Dienstag, September 23, 2008

Nach Insolvenz des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers: Verunsicherung der Anleger wächst!

Auch eine Woche nach Bekanntwerden der Insolvenz der US-amerikanischen Investment Bank Lehman Brothers sind die Folgen für die Anleger noch nicht abzusehen. Bereits in der vergangenen Woche riet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen Erwerbern von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung überprüfen zu lassen.

Auch die Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, befürchten nunmehr den Verlust des eingesetzten Kapitals. Nach Pressemitteiungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.

Sollten Inhaber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt sind, nicht über das erhöhte Ausfallrisiko aufgeklärt worden sein, stehen Schadensersatzansprüche gegen den Berater / Vermittler im Raum. Die Kanzlei BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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