So manchen Investoren ist nicht bewusst, dass bei Nachrangdarlehen
sie im Insolvenzfall des Unternehmens erst bedient werden, wenn sämtliche
Gesellschaftsgläubiger befriedigt wurden.
Es hat in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben, in
denen Anbieter nicht in der Lage waren, Anlegern ihr Kapital zurückzuzahlen. Wenn
dann Insolvenz angemeldet wurde, gingen die Anleger oft leer aus oder erhielten
weit weniger zurück, als sie investiert hatten.
Anleger sollten bei Nachrangdarlehen, ehe sie sich für eine
solche Anlage entscheiden, Chancen und Risiken genau überdenken. Dazu ist es
natürlich absolut notwendig, dass ihnen alle Chancen und Risiken allgemein
verständlich erklärt werden. Nur so können sie sich eine eigene Meinung bilden.
Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors
einen aktuellen Bericht vom 09.01.2019 auf
www.investmentcheck.de wieder:
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Nicht geleistete
Rückzahlung. Fällige Einlagen bei CapStar one nicht zurückgezahlt.
Wer bei CapStar one an besondere Sicherheit wie bei der
AirForce One dachte, der wird nun vermutlich enttäuscht. Denn die per Ende
November 2018 fälligen Rückzahlungen aus gekündigten Nachrangdarlehen konnten
nicht geleistet werden.
Dabei wurden die Gelder erst 2016 und 2017 gesammelt. Statt
den gesuchten 25 Millionen Euro kamen allerdings nur 6,15 Millionen Euro
zusammen. Mit einer 11a-Mitteilung wurde den Anlegern lapidar mitgeteilt, dass
die Emittentin „zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch über keine
ausreichenden liquiden Mittel zur Rückzahlung gekündigter Nachrangdarlehen“
verfügt.
Hintergrund
Laut der von Markus Fürst für die Capital Store Invest GmbH
erstellten Verkaufsunterlagen vom April 2016 sollte vor allem in Immobilien und
Unternehmensbeteiligungen investiert werden. 25 Millionen Euro suchte der
Anbieter in Form von Einmalanlagen und Ratenzahlung. Als Zinssatz wurden fünf
Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt. Kündbar sind die Nachrangdarlehen mit
einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende, wobei eine Mindestlaufzeit von 24
Monaten gilt. Diese Kündigungsmöglichkeit haben offensichtlich einige Anleger
genutzt, weshalb Rückzahlungen Ende November 2018 fällig waren. Aufgrund von
Schwierigkeiten mit einer Teilungserklärung konnten laut Angaben des Anbieters
Kaufverträge nicht beurkundet werden. Auf telefonische Nachfrage erklärte
Markus Fürst, dass er Klage wegen Nichtzustimmung erhoben hat. Er rechnet
zeitnah mit einer positiven Entscheidung des Gerichts, so dass vermutlich Ende
März 2019 die Rückzahlung gekündigter Einlagen möglich sein sollte.
Jahresabschluss
Wer sich nun etwas näher mit dem Emittenten beschäftigt, der
findet im Bundesanzeiger den Jahresabschluss 2017. Dort wird das platzierte
Nachrangkapital mit 6,15 Millionen Euro beziffert, was weit unter dem gesuchten
Kapital von 25 Millionen Euro lag. Von dem platzierten Kapital entfällt
offenbar ein Großteil außerdem auf Ratensparverträge, weil die in der Bilanz
ausgewiesenen Nachrangdarlehen nur 2,62 Millionen Euro betragen. Sorge sollte
den Investoren auch bereiten, dass per Ende 2017 immerhin 267.000 Euro in einen
nicht näher bezeichneten Teakholzfonds flossen. Von solchen Investments war im
Verkaufsprospekt konkret nichts zu lesen. Fürst rechtfertigt das damit, dass
ein Waldinvestment auch immobil sei. Kein Problem sieht er außerdem in dem
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von einer Million Euro. Diesen
will er mit dem Gewinn aus den noch nicht erfolgten Wohnungsverkäufen
weitgehend ausgleichen. Entstanden ist dieser Verlust vor allem durch
Platzierungskosten, BaFin-Gebühren und Rechtsanwaltskosten. Andererseits waren
im Verkaufsprospekt vor allem beteiligungsabhängige Kosten ausgewiesen, die
aufgrund der schwachen Platzierung eigentlich kein Problem hätten sein sollen.
Verflechtungen
Laut Verkaufsprospekt können Interessenskonflikte aus
Verflechtungen durch Markus Fürst und Gerhard Schaller entstehen. Beispielhaft
wird die Sensus Vermögen GmbH als Vermögensverwalter aufgeführt, der teilweise
für die „Auswahl und Betreuung von Liquiditätsanlagen zuständig ist“. Die FS
Verwaltungsgesellschaft mbH wird genannt, weil sie „als
Komplementärgesellschaft und Geschäftsführerin der einzelnen Zielgesellschaften
zur Abwicklung der Immobilienprojekte fungieren soll“. Außerdem werden noch die
Derivest GmbH und die Lesitas Holding GmbH & Co. KG aufgelistet, die im
Fall der Lesitas „für die Auswahl, den Erwerb und die Verwaltung der Maklerbestände
verantwortlich ist“. Auch eine Sensus Vertriebsgesellschaft mbH wird als
Mitvertrieb genannt. Und nicht zu vergessen die D.E.S. Immobilien Consulting
GmbH & Co. KG, die gegebenenfalls „in die Objektauswahl, Konzeption,
Baubetreuung, Vertriebs- und Verwaltungstätigkeit im Bereich von
Immobiliengeschäften eingebunden werden soll“. Wer aber nicht im
Verkaufsprospekt auftaucht, ist eine CSI Donautal Immobilien GmbH & Co. KG,
die im Jahresabschluss 2017 zu finden ist. Das ist wichtig, weil die Vermögensgegenstände
der Emittentin vor allem aus Finanzanlagen bestehen. Und diese setzen sich fast
nur aus „Anteilen an verbundenen Unternehmen“ in Höhe von 310.000 Euro und aus
„Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ in Höhe von 1,22 Millionen Euro
zusammen.
Loipfinger’s Meinung
Wer diese Kurzzusammenfassung so liest und sich frägt, wieso
solche Angebote von Finanzberatern an unbedarfte Kunden verkauft werden
(dürfen), der stellt sich diese Frage zu Recht. Solche Verflechtungen sollten
verboten sein. Gleiches gilt für eine fehlende Mittelverwendungskontrolle, was
vielleicht eine fragwürdige Anlage in einen Teakholzfonds verhindert hätte. Die
Wirtschaftsprüfer Hubert Grünbaum und Claus Hohenberger von der Union AG
interessierte das alles nicht, denn sie haben im Bestätigungsvermerk für das
Geschäftsjahr 2017 bei der Emittentin eine Prüfung ohne Einwendungen
attestiert. Dabei erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht den
gesetzlichen Vorgaben entsprechend innerhalb von sechs Monaten nach
Geschäftsjahresende. Der im Bundesanzeiger nicht näher erläuterte Fehlbetrag
beim Eigenkapital störte offenbar auch nicht. Gut, das gehört nicht zum
Prüfungsumfang, weshalb formaljuristisch wie bei der BaFin-Gestattung des
Verkaufsprospektes alles korrekt sein mag. Aus Anlegersicht ist allerdings
einiges unbefriedigend. Ihnen wurde in einer Mitteilung erklärt, dass der
Abverkauf von Wohnungen bisher an einer Teilungserklärung scheiterte. Wie kann
das eigentlich sein, wenn die Emittentin zumindest laut Jahresabschluss 2017
vor allem Ausleihungen an verbundene Unternehmen in der Bilanz stehen hat?
Müsste dann nicht die Nichtrückzahlung dieser Ausleihungen ursächlich sein?
Sei‘s drum. Wer die Homepage des Anbieters aufruft, wird mit der völlig
veralteten Aussage begrüßt, dass das Kapitalanlageangebot am 25. April 2017
endet. Da muss es nicht verwundern, wenn Anleger ihre Einlage schon jetzt
kündigen.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
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Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung
viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch
hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen.
Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
- Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft CapStar one anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft CapStar one kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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