Mittwoch, März 20, 2019

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung: Rechtlichen Rat einholen

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK Vertrauensanwälte: Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei.  Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die ESK Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Vertrauensanwälte  eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro

Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem Sie entscheiden können, ob Sie mit den ESK Partnern ihre Ansprüche geltend machen wollen. Auf Wunsch kostenlose Einholung der Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Viele  weitere Betroffene nutzen bereits die  Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit Ihnen welche Möglichkeiten bestehen. Ist Ihr Fall dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch Sie, zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen: Im Erfolgsfall verfügen Sie nämlich wesentlich schneller über Ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für Sie die Kosten.  Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen Ihnen über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.

Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Ist die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung notwendig, werden Ihnen folgende Möglichkeiten angeboten:
  • Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt die Deckungszusage für Sie ein.
  • Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, oder die Deckungszusage wird verweigert, wird der Anwalt einen Prozessfinanzierer um Prüfung einer möglichen Kostenübernahme bitten

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es,ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich Antwort?
Tag für Tag melden sich zahlreiche Personen, welche Probleme mit ihrer Kapitalanlage haben und suchen Rat und Hilfe über den ESK. Aus organisatorischen Gründen ist es uns manchmal nicht möglich, sofort Rückantworten zu geben. Wir stellen jedoch sicher, dass die Personen, welche bei uns angefragt haben, spätestens innerhalb drei Tagen eine Antwort erhalten.

Fällt bei einer Kontaktnahme mit einer ESK Vertrauenskanzlei ein Honorar an?
Das Anwaltshonorar wird von der ESK Fördergemeinschaft beglichen. Ein Honorar fällt für Sie nicht an.

Ist es erforderlich, eine Anwaltsvollmacht zu unterschreiben?
Ja. Ohne Vollmacht erhält der Rechtsanwalt von den Versicherungen, Banken usw. keine Informationen. Kosten fallen hierbei, obwohl der Anwalt beauftragt wird, für Sie keine an.

Welche Verpflichtungen gehe ich ein, wenn ich die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag beantrage?

Die ESK Fördermitgliedschaft  verpflichtet Sie, den von Ihnen im Antragsformular eingesetzten einmaligen Förderbeitrag zu bezahlen. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne geleistet werden. Die Zahlung des Förderbeitrags ist mit keiner bestimmten Leistung verknüpft. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht.

Erfahren andere Geschädigte, dass ich in eine bestimmte Kapitalanlage investiert habe?

Nein. Die ESK Vertrauensanwälte machen die Ansprüche, getrennt pro Anleger, einzeln geltend. Kein Mandant erfährt von der Existenz eines anderen. Im Unterschied zu anderen Institutionen führen wir keine Prozesse, in denen eine Vielzahl von Klägern angeführt wird. Bei Massenklagen kann nämlich das Problem auftreten, dass mitunter Individualprobleme auftauchen. In diesem Fall müssen bei jedem einzelnen Kläger die individuellen Tatsachen erhoben werden. Dies führt dazu, dass ein Prozess eigentlich nie zu Ende geht, weil übermäßig viel individueller Sachverhalte erhoben werden müssen.

Können meine Ansprüche verjähren?

Die Verjährungsprüfung findet automatisch durch den Anwalt statt.

Muss meine Rechtsschutzversicherung die Verfolgung von Ansprüchen decken?

Die Frage der Rechtsschutzdeckung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Deckungszusage holt der Rechtsanwalt für Sie bei dem Versicherer ein.

In welchen Abständen erfolgt eine Information?

Immer dann wenn sich in Ihrem Fall etwas getan hat.

Wer steht mir bei telefonischen Anfragen zur Verfügung?
In allen die Sache betreffenden Rechtsfragen ist der ESK Vertrauensanwalt Ihr Ansprechpartner.
In anderen Angelegenheiten freut sich der ESK Schutzbund über Ihren Anruf.

Wie sind die Aussichten auf Schadenersatz bei Fondsanlagen?
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Wie umfassend ist der Schadenersatz?
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

Was ist jetzt zu tun?
Beantragen Sie den Beitritt zum ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Entscheiden Sie sich in welcher Höhe  Sie einen einmaligen Förderbeitrag leisten möchten. Tragen Sie den gewünschten  Betrag in dem im Antrag dafür vorgesehenen Feld ein.
Schicken Sie uns Vorder- und Rückseite des Antrags. Entweder via Mail, Fax oder Briefpost.

Was passiert danach?
Sie erhalten vom ESK per Mail die Adresse des für Sie zuständigen ESK Rechtsanwalts und eine Rechnung über den angegebenen Förderbeitrag.
Der Anwalt erhält eine Kopie Ihrer Anmeldung. Wenn Sie dort anrufen ist die Kanzlei schon informiert und Sie können mit dem Anwalt den Fall  besprechen.

Fazit:

Kein Erfolg – Keine Rechnung

Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Der Erfolg bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wobei die ESK Vertrauensanwälte bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche natürlich auf einen erfolgreichen Abschluss vor Gericht hinarbeiten. Besteht von Anfang an keine Aussicht den Prozess zu gewinnen, wird der Anwalt Sie informieren und natürlich auch kein Verfahren einleiten.

Die Möglichkeit für Sie, den Zugang zu der Dienstleistung „Kein Erfolg –Keine Rechnung“ zu bekommen, besteht darin, Fördermitglied mit Einmalbeitrag des UTR e.V. zu werden.

Die ESK Vertrauensanwälte haben eine sehr hohe Erfolgsquote.

Wenn Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Wenn Ihre Forderung nicht erfolgreich ist, zahlen Sie nichts.

Die Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass Sie ein finanzielles Risiko eingehen, und Sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn Ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn Ihr Fall nicht erfolgreich ist, müssen nicht zahlen.

Die Vertrauensanwälte prüfen Ihren Anspruch in einer kostenlosen Erstberatung und beraten Sie, ob Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden kann.


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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