Das Landgericht München I hat die Commerzbank zu Schadensersatz an einen Anleger des VIP Medienfonds 4 verurteilt (Az. 22 O 8098/08 – nicht rechtskräftig). Der klagende Kunde hatte sich 2004 auf Empfehlung seines Bankberaters mit insgesamt 26.250 Euro, wovon 11.875 Euro durch einen obligatorischen Kredit finanziert wurden, an dem Fonds beteiligt.
Der Medienfonds wurde an über 7.000 Anleger mit dem Argument, es handele sich um einen Garantiefonds mit Steuervorteilen, verkauft. Später stellte sich dann heraus, dass dies nicht zutrifft. Der Initiator wurde inzwischen rechtskräftig zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Rückvergütungen
Das Landgericht München hat in dem aktuellen Urteil die Haftung darauf gestützt, dass die Bank die Höhe der Rückvergütungen, die ihr von der Fondsgesellschaft für den Verkauf der Fondsanteile versprochen wurde, verschwiegen hat. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar, der die Entscheidung im Januar erstritt, bewertet diese Begründung wie folgt: „Das Landgericht setzte konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufklärung über Kick-Backs bei der Anlageberatung durch Banken um. Wenn eine Bank diese bald zehn Jahre alte Entscheidung ignoriert, muss sie mit Folgen rechnen.“
Die Commerzbank muss dem Kläger, einem pensionierten Beamten aus Baden-Württemberg, seine Einlage samt Agio erstatten sowie des Weiteren dessen Darlehensverbindlichkeiten übernehmen. Außerdem erhält der Kläger Verspätungszuschläge zurück, die er im Zuge der steuerlichen Nichtanerkennung des Fonds an das Finanzamt zahlen musste. Und schließlich hat der Beamte Anspruch auf entgangene Zinsen in Höhe von 4,3% auf das Eigenkapital. Im Gegenzug wurde der Bank die Fondsbeteiligung zugesprochen.
Niederlage für Commerzbank
Damit setzt sich die Serie von Prozessniederlagen für die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Verkauf von VIP Medienfonds fort. Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile, in denen Gerichte die Ansprüche der VIP-Kunden auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung anerkannt haben. Rechtsanwalt von Buttlar überrascht die Strategie der Bank: „Anstatt die vielen Haftungsurteile zum Anlass zu nehmen, mit ihren Kunden konstruktive einvernehmliche Lösungen zu finden, setzt die Commerzbank in den meisten Fällen weiterhin auf Konfrontation und darauf, dass die Anleger das Kostenrisiko einer Klage scheuen und die Ansprüche deshalb nach und nach verjähren.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Der Medienfonds wurde an über 7.000 Anleger mit dem Argument, es handele sich um einen Garantiefonds mit Steuervorteilen, verkauft. Später stellte sich dann heraus, dass dies nicht zutrifft. Der Initiator wurde inzwischen rechtskräftig zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Rückvergütungen
Das Landgericht München hat in dem aktuellen Urteil die Haftung darauf gestützt, dass die Bank die Höhe der Rückvergütungen, die ihr von der Fondsgesellschaft für den Verkauf der Fondsanteile versprochen wurde, verschwiegen hat. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar, der die Entscheidung im Januar erstritt, bewertet diese Begründung wie folgt: „Das Landgericht setzte konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufklärung über Kick-Backs bei der Anlageberatung durch Banken um. Wenn eine Bank diese bald zehn Jahre alte Entscheidung ignoriert, muss sie mit Folgen rechnen.“
Die Commerzbank muss dem Kläger, einem pensionierten Beamten aus Baden-Württemberg, seine Einlage samt Agio erstatten sowie des Weiteren dessen Darlehensverbindlichkeiten übernehmen. Außerdem erhält der Kläger Verspätungszuschläge zurück, die er im Zuge der steuerlichen Nichtanerkennung des Fonds an das Finanzamt zahlen musste. Und schließlich hat der Beamte Anspruch auf entgangene Zinsen in Höhe von 4,3% auf das Eigenkapital. Im Gegenzug wurde der Bank die Fondsbeteiligung zugesprochen.
Niederlage für Commerzbank
Damit setzt sich die Serie von Prozessniederlagen für die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Verkauf von VIP Medienfonds fort. Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile, in denen Gerichte die Ansprüche der VIP-Kunden auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung anerkannt haben. Rechtsanwalt von Buttlar überrascht die Strategie der Bank: „Anstatt die vielen Haftungsurteile zum Anlass zu nehmen, mit ihren Kunden konstruktive einvernehmliche Lösungen zu finden, setzt die Commerzbank in den meisten Fällen weiterhin auf Konfrontation und darauf, dass die Anleger das Kostenrisiko einer Klage scheuen und die Ansprüche deshalb nach und nach verjähren.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.