Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 09.10.2008 erhebt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) schwere Vorwürfe gegen das Management der HRE (Hypo Real Estate Holding AG).
Nach Informationen der Financial Times Deutschland bezichtigte die BaFin in einem Bericht an das Bundesfinanzministerium vom 02.10.2008 den Vorstand der HRE der Fehlinformation über die Lage der Depfa - Bank Plc., einer 100 %-igen Tochter der HRE.
Hintergrund der Vorwürfe ist, dass die HRE ihren Liquiditätsbedarf durch die Probleme der Depfa - Bank Plc. im Umfang von rund 20 Milliarden Euro zu niedrig dargestellt habe, obwohl der tatsächliche Liquiditätsbedarf hätte bekannt sein müssen.
Anlegern, welche zwischen dem 29.09.2008 und dem 04.10.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 zu einem über dem derzeitigen Aktienkurs liegenden Kurs erworben haben, kann daher nach Ansicht der Kanzlei BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ein Schadensersatzanspruch zustehen, da der wahre Kapitalbedarf der Depfa - Bank Plc. erst mit Ad - hoc Mitteilung vom 4.10.2008 erkennbar war.
Anleger, die vor dem 29.09.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 erworben haben, können wegen fehlerhafter / verspäteter Ad - hoc Mitteilung Schadensersatz nach § 37 b / 37 c WpHG fordern, weil der Vorstand der HRE nicht bereits vor dem 29.09.2008 mittels Ad - hoc - Mitteilung über den Liquiditätsbedarf der Depfa - Bank Plc. informiert hat. Dies, obwohl die Gesellschaft bereits zum 02.10.2007 von der HRE übernommen wurde und der Kapitalbedarf dem Vorstand daher bereits weit vor dem 29.09.2008 hätte bekannt sein müssen.
Anleger, die vor dem 15.01.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 erworben haben, können wegen fehlerhafter / verspäteter Ad - hoc Mitteilung Schadensersatz nach § 37 b / 37 c WpHG fordern, weil der Vorstand der HRE erst mit Ad - hoc - Mitteilung vom 15.01.2008 Abschreibungen auf ein US - Wertpapierportfolio in Höhe von Euro 390 Millionen eingeräumt hat.
Noch im November 2007 gab die HRE eine Stellungnahme ab, in welcher sie mitteilte, von Subprime - Turbulenzen kaum tangiert zu sein. Auch in einer Ad - hoc - Mitteilung vom 11.07.2007 hat die HRE nichts zu diesen Risiken veröffentlicht.
Anleger, die in den vorstehenden Zeiträumen Aktien der Hypo Real Estate Holding AG erworben haben, sollten umgehend durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Hypo Real Estate Holding AG zustehen, so BSZ® e.V. - Vertrauensanwälte Alexander Kainz und Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Anleger vertreten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Hypo Real Estate anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Nach Informationen der Financial Times Deutschland bezichtigte die BaFin in einem Bericht an das Bundesfinanzministerium vom 02.10.2008 den Vorstand der HRE der Fehlinformation über die Lage der Depfa - Bank Plc., einer 100 %-igen Tochter der HRE.
Hintergrund der Vorwürfe ist, dass die HRE ihren Liquiditätsbedarf durch die Probleme der Depfa - Bank Plc. im Umfang von rund 20 Milliarden Euro zu niedrig dargestellt habe, obwohl der tatsächliche Liquiditätsbedarf hätte bekannt sein müssen.
Anlegern, welche zwischen dem 29.09.2008 und dem 04.10.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 zu einem über dem derzeitigen Aktienkurs liegenden Kurs erworben haben, kann daher nach Ansicht der Kanzlei BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ein Schadensersatzanspruch zustehen, da der wahre Kapitalbedarf der Depfa - Bank Plc. erst mit Ad - hoc Mitteilung vom 4.10.2008 erkennbar war.
Anleger, die vor dem 29.09.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 erworben haben, können wegen fehlerhafter / verspäteter Ad - hoc Mitteilung Schadensersatz nach § 37 b / 37 c WpHG fordern, weil der Vorstand der HRE nicht bereits vor dem 29.09.2008 mittels Ad - hoc - Mitteilung über den Liquiditätsbedarf der Depfa - Bank Plc. informiert hat. Dies, obwohl die Gesellschaft bereits zum 02.10.2007 von der HRE übernommen wurde und der Kapitalbedarf dem Vorstand daher bereits weit vor dem 29.09.2008 hätte bekannt sein müssen.
Anleger, die vor dem 15.01.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 erworben haben, können wegen fehlerhafter / verspäteter Ad - hoc Mitteilung Schadensersatz nach § 37 b / 37 c WpHG fordern, weil der Vorstand der HRE erst mit Ad - hoc - Mitteilung vom 15.01.2008 Abschreibungen auf ein US - Wertpapierportfolio in Höhe von Euro 390 Millionen eingeräumt hat.
Noch im November 2007 gab die HRE eine Stellungnahme ab, in welcher sie mitteilte, von Subprime - Turbulenzen kaum tangiert zu sein. Auch in einer Ad - hoc - Mitteilung vom 11.07.2007 hat die HRE nichts zu diesen Risiken veröffentlicht.
Anleger, die in den vorstehenden Zeiträumen Aktien der Hypo Real Estate Holding AG erworben haben, sollten umgehend durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Hypo Real Estate Holding AG zustehen, so BSZ® e.V. - Vertrauensanwälte Alexander Kainz und Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Anleger vertreten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Hypo Real Estate anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt,
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt,