Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen,
lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose
Hilfe zuteil wird.
Der BSZ e.V. warnt vor Anbietern die geschädigten
Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles
unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber doch sehr teuer und auch ohne jeden
Nutzen!) Ohne praktischen Nutzen für den geschädigten Anleger sind oft auch die
Ratschläge von manchen Verbraucherschutzorganisationen, die dem Anleger genau
erklären können, was er alles falsch gemacht hat. Das mag ja sehr lehrreich
sein, aber das angelegte Geld ist trotzdem weg.
Der Wahl des richtigen Anwalts sollte deshalb verstärkte Aufmerksamkeit
gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die
Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten
noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch
diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich
sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des
Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das
Empfinden der Rechtsstaatlichkeit
Anwälte, die auf die Vertretung geschädigter Investoren
spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich
betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden
Euro, die Investoren insbesondere mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen
Fonds bereits verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht
mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln dagegen wehren.
Die größten Probleme gibt es aktuell bei den Schiffsfonds.
Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die
den betroffenen Anlegern Sorge bereiten. Probleme gibt es aber auch zunehmend
auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer mehr klar, dass die
Renditeprognosen nicht zu halten sind und Investoren sogar erhebliche
Kapitalverluste drohen. Zu den ständigen
Sorgenkindern gehören auch die geschlossenen Immobilienfonds.
Geschlossene Fonds
muss man aber auch nicht gleich verteufeln.
Der Wohlstand unseres Landes und die gedeihliche Entwicklung
unserer Wirtschaft beruhen maßgeblich auf privaten Investitionen. Das beginnt
beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und
Aktienfonds und endet sicher lange noch nicht bei einer Geschlossenen
Beteiligung. Eine solche, sieht man einmal von Medienfonds und
Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Überdies kann
man den meisten Initiatoren Geschlossener Beteiligungen lautere Absichten
unterstellen. Entscheidend ist aber letztlich, wem eine solche Beteiligung
empfohlen, besser: verkauft wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um
den sich schon seit Jahren letztlich alles dreht. Nämlich die Beratung von
Investoren insbesondere durch Banken und Sparkassen.
Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber häufig. Bei dem
BSZ e.V. melden sich viele Anleger bei denen die so genannte Anlageberatung
nachweislich ihre Bezeichnung nicht verdient hat. Wohlgemerkt, wir sprechen
hier nicht von an sich schlechten Investmentprodukten, sondern von angeblichen
Beraterinnen und Beratern, die etwa eine Schiffsbeteiligung oder einen
Lebensversicherungsfonds allein aus Provisionsinteressen vermittelt haben und
nicht, weil ein solches Investment zum Kunden passt.
Bei
Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es oft um
vergleichsweise hohe Streitwerte.
Was naturgemäß ziemlich lukrativ für einen Anwalt ist, der
seinen Mandanten gegen einen Fondsinitiator oder die beratende Bank respektive
Sparkasse vertritt. Da ergeben sich Gebühren, die um ein Vielfaches höher
liegen als bei Auseinandersetzungen etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei
Nachbarschaftsstreitigkeiten. Es ist nur menschlich, dass nicht wenige
Anwältinnen und Anwälte ohne Qualifikation aufgrund der erhofften großen
Einkommenschancen auf diesen fahrenden Zug aufspringen. Oft ohne jemals nur
einen einzigen vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben. Wenn dann aber Schwierigkeiten und auch
Argumentationslinien der Gegenseite aufkommen, die die gesamte Kompetenz und
Erfahrung eines versierten Fachanwalts erfordern, dann steigen all jene Anwältinnen und Anwälte, die
ein schnelles Geschäft witterten, aus. Sehr zum Ärger ihrer Mandanten, die vom
Regen in die Traufe gekommen sind, weil sich außer den Anwaltsgebühren nichts
ergeben hat.
Der beste
Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen werden sich die Banken und
Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen
worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse
ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit
einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen
ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger oft
nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen
vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich kann die Verfolgung
von Rechtsansprüchen mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in
finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter
Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich
nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht
wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in
die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder
Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen
Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.
Doch auch die betroffenen Anleger welche die Schwierigkeiten nicht fürchten und ihre
Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein.
Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern
muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische
Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.
Der BSZ e.V. und seine
Partner wollen Rechtssuchenden,
insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente
Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch
Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung
durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der
Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an.
Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.
Die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des
Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften
und Gesetze.
Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich
kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
informieren lassen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im
Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.