„Das mehrfach
ausgezeichnete Kamerastativ solidLUUV revolutioniert das mobile Filmen“, so ist
auf der Crowdplattform Companisto zu lesen.
Über diesem Text hat Companisto den gesetzlichen Warnhinweis
platziert: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken
verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch
niedriger ausfallen.“
Jetzt ist wahrscheinlich letzteres der Fall.
Lesen Sie dazu mit freundlicher Empfehlung des Autors den
nachstehenden aktuellen Bericht vom 05.02.2019
auf www.investmentcheck.de :
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Nächstes
Companisto-Funding insolvent.
Nach drei Finanzierungsrunden ist die „Revolution“ von LUUV
gescheitert.
Insgesamt 632 Companisten investierten durch qualifiziert
nachrangige partiarische Darlehen gut 400.000 Euro in Luuv, dem Erfinder des
„revolutionären Kamerastativs solidLUUV“. Zuvor wurde schon bei Indiegogo und
bei Kickstarter Geld gesammelt. Jetzt hat das Amtsgericht Charlottenburg ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUUV Forward GmbH eröffnet
(Aktenzeichen 36I IN 464/19).
Companisto.
Im Januar 2016 wollte die Crowdplattform Companisto bis zu
750.000 Euro sammeln. Im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) war zu lesen,
dass das Geld zum weiteren Aufbau des Geschäftsbetriebes verwendet werden
sollte. Gut stand es um die Firma zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr. Der
Jahresabschluss per 31. Dezember 2015 weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag von 187.000 Euro aus. Im Bundesanzeiger öffentlich haben
die beiden Geschäftsführer das allerdings erst am 23. März 2017 gemacht. Trotz
der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses innerhalb
von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende reichten die beiden Geschäftsführer
Tim Kirchner und Felix Kochbeck ihre Zahlen viel zu spät beim Betreiber des
Bundesanzeigers ein. Und außerdem wurde der Abschluss nur hinterlegt, obwohl
das Vermögensanlagengesetz für Emittenten eine Veröffentlichung vorschreibt.
Bewertung.
Das von der BaFin gestattete VIB informiert nicht über die
völlig unsinnige Pre-Money-Bewertung von 2,5 Millionen Euro. Nur die Angabe
einer Beteiligungsquote von 0,0001538462 Prozent für fünf Euro Darlehensbetrag
lässt solche Rückschlüsse in Verbindung mit der maximalen Fundingsumme zu.
Deshalb haben die 632 für ihre 400.000 Euro gerade mal einen Unternehmensanteil
von 13,8 Prozent erhalten. Und das bei einer Bilanzsumme per Ende 2014 von
unter 100.000 Euro. Der Umsatz lag in dem Jahresabschluss, auf den das VIB
verweist, gerade einmal bei 41.000 Euro.
Loipfinger’s Meinung.
Es geht nicht um die Tatsache, dass ein Start-up gescheitert
ist. Vielmehr zeigt Luuv mal wieder sehr deutlich, wie zweifelhaft
Crowd-Plattformen mit ihren Investoren umgehen. Im gesetzlich vorgeschriebenen
Informationsblatt wird nicht deutlich über die bei der Beteiligung zu Grunde
gelegte Pre-Money-Bewertung aufgeklärt. Später wird geduldet, dass die
finanzierten Unternehmen völlig verspätet und unzureichend über ihre
Jahresergebnisse informieren. Bei Companisto überrascht das im Grunde nicht, da
das Unternehmen selbst Geld bei Investoren sammelte und seit Jahren nicht
innerhalb der gesetzlichen Frist ihre Jahresabschlüsse veröffentlicht.
Zufriedenstellend ist auch bei Companisto das Geschäft nicht gelaufen. Ende
2017 weist der Jahresabschluss mit 2,28 Millionen Euro Bilanzsumme einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 1,63 Millionen Euro aus.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
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Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch
hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen.
Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
- Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Luuv/Companisto anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Luuv/Companisto kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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