Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Mit dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten
für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK
Vertrauensanwälte: Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für
Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall in diesem
Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die
ESK Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier
durch die ESK Vertrauensanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob,
gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt
werden können.
ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.-
Euro
Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches
Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem Sie entscheiden
können, ob Sie mit den ESK Partnern ihre Ansprüche geltend machen wollen. Auf
Wunsch kostenlose Einholung der Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung der ESK
Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung bei dem
betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit
Ihnen welche Möglichkeiten bestehen. Ist Ihr Fall dafür geeignet, wird der
Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch Sie, zunächst die
Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel
zunächst vorzuziehen: Im Erfolgsfall verfügen Sie nämlich wesentlich schneller
über Ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK
Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für Sie die Kosten.
Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher
vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die
außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen Ihnen über den bereits
gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.
Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer
nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten
nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen
diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Ist die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung
notwendig, werden Ihnen folgende Möglichkeiten angeboten:
- Falls
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt die
Deckungszusage für Sie ein.
- Haben
Sie keine Rechtsschutzversicherung, oder die Deckungszusage wird
verweigert, wird der Anwalt einen Prozessfinanzierer um Prüfung einer
möglichen Kostenübernahme bitten
Das Ziel der ESK Anwälte ist es,ihren Mandanten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und
nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Häufige Fragen
Wie schnell bekomme ich Antwort?
Tag für Tag melden sich zahlreiche Personen, welche Probleme
mit ihrer Kapitalanlage haben und suchen Rat und Hilfe über den ESK. Aus
organisatorischen Gründen ist es uns manchmal nicht möglich, sofort
Rückantworten zu geben. Wir stellen jedoch sicher, dass die Personen, welche
bei uns angefragt haben, spätestens innerhalb drei Tagen eine Antwort erhalten.
Fällt bei einer
Kontaktnahme mit einer ESK Vertrauenskanzlei ein Honorar an?
Das Anwaltshonorar wird von der ESK Fördergemeinschaft
beglichen. Ein Honorar fällt für Sie nicht an.
Ist es erforderlich,
eine Anwaltsvollmacht zu unterschreiben?
Ja. Ohne Vollmacht erhält der Rechtsanwalt von den
Versicherungen, Banken usw. keine Informationen. Kosten fallen hierbei, obwohl
der Anwalt beauftragt wird, für Sie keine an.
Welche Verpflichtungen
gehe ich ein, wenn ich die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag
beantrage?
Die ESK Fördermitgliedschaft verpflichtet Sie, den von Ihnen im Antragsformular eingesetzten einmaligen Förderbeitrag zu bezahlen. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne geleistet werden. Die Zahlung des Förderbeitrags ist mit keiner bestimmten Leistung verknüpft. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht.
Erfahren andere
Geschädigte, dass ich in eine bestimmte Kapitalanlage investiert habe?
Nein. Die ESK Vertrauensanwälte machen die Ansprüche,
getrennt pro Anleger, einzeln geltend. Kein Mandant erfährt von der Existenz
eines anderen. Im Unterschied zu anderen Institutionen führen wir keine
Prozesse, in denen eine Vielzahl von Klägern angeführt wird. Bei Massenklagen
kann nämlich das Problem auftreten, dass mitunter Individualprobleme
auftauchen. In diesem Fall müssen bei jedem einzelnen Kläger die individuellen
Tatsachen erhoben werden. Dies führt dazu, dass ein Prozess eigentlich nie zu
Ende geht, weil übermäßig viel individueller Sachverhalte erhoben werden
müssen.
Können meine Ansprüche
verjähren?
Die Verjährungsprüfung findet automatisch durch den Anwalt statt.
Muss meine
Rechtsschutzversicherung die Verfolgung von Ansprüchen decken?
Die Frage der Rechtsschutzdeckung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Deckungszusage holt der Rechtsanwalt für Sie bei dem Versicherer ein.
In welchen Abständen
erfolgt eine Information?
Immer dann wenn sich in Ihrem Fall etwas getan hat.
Wer steht mir bei
telefonischen Anfragen zur Verfügung?
In allen die Sache betreffenden Rechtsfragen ist der ESK
Vertrauensanwalt Ihr Ansprechpartner.
In anderen Angelegenheiten freut sich der ESK Schutzbund über Ihren Anruf.
In anderen Angelegenheiten freut sich der ESK Schutzbund über Ihren Anruf.
Wie sind die
Aussichten auf Schadenersatz bei Fondsanlagen?
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen. Beim Vertrieb solcher Beteiligungen
gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen
Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen
das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf
immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der
Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon
wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben.
Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den
Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als
„sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder
mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere
Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer
Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.
Wie umfassend ist der
Schadenersatz?
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung
des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine
alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in
der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht
Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die
zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu
unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und
Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
Was ist jetzt zu tun?
Beantragen Sie den Beitritt zum ESK Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung.
Entscheiden Sie sich in welcher Höhe Sie einen
einmaligen Förderbeitrag leisten möchten. Tragen Sie den gewünschten
Betrag in dem im Antrag dafür vorgesehenen Feld ein.
Schicken Sie uns Vorder- und Rückseite des Antrags. Entweder
via Mail, Fax oder Briefpost.
Was passiert danach?
Sie erhalten vom ESK per Mail die Adresse des für Sie
zuständigen ESK Rechtsanwalts und eine Rechnung über den angegebenen
Förderbeitrag.
Der Anwalt erhält eine Kopie Ihrer Anmeldung. Wenn Sie dort
anrufen ist die Kanzlei schon informiert und Sie können mit dem Anwalt den
Fall besprechen.
Fazit:
Kein Erfolg – Keine Rechnung
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich
durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.
Der Erfolg bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen,
kann nie garantiert werden. Wobei die ESK Vertrauensanwälte bei der Verfolgung
Ihrer Ansprüche natürlich auf einen erfolgreichen Abschluss vor Gericht
hinarbeiten. Besteht von Anfang an keine Aussicht den Prozess zu gewinnen, wird
der Anwalt Sie informieren und natürlich auch kein Verfahren einleiten.
Die Möglichkeit für Sie, den Zugang zu der Dienstleistung
„Kein Erfolg –Keine Rechnung“ zu bekommen, besteht darin, Fördermitglied mit
Einmalbeitrag des UTR e.V. zu werden.
Die ESK Vertrauensanwälte haben eine sehr hohe Erfolgsquote.
Wenn Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird
die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre
Entschädigung erhalten, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
Wenn Ihre Forderung nicht erfolgreich ist, zahlen Sie
nichts.
Die Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es
Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass Sie ein
finanzielles Risiko eingehen, und Sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie
zahlen immer nur dann etwas, wenn Ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn Ihr Fall
nicht erfolgreich ist, müssen nicht zahlen.
Die Vertrauensanwälte prüfen Ihren Anspruch in einer
kostenlosen Erstberatung und beraten Sie, ob Ihr Anspruch erfolgreich betrieben
werden kann.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung