Risiken bei VIP-Fonds offenbar systematisch gegenüber Anlegern verschwiegen
Nachdem es der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel im August 2007 als erster Kanzlei gelungen ist, die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf Medienfonds - seinerzeit hinsichtlich des in erster Linie von der Commerzbank vertriebenen Medienfonds CFB 140 - zu übertragen (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2007, Az. 4 O 675/06), wurde die Commerzbank am 13.12.2007 erneut verurteilt, dieses Mal hinsichtlich des Medienfonds VIP 3.
Das Landgericht München I (Az. 22 O 7479/07) hat dabei offenbar - die Urteilsgründe liegen noch nicht vor - in erster Linie auf eine fehlerhafte Anlageberatung abgestellt. In der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass die Beraterin der Commerzbank die Fondsbeteiligung als sichere Anlage dargestellt hat.
Das Urteil des Landgerichts München I ist keine Überraschung. In den letzten Wochen mussten die Berater der Commerzbank in zahlreichen Beweisaufnahmen Falschberatungen einräumen.
Interne Unterlagen der Commerzbank, die Kälberer & Tittel vorliegen, lassen eine systematische Verharmlosung der Risiken vermuten. "Wenn man sich die Mitarbeiterinformationen der Commerzbank, die den Beratern zur Verfügung standen, anschaut, wird schnell klar, wie es zu diesen Falschberatungen kommen konnte." so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer. "Anhand dieser Unterlagen war eine inhaltlich richtige Beratung fast ausgeschlossen."
Die Commerzbank wurde inzwischen sowohl bei VIP 3 als auch bei VIP 4 wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Nachdem es der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel im August 2007 als erster Kanzlei gelungen ist, die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf Medienfonds - seinerzeit hinsichtlich des in erster Linie von der Commerzbank vertriebenen Medienfonds CFB 140 - zu übertragen (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2007, Az. 4 O 675/06), wurde die Commerzbank am 13.12.2007 erneut verurteilt, dieses Mal hinsichtlich des Medienfonds VIP 3.
Das Landgericht München I (Az. 22 O 7479/07) hat dabei offenbar - die Urteilsgründe liegen noch nicht vor - in erster Linie auf eine fehlerhafte Anlageberatung abgestellt. In der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass die Beraterin der Commerzbank die Fondsbeteiligung als sichere Anlage dargestellt hat.
Das Urteil des Landgerichts München I ist keine Überraschung. In den letzten Wochen mussten die Berater der Commerzbank in zahlreichen Beweisaufnahmen Falschberatungen einräumen.
Interne Unterlagen der Commerzbank, die Kälberer & Tittel vorliegen, lassen eine systematische Verharmlosung der Risiken vermuten. "Wenn man sich die Mitarbeiterinformationen der Commerzbank, die den Beratern zur Verfügung standen, anschaut, wird schnell klar, wie es zu diesen Falschberatungen kommen konnte." so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer. "Anhand dieser Unterlagen war eine inhaltlich richtige Beratung fast ausgeschlossen."
Die Commerzbank wurde inzwischen sowohl bei VIP 3 als auch bei VIP 4 wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.