Beginn Insolvenzverfahren voraussichtlich im August; „Sammel-Klagen“ gegen Hintermann in Vorbereitung; Kritik an Staatsanwaltschaft wächst;
Die First Real Estate Grundbesitz GmbH stellte am 06.02.2007 Insolvenzantrag.
Das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Andres der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH lässt mitteilen, dass mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens voraussichtlich im August gerechnet werden kann.
Ursprünglich sollte das Insolvenzverfahren zwar bereits im Juni beginnen, da die Aufklärung des Verbleibs der Vermögenswerte sich jedoch als kompliziert darstelle, sei es zu einer Verzögerung gekommen, unter anderem sollen auch erhebliche Vermögenswerte nach Dubai geflossen sein. Das Büro des Insolvenzverwalters bittet von Sachstandsanfragen einzelner Anleger Abstand zu nehmen.
Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, kann derzeit noch nicht seriös beurteilt werden, voraussichtlich dürfte die Insolvenzquote jedoch, wie andere vergleichbare Insolvenzfälle zeigen, recht gering ausfallen.
Umso wichtiger ist es für Geschädigte, die einen Großteil ihres Schadens kompensiert haben wollen, auch gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Der BSZ® e.V., dem es als erstem Anlegerschutzverein überhaupt gelang, den wahren Verantwortlichen ausfindig zu machen (berücksichtigen Sie dazu den letzten Beitrag des BSZ® e.V.), wird in den nächsten Wochen für seine Mitglieder auch die ersten Schadensersatzklagen durch die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte vorbereiten lassen.
Um hier Kosten zu reduzieren, ist, wenn möglich, die Bildung subjektiver Klagehäufungen, sog. „Sammelklagen“, vorgesehen. Da der Verantwortliche auf großem Fuß lebt (großer Fuhrpark von 8 Luxuslimousinen, Luxusuhrensammlung, etc.), besteht die reelle Chance, den Schaden auf diesem Wege auch wirklich zu kompensieren.
Inzwischen stellt sich auch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in dem Skandalfall genügend unternommen hat, um die Pleite abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem Jahr 2003 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs gegen die Verantwortlichen, leider scheinen die Ermittlungen noch nicht richtig gefruchtet zu haben.
Der BSZ® e.V. ist der Ansicht, dass das Konstrukt „Strohfrau“ Cmok und wirklicher Hintermann auch der Staatsanwaltschaft hätte auffallen müssen, und dass hier durchaus noch mehr von der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Skandals hätte unternommen werden müssen.
Die First Real Estate Grundbesitz GmbH stellte am 06.02.2007 Insolvenzantrag.
Das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Andres der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH lässt mitteilen, dass mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens voraussichtlich im August gerechnet werden kann.
Ursprünglich sollte das Insolvenzverfahren zwar bereits im Juni beginnen, da die Aufklärung des Verbleibs der Vermögenswerte sich jedoch als kompliziert darstelle, sei es zu einer Verzögerung gekommen, unter anderem sollen auch erhebliche Vermögenswerte nach Dubai geflossen sein. Das Büro des Insolvenzverwalters bittet von Sachstandsanfragen einzelner Anleger Abstand zu nehmen.
Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, kann derzeit noch nicht seriös beurteilt werden, voraussichtlich dürfte die Insolvenzquote jedoch, wie andere vergleichbare Insolvenzfälle zeigen, recht gering ausfallen.
Umso wichtiger ist es für Geschädigte, die einen Großteil ihres Schadens kompensiert haben wollen, auch gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Der BSZ® e.V., dem es als erstem Anlegerschutzverein überhaupt gelang, den wahren Verantwortlichen ausfindig zu machen (berücksichtigen Sie dazu den letzten Beitrag des BSZ® e.V.), wird in den nächsten Wochen für seine Mitglieder auch die ersten Schadensersatzklagen durch die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte vorbereiten lassen.
Um hier Kosten zu reduzieren, ist, wenn möglich, die Bildung subjektiver Klagehäufungen, sog. „Sammelklagen“, vorgesehen. Da der Verantwortliche auf großem Fuß lebt (großer Fuhrpark von 8 Luxuslimousinen, Luxusuhrensammlung, etc.), besteht die reelle Chance, den Schaden auf diesem Wege auch wirklich zu kompensieren.
Inzwischen stellt sich auch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in dem Skandalfall genügend unternommen hat, um die Pleite abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem Jahr 2003 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs gegen die Verantwortlichen, leider scheinen die Ermittlungen noch nicht richtig gefruchtet zu haben.
Der BSZ® e.V. ist der Ansicht, dass das Konstrukt „Strohfrau“ Cmok und wirklicher Hintermann auch der Staatsanwaltschaft hätte auffallen müssen, und dass hier durchaus noch mehr von der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Skandals hätte unternommen werden müssen.
Dem BSZ® e.V. ist auch bekannt, dass mittlerweile die ersten Dienstaufsichtsbeschwerden von Anlegern gegen den ermittelnden Staatsanwalt erhoben werden.
Insofern wird auch sehr genau zu prüfen sein, ob hier eventuell eine mögliche Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommt und die Anleger eventuell auf diesem Wege ihren Schaden kompensieren können.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt