Neue Hoffnung für Lehman-Zertifikate-Anleger: Richter bescheinigt Klage gegen Hamburger Sparkasse „Aussicht auf Erfolg.“ BSZ e.V. informierte frühzeitig über Rechtslage!
Anleger in Lehman-Zertifikaten können Hoffnung schöpfen: Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge könnten sich in Hamburg die ersten Prozesserfolge zweier Anleger in Lehman-Zertifikaten gegen die Hamburger Sparkasse anbahnen. Einer Meldung des Abendblatts vom 09.04.2009 zufolge könnten die Kunden auf einen Erfolg hoffen, das ließen die Richter in ihren Protokollen nach der ersten Verhandlung erkennen, die dem Abendblatt vorgelegen hätten.
In dem aktuellen Verfahren mit dem Az. 329 O/15 09 z.B. hatte der dortige Anleger ca. 8.000,- € über die Hamburger Sparkasse (Haspa) in Lehman-Zertifikaten investiert. Gestützt wird die dortige Klage dabei laut Medienberichten vor allem auf zwei wesentliche Punkte: Einerseits, dass die Bank ihre hohen Margen, die sie mit dem Verkauf der Lehman-Papiere erzielt hatte, verschwiegen hätte. Der Klägeranwalt im dortigen Verfahren wirft Medienberichten zufolge der Haspa vor, dass sie die Zertifikate in großen Mengen eingekauft hätte und dann einzeln mit hoher Provision weiterverkauft hätte. Andererseits ist das Gericht Medienberichten zufolge der Meinung, dass es durchaus entscheidungsrelevant sein könnte, dass der Kläger, der von einer Festgeldanlage in die Lehman-Zertifikate gewechselt war, nicht von der Haspa darüber informiert wurde, dass die Anlage in den Lehman-Zertifikaten nicht dem Einlagensicherungsfonds unterlag und somit die Anlage nicht, wie bei diversen anderen Anlageformen, in Höhe von 20.000,- € geschützt war.
Nach Ansicht des BSZ e.V. handelt es sich hierbei um eine sehr positive Entwicklung, die bestätigt, dass Lehman-Zertifikate-Anleger durchaus, nach Prüfung im Einzelfall, Chancen auf Schadensersatz haben. „Es zeigt sich, dass geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger zum Teil mehrere gute Argumente für eine Schadensersatzverpflichtung der vermittelnden Banken haben,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Der BSZ e.V. informierte geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger bereits frühzeitig über die vielfältigen juristischen Möglichkeiten der Geschädigten, die auch in den aktuellen Prozessen in Hamburg, die nicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt werden, eine Rolle spielen.
Bereits in der Ausgabe der Fachanwalt-Hotline vom 06.11.2008 wies Rechtsanwalt Dr. Walter Späth darauf hin, dass die vermittelnden Banken die Anleger auf die erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen hinweisen müssen, wie inzwischen auch zweimal vom BGH bestätigt wurde. Auch wies Rechtsanwalt Dr. Späth ausdrücklich darauf hin, dass seiner Ansicht nach Anleger, die von einer Einlagensicherung ausgegangen sind, eindeutig auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden müssen, was nun auch die Richter in den Hamburger Verfahren erkannt haben dürften. „Die deutsche Einlagensicherung ist ein ganz wesentlicher Sicherheitsfaktor für die Anleger, Anlegern, die vorher eine Anlage hatten, die der Einlagensicherung unterliegt, kann nicht einfach verschwiegen werden, dass für die Lehman-Zertifikate eben dieses Sicherungsinstrument nicht bestand,“ so Dr. Späth.
Auch in der juristischen Literatur sind inzwischen richtungsweisende Artikel zu der Informierung der Anleger über die deutsche Einlagensicherung erschienen, die wir demnächst besprechen werden. Es ist zu vermuten, dass zahlreiche Geschädigte, die bisher noch abwarten, bei einem Prozesserfolg, der durchaus Signalwirkung haben könnte, ebenfalls tätig werden. Die Haspa hatte inzwischen ca. 1.000 Kunden zum Teil entschädigt, auch andere Institute haben angekündigt, ebenfalls in Einzelfällen Entschädigungen prüfen zu wollen, sehr zurückhaltend reagiert derzeit nach Beobachtungen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte noch die Citibank. Trotzdem zeigt die aktuelle Entwicklung, dass geschädigte deutsche Lehman-Zertifikate-Anleger, die Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge einen Gesamtschaden in Höhe von ca. 700 Mio. € erlitten haben dürften, durchaus Chancen haben dürften, ihren Schaden zu kompensieren.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Anleger in Lehman-Zertifikaten können Hoffnung schöpfen: Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge könnten sich in Hamburg die ersten Prozesserfolge zweier Anleger in Lehman-Zertifikaten gegen die Hamburger Sparkasse anbahnen. Einer Meldung des Abendblatts vom 09.04.2009 zufolge könnten die Kunden auf einen Erfolg hoffen, das ließen die Richter in ihren Protokollen nach der ersten Verhandlung erkennen, die dem Abendblatt vorgelegen hätten.
In dem aktuellen Verfahren mit dem Az. 329 O/15 09 z.B. hatte der dortige Anleger ca. 8.000,- € über die Hamburger Sparkasse (Haspa) in Lehman-Zertifikaten investiert. Gestützt wird die dortige Klage dabei laut Medienberichten vor allem auf zwei wesentliche Punkte: Einerseits, dass die Bank ihre hohen Margen, die sie mit dem Verkauf der Lehman-Papiere erzielt hatte, verschwiegen hätte. Der Klägeranwalt im dortigen Verfahren wirft Medienberichten zufolge der Haspa vor, dass sie die Zertifikate in großen Mengen eingekauft hätte und dann einzeln mit hoher Provision weiterverkauft hätte. Andererseits ist das Gericht Medienberichten zufolge der Meinung, dass es durchaus entscheidungsrelevant sein könnte, dass der Kläger, der von einer Festgeldanlage in die Lehman-Zertifikate gewechselt war, nicht von der Haspa darüber informiert wurde, dass die Anlage in den Lehman-Zertifikaten nicht dem Einlagensicherungsfonds unterlag und somit die Anlage nicht, wie bei diversen anderen Anlageformen, in Höhe von 20.000,- € geschützt war.
Nach Ansicht des BSZ e.V. handelt es sich hierbei um eine sehr positive Entwicklung, die bestätigt, dass Lehman-Zertifikate-Anleger durchaus, nach Prüfung im Einzelfall, Chancen auf Schadensersatz haben. „Es zeigt sich, dass geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger zum Teil mehrere gute Argumente für eine Schadensersatzverpflichtung der vermittelnden Banken haben,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Der BSZ e.V. informierte geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger bereits frühzeitig über die vielfältigen juristischen Möglichkeiten der Geschädigten, die auch in den aktuellen Prozessen in Hamburg, die nicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt werden, eine Rolle spielen.
Bereits in der Ausgabe der Fachanwalt-Hotline vom 06.11.2008 wies Rechtsanwalt Dr. Walter Späth darauf hin, dass die vermittelnden Banken die Anleger auf die erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen hinweisen müssen, wie inzwischen auch zweimal vom BGH bestätigt wurde. Auch wies Rechtsanwalt Dr. Späth ausdrücklich darauf hin, dass seiner Ansicht nach Anleger, die von einer Einlagensicherung ausgegangen sind, eindeutig auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden müssen, was nun auch die Richter in den Hamburger Verfahren erkannt haben dürften. „Die deutsche Einlagensicherung ist ein ganz wesentlicher Sicherheitsfaktor für die Anleger, Anlegern, die vorher eine Anlage hatten, die der Einlagensicherung unterliegt, kann nicht einfach verschwiegen werden, dass für die Lehman-Zertifikate eben dieses Sicherungsinstrument nicht bestand,“ so Dr. Späth.
Auch in der juristischen Literatur sind inzwischen richtungsweisende Artikel zu der Informierung der Anleger über die deutsche Einlagensicherung erschienen, die wir demnächst besprechen werden. Es ist zu vermuten, dass zahlreiche Geschädigte, die bisher noch abwarten, bei einem Prozesserfolg, der durchaus Signalwirkung haben könnte, ebenfalls tätig werden. Die Haspa hatte inzwischen ca. 1.000 Kunden zum Teil entschädigt, auch andere Institute haben angekündigt, ebenfalls in Einzelfällen Entschädigungen prüfen zu wollen, sehr zurückhaltend reagiert derzeit nach Beobachtungen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte noch die Citibank. Trotzdem zeigt die aktuelle Entwicklung, dass geschädigte deutsche Lehman-Zertifikate-Anleger, die Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge einen Gesamtschaden in Höhe von ca. 700 Mio. € erlitten haben dürften, durchaus Chancen haben dürften, ihren Schaden zu kompensieren.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.04.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.