichtspunkten für der Seriösität von Kreditinstituten vertrauende Anleger eine fatale Falle sind. Wirklich werthaltige Anlagen brauchen keine „Verkaufsschmierung“. Mit ihr lassen sich sogar Flops verkaufen wie geschmiert.
Seit 1996 widmet sich die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf, Rechtsanwälte, mit Erfolg der Vertretung Kick Back geschädigter Anleger. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt mahnt: „Schieben Sie Beanstandungen nicht länger vor sich her. In vielen Fällen droht mit Ablauf des 31.12.2011 der Eintritt einer absoluten Verjährung und gehen Schadensersatzansprüche, die mit sehr guten Aussichten auf Erfolg geltend gemacht werden könnten, endgültig verloren.“
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Immobilien Fonds" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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