Fall von Kapitalanlagebetrug höchstwahrscheinlich; mehrere Anspruchsgegner kommen in Betracht. Nicht auf Ablenkungsmanöver der „Aktionäre“ hereinfallen!
Bei der insolventen Global Swiss Capital AG ist ein Fall von Kapitalanlagebetrug wahrscheinlich.
Wie vom BSZ® e.V. bereits dargelegt, hat der Konkursverwalter Dr. Hunkeler in seiner Orientierung Nr. 7 an die Anleger mitgeteilt, dass das Geld keinesfalls sicher angelegt wurde, sondern vielmehr ein Großteil der Anlegergelder bereits vernichtet wurde. Wie der Insolvenzverwalter ausführt, ist bei Anlagegeldern, die bei einer Bank in der Schweiz angelegt wurden, seit letztem Jahr bereits ein Verlust in Höhe von über 75 % zu verzeichnen.
Auch hat GSC im Berliner Immobilienmarkt investiert, allerdings in Immobilien, die nicht im Eigentum der Gesellschaft standen! Dem Fass den Boden schlägt die Tatsache aus, dass man dem mutmaßlichen Anlagebetrüger Ulrich Engler, ohne auch nur irgendwelche Sicherheiten zu verlangen, ein Darlehen in Höhe von ca. 2 Mio. Dollar ausgegeben hat, da Ulrich Engler geflüchtet ist, ist das Geld voraussichtlich auch hier in voller Höhe verloren.
BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: „Ein Fall von Kapitalanlagebetrug ist somit höchstwahrscheinlich, man hat die Anlagegelder also überhaupt nicht, wie versprochen, sicher angelegt, sondern vielmehr wurde bereits ein Großteil der Anlagegelder vernichtet.“ Nicht hereinfallen sollten die Anleger daher auf die Beschwichtigungsversuche der Initiatoren. Wie nach vielen Anlageskandalen versuchen die Verantwortlichen auch in diesem Fall, von ihrer Schuld abzulenken und sich als Opfer darzustellen.
In einem Schreiben der „Aktionäre“ wird sogar der eidgenössischen Bankenkommission die Schuld dafür gegeben, dass die Verluste entstanden sind, teilweise wird sogar versucht, es so aussehen zu lassen, als ob die Untersuchungsbeauftragten sich persönlich bereichert haben. Dies ist natürlich kompletter Unsinn. Es kommt noch besser: In einem Fall wurde dem Anleger von dem dortigen Vermittler mitgeteilt, dass eine Übernahme der insolventen Gesellschaft von einer Auffanggesellschaft von den Marschall-Inseln aus versucht werden solle, was wieder zeigt, dass hier die Beteiligten die Anleger mit irgendwelchen Fantasie-Behauptungen hinhalten wollen.
Geschädigte sollten sich hier nicht einlullen lassen, sondern umgehend rechtliche Ansprüche prüfen, nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bestehen gute Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, was sich auch an folgendem zeigt:
In einem anderen Fall, bei der ebenfalls insolventen Vermögensgarant AG, wurde der dortige Vermittler mit Urteil vom 27.11.2007 vom Kammergericht Berlin in einem von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten erstrittenen Urteil dazu verurteilt, der dortigen Anlegerin ihren Schaden in Höhe von ca. 6.000,- € zu ersetzen.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: „Die Fälle Vermögensgarant AG und Global Swiss Capital AG sind sehr ähnlich gelagert, so dass auch bei GSC für die Geschädigten gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler bestehen.“ Auch gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur, einem Berliner Rechtsanwalt und Notar, dürften gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, denn die Anlage der Gelder erfolgte, wie vom Konkursverwalter in der Orientierung Nr. 7 mitgeteilt, mit ausdrücklicher Genehmigung des Mittelverwendungskontrolleurs! Es dürfte daher sehr wahrscheinlich sein, dass die Mittelverwendungskontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, und somit auch Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur in Betracht kommen. Hier dürfte den Anlegern ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 21 U 2687/07) in einem anderen Fall zugute kommen, in dem ausdrücklich auch der Mittelverwendungskontrolleur dazu verurteilt wurde, an den dortigen Anleger Schadensersatz zu bezahlen.
Geschädigte haben also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche auch wirklich durchzusetzen und sollten nun umgehend tätig werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „„Global Swiss Capital AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Bei der insolventen Global Swiss Capital AG ist ein Fall von Kapitalanlagebetrug wahrscheinlich.
Wie vom BSZ® e.V. bereits dargelegt, hat der Konkursverwalter Dr. Hunkeler in seiner Orientierung Nr. 7 an die Anleger mitgeteilt, dass das Geld keinesfalls sicher angelegt wurde, sondern vielmehr ein Großteil der Anlegergelder bereits vernichtet wurde. Wie der Insolvenzverwalter ausführt, ist bei Anlagegeldern, die bei einer Bank in der Schweiz angelegt wurden, seit letztem Jahr bereits ein Verlust in Höhe von über 75 % zu verzeichnen.
Auch hat GSC im Berliner Immobilienmarkt investiert, allerdings in Immobilien, die nicht im Eigentum der Gesellschaft standen! Dem Fass den Boden schlägt die Tatsache aus, dass man dem mutmaßlichen Anlagebetrüger Ulrich Engler, ohne auch nur irgendwelche Sicherheiten zu verlangen, ein Darlehen in Höhe von ca. 2 Mio. Dollar ausgegeben hat, da Ulrich Engler geflüchtet ist, ist das Geld voraussichtlich auch hier in voller Höhe verloren.
BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: „Ein Fall von Kapitalanlagebetrug ist somit höchstwahrscheinlich, man hat die Anlagegelder also überhaupt nicht, wie versprochen, sicher angelegt, sondern vielmehr wurde bereits ein Großteil der Anlagegelder vernichtet.“ Nicht hereinfallen sollten die Anleger daher auf die Beschwichtigungsversuche der Initiatoren. Wie nach vielen Anlageskandalen versuchen die Verantwortlichen auch in diesem Fall, von ihrer Schuld abzulenken und sich als Opfer darzustellen.
In einem Schreiben der „Aktionäre“ wird sogar der eidgenössischen Bankenkommission die Schuld dafür gegeben, dass die Verluste entstanden sind, teilweise wird sogar versucht, es so aussehen zu lassen, als ob die Untersuchungsbeauftragten sich persönlich bereichert haben. Dies ist natürlich kompletter Unsinn. Es kommt noch besser: In einem Fall wurde dem Anleger von dem dortigen Vermittler mitgeteilt, dass eine Übernahme der insolventen Gesellschaft von einer Auffanggesellschaft von den Marschall-Inseln aus versucht werden solle, was wieder zeigt, dass hier die Beteiligten die Anleger mit irgendwelchen Fantasie-Behauptungen hinhalten wollen.
Geschädigte sollten sich hier nicht einlullen lassen, sondern umgehend rechtliche Ansprüche prüfen, nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bestehen gute Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, was sich auch an folgendem zeigt:
In einem anderen Fall, bei der ebenfalls insolventen Vermögensgarant AG, wurde der dortige Vermittler mit Urteil vom 27.11.2007 vom Kammergericht Berlin in einem von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten erstrittenen Urteil dazu verurteilt, der dortigen Anlegerin ihren Schaden in Höhe von ca. 6.000,- € zu ersetzen.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: „Die Fälle Vermögensgarant AG und Global Swiss Capital AG sind sehr ähnlich gelagert, so dass auch bei GSC für die Geschädigten gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler bestehen.“ Auch gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur, einem Berliner Rechtsanwalt und Notar, dürften gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, denn die Anlage der Gelder erfolgte, wie vom Konkursverwalter in der Orientierung Nr. 7 mitgeteilt, mit ausdrücklicher Genehmigung des Mittelverwendungskontrolleurs! Es dürfte daher sehr wahrscheinlich sein, dass die Mittelverwendungskontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, und somit auch Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur in Betracht kommen. Hier dürfte den Anlegern ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 21 U 2687/07) in einem anderen Fall zugute kommen, in dem ausdrücklich auch der Mittelverwendungskontrolleur dazu verurteilt wurde, an den dortigen Anleger Schadensersatz zu bezahlen.
Geschädigte haben also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche auch wirklich durchzusetzen und sollten nun umgehend tätig werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „„Global Swiss Capital AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.