Freitag, September 01, 2017

Urteil im Abgas-Skandal: Kein Anspruch auf Schadenersatz und keine EuGH-Klärung.

Der Abgas-Skandal hat sich zu einem florierenden Geschäft für Rechtsanwälte entwickelt. Mit positiver Berichterstattung werden betroffene Autobesitzer zu Tausenden von den Kanzleien eingesammelt. Die Erfolgsausichten werden meist sehr positiv dargestellt. Untermauert wird das durch die Veröffentlichung einzelner obsiegender Urteile. Über die Niederlagen wird in der Regel nicht berichtet.

Die verunsicherten Autobesitzer glauben in vielen Fällen, dass sie bei der Kanzlei welche die meisten Mandanten eingesammelt hat, auch am besten aufgehoben sind. Das kann so sein, muss es aber nicht. Den Gerichten ist es schlichtweg egal, wie viel Mandanten ein klagender Anwalt in dieser Sache vertritt oder schon vertreten hat. Glauben Sie niemanden, der Ihnen voraussagen will, wie ein Gericht entscheiden wird.

Das nachstehende Urteil zeigt, wie überraschend Gerichte entscheiden können:

Das Landgericht Braunschweig hat am Donnerstag die Klage eines VW-Kunden auf Schadenersatz abgelehnt und darüber hinaus entschieden, eben diese Klage auch nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzugeben, das berichtet das Online Portal des NDR.  

Im betreffenden Fall wollte ein Kläger für seinen im  Jahr 2010 gekauften VW Eos 2.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189 EU 5 den Kaufpreis von 41.000 Euro erstattet bekommen.

Wie der NDR berichtet erteilte das Gericht dem Kläger eine Absage. Das Gericht erkannte zwar auch, dass es sich bei der betreffenden Software um eine unzulässige und gegen geltendes Recht verstoßende Abschalteinrichtung handelt. Ein Anspruch auf Schadenersatz könne aber daraus nicht hergeleitet werden. Das Gericht  begründete dies mit der Tatsache,    dass Typgenehmigung sowie Zulassung des Fahrzeugs weiter Bestand hat.  

Die Klägerseite hatten auch gefordert maßgebliche Rechtsfragen vor dem EuGH klären zu lassen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Die Klägerseite soll dagegen Berufung angekündigt haben.  

Für den  BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist es unverständlich, dass die Autobauer sich von ihren Kunden vor Gericht auf Schadenersatz verklagen lassen.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht. Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen.

Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!

Es muss endlich Schluss sein mit den eklatanten Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt euch doch sowieso niemand mehr.  Entzieht euch der scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu.

Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Autohäuser aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Der Merceds-Stern und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.

Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

  • Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

  • Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Dienstag, August 29, 2017

Warum sich der BSZ® e.V. mitunter vor Anfragen geschädigter Kapitalanleger kaum retten kann!

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.

Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern für den Bereich Kapitalanlagerecht hochwertige Informationen, die aus einer Fülle von „Rohinformationen“ und deren Aufbereitung resultieren. Es werden planmäßig Informationen gesammelt, bewertet, verglichen und analysiert. Das fertige Produkt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.

Die permanente Beobachtung des Kapitalanlagemarkts und die Beobachtung der dort agierenden Unternehmen so wie die Ausschöpfung offener Quellen wie Press, Prospekte und aller möglichen anderer Unterlagen führen zu der Rohinformation. Für den BSZ e.V. ist dies die kostengünstigste aber zugleich auch die effektivste Methode Anlegerschutz zu betreiben. Langfristig gesehen, stellen sich die BSZ e.V. Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger als eine gute Waffe heraus, die selbst dem bestorganisierten Kapitalvernichtern überlegen sind.

Zusätzlich versprechen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften ihren Mitgliedern ein hohes Maß an Durchschlagskraft, da ein Mitglied nicht nur auf seine eigenen Informationen angewiesen ist sondern über sichere Erkenntnisse aus dem Pool der anderen Anleger verfügt.

Jede Anfrage eines Kapitalanlegers an eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft stellt gleichzeitig eine interessante Information dar.

Eine gut organisierte und vernetzte Anlegerschutzgemeinschaft wie Sie der BSZ e.V. darstellt, kann sich aus diesem Grunde mitunter vor Anfragen kaum retten. Dies erhöht natürlich gleichzeitig und stetig den Informationsstand.

Für das BSZ System stellt natürlich die Vernetzung mit erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine wesentliche Komponente dar. Das System BSZ e.V. ist somit in der Lage, jede Anfrage binnen 24 Stunden zu beantworten.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Der BSZ e.V. sieht sich mitunter von Unternehmen die in das Visier des BSZ e.V. geraten sind  diffamiert und auch durch die Abmahnkeule in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Dafür danken wir an dieser Stelle all jenen Menschen die unsere Arbeit mit einem Förderbeitrag unterstützen. 

Ansonsten müssen die Menschen die engagiert Anlegerschutz betreiben, ohnehin mit der Tatsache leben, dass ihre oft sehr erfolgreichen Warnungen weder Lob noch Dankbarkeit zur Folge haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Eine bei geschädigten Kapitalanlagern weit verbreitete Krankheit scheint die Sparsamkeit am falschen Platz zu sein. Einerseits wird bei der Anlage mitunter kräftig geklotzt, anderseits wird im Falle eines großen Verlustes der unsäglich Spruch von dem guten Geld was man dem schlechten Geld nicht hinterher werfen möchte, ins Feld geführt. Die falsch verstandene Sparsamkeit kommt nur den Initiatoren des Anlagedesasters zu gute.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, August 28, 2017

Darlehen: Verwaltungsaufwand darf nicht auf Kunden abgewälzt werden.



Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucher- und Unternehmerdarlehen. Unangemessene Benachteiligung auch des gewerblichen Kreditnehmers.

Im Rahmen der Verwaltung und Erweiterung seines Immobilienvermögens nahm ein Unternehmen in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt drei Darlehen bei der nun beklagten Bank auf. Das Bankhaus sicherte sich durch entsprechende Klausel ein sog. „Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss“ in Höhe von jeweils 10.000 Euro zu. Mit der Begründung, er habe als Verbraucher gehandelt, fordert der Darlehensnehmer diese Gebühr nun von der Bank zurück.

Unangemessene Benachteiligung des Bankkunden

Das Landgericht Hannover hielt die Klage des Kreditnehmers für begründet und sprach ihm die geforderte Rückzahlung der Bearbeitungskosten zu. Zunächst widersprach das Gericht der Argumentation der Bank, bei der in Rede stehenden Klausel handele es sich um keine Allgemeine Geschäftsbedingung. Vielmehr sei nicht erkennbar, dass der Kreditnehmer eine Möglichkeit zur Abänderung der Vereinbarung über das Bearbeitungsentgelt gehabt hätte. Somit läge eine kontrollfähige Preisnebenabrede vor, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar sei.

Gänzlich ohne Bedeutung in diesem Zusammenhang ist nach Ansicht des Gerichtes, ob der Bankkunde als Privatmann oder als Gewerbetreibender gehandelt habe. Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahre 2014 für Verbraucherverträge aufgestellt habe, seien auch gegenüber Selbstständigen anwendbar. Auch wenn der geschäftserfahrene Unternehmer nicht in gleichem Maße schutzbedürftig sei, wie der Verbraucher, dürfe die Bank den Aufwand für ihre eigenen Verpflichtungen nicht auf den Kreditnehmer abwälzen.

Praxistipp der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Im Juli 2017 schloss sich der BGH dieser Sichtweise des LG Hannover im Kern an und stellte klar, dass Bearbeitungsgebühren auch bei Gewerbekrediten nicht haltbar sind. Betroffene Unternehmer sollten ihre Darlehensverträge nun zeitnah anwaltlich prüfen lassen, um etwaige Verjährungsfristen einhalten zu können; schließlich geht es zum einen grundsätzlich um viel Geld und zum zweiten kann in diesem Zusammenhang oftmals noch billiger finanziert werden.
Quelle: Landgericht Hannover (LG Hannover) Urt. v. 04. Juni 2015, Az. 3 O 354/14

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Samstag, August 26, 2017

Air-Berlin: Anleger formieren sich und schließen sich dem BSZ® e.V. an!

Anleger der Air-Berlin-Group sind mit ca. 1 Mrd. Euro Forderungsvolumen von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark betroffen und können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet.

Ein BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin und Hamburg: „Anleger sollten sich organisieren und sicherstellen, dass bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ihre Rechte ausreichend gewahrt bleiben oder nicht eher die Insolvenz über einen regulären Insolvenzverwalter der richtige Weg wäre“.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte machen sich daher auch für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses stark, um die Rechte der Anleihegläubiger ausreichend zu wahren. Auch klären die Anwälte, ob die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, der die Rechte für Anleger wahrnimmt, sinnvoll ist, denn mit dem hohen Forderungsvolumen von ca. 1 Mrd. € sind die Anleihegläubiger die mit Abstand stärkste Gläubigergruppe.

Außerdem prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuell Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht kommen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe Schadensersatzkompensation möglich sein, sofern überhaupt mit einer Insolvenzquote gerechnet werden kann. 

Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge bis zum BGH erzielt werden. Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern der BSZ e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen. 

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Freitag, August 25, 2017

PERFORMANCE IMC AG: BETRUGSVERDACHT, VORSTÄNDE IN U-HAFT! ANLEGER PRÜFEN RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN!

Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B.: „Fonds professionell online vom 18.08.2017“) führt die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen diverse Beschuldigte im Zusammenhang mit der Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts u. a. der Marktmanipulation und des Betruges eingeleitet.

Es soll auch Haftbefehl gegen 2 Beschuldigte – ehemalige Vorstände – erlassen worden sein, allerdings nicht gegen den aktuellen Vorstand der IMC Vermögensverwaltung AG, Herrn Muhyddin Suleiman, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim inzwischen klarstellte.

Das Ermittlungsverfahren soll aufgrund mehrerer Anzeigen der BaFin erfolgt sein, bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung, worauf die Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hinweisen.

Hier sollen ab dem Jahr 2009 diversen Anleihen ausgegeben und diese zwischen Anlegern und kapitalgebenden Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse gehandelt worden sein.

Dabei sollen diese Anleihen auch bei diversen Fonds wie Saphir- und Saphir Global Fonds platziert worden sein. Medienberichten zufolge sollen auch seit dem 07.07.2017 keine Anteilsscheine an den betroffenen Fond zurückgegeben werden können.

Betroffene Anleger der Performance IMC Vermögensverwaltung AG, die aufgrund der aktuellen Ereignisse verunsichert sind und in einen der betroffenen Fonds Geld angelegt haben, können gerne ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z. B., ob ihr Geld noch sicher ist und ihnen keine Verluste entstanden sind.

Sollte sich herausstellen, dass Anlegern ein Schaden entstanden ist, könnte hier auch die Geltendmachung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche gehören.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit Sitz in Berlin und Hamburg ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und somit sehr versiert mit Fällen wie dem aktuellen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Dienstag, August 22, 2017

BSZ® e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

BSZ® e.V. fordert Autohersteller auf, betrogene Deutsche Autokäufer nach den gleichen Regeln wie US Kunden zu behandeln!

Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Jetzt kommt der Unterschied:

  • US-Kunden erhalten zwischen 5100 und 10.000 Dollar an Entschädigungsprämien.
Der Hersteller ist verpflichtet, entweder das manipulierte Auto zurückzukaufen oder mittels Hardware-Nachrüstung die strengen US Abgasvorschriften zu garantieren. Zurückgekaufte Autos dürfen, solange sie nicht nachgerüstet wurden, nicht weiterverkauft und auch nicht ausgeführt werden. Außerdem haben die US-Behörden eine Milliardenstrafe gegen den Autobauer verhängt. Führungsleute des Autobauers droht sogar die Bekanntschaft mit US Gefängnissen.

  • Deutsche Kunden werden von ihrer Regierung im Stich gelassen.
Denn auf dem „Diesel-Gipfel“ der  großen Koalition, wurde nicht etwa den Autofahrern der Rücken gestärkt sondern den Autoherstellern.  Das „Gipfelergebnis“, eine Software im Wert von 100 Euro aufzuspielen, die den Schadstoffausstoß um 25 Prozent reduziert, statt für 1500 Euro eine Hardwarenachrüstung zu verbauen, die 90 Prozent Reduzierung zur Folge hätten, zeigt wie  eng die Verflechtung zwischen Politik und Autoindustrie tatsächlich ist. Autofahrer die das Softwareupdate nicht aufspielen lassen, droht ein Fahrverbot! Dieser Gipfel hat den Umweltschutz ignoriert, die Autobesitzer im Regen stehen lassen und mittels einer Scheinlösung tatsächliche Entschädigungen erschwert wenn nicht sogar verhindert. Der Deutsche Verkehrsminister hätte gegen die betroffenen Autobauer ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro pro Fahrzeug verhängen können. Er tut es aber nicht!!

Obwohl die Politik vor den Autokonzernen eingeknickt ist, nutzt sie das Thema für den Wahlkampf. Mehr Unverfrorenheit geht kaum!

Martin Schulz macht Schlagzeilen mit seiner Forderung nach einer Quote für E-Autos. Da hat er sich wohl China als Vorbild ausgesucht. In China kommt die E-Auto-Quote schon 2018. Alle Fahrzeugbauer müssen dann  eine Mindestquote von 8 Prozent für den Absatz von Elektroautos erfüllen. Allerdings kommt die Energie in China hauptsächlich aus Umwelt verschmutzenden Kohlekraftwerken. Also mehr Flop als Top!

Die Bundeskanzlerin, Angelika Merkel, ist wie gewohnt nach allen Seiten offen. Sie kann sich sogar eine Ende des Verbrennungsmotors vorstellen. Das Motto: Weiter so, alles ist Gut!

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!

Es muss endlich Schluss sein mit den eklatanten Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt euch doch sowieso niemand mehr.  Entzieht euch der scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu.

Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Vertragswerkstätten aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Der Merceds-Stern und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.
Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten. 

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

  1. Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

  1. Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  1. Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten. 

  1. Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

  1. Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

  1. Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829





Freitag, August 18, 2017

Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert.

Kapitalanleger: Achtung Gebühren- und Kostenfallen! Anleger sollten bei jeder Investition höllisch aufpassen um nicht in eine der vielen versteckten Gebühren- und Kosten-Fallen zu tappen, denn die können die komplette Rendite auffressen.

Viele Anleger können sich nicht vorstellen, dass „ihr Anlageberater“ sie in Anlagen hinein berät bei denen er die höchsten Provisionen verdient und sie selbst mit niedrigsten Renditen abgespeist werden. Die Annahme, dass alle erteilten Ratschläge ausschließlich dem Wohle des Anlegers dienen, erweist sich leider allzu oft als Trugschluss, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Nachdem die Politik die Menschen von der gesetzlichen Rente in die private Altervorsorge gedrängt hat, erlebt die Finanzindustrie goldene Zeiten und viele Anleger herbe Enttäuschungen.

Ehemals hatten die Menschen auskömmliche Renten, die einen weitestgehend gesicherten Ruhestand möglich machten. Heute werden zur Altersvorsorge Produkte angeboten, die zwar die Taschen der Finanzindustrie prall füllen, die Anleger aber in die Altersarmut stürzen. Als Beispiel sei hier nur die Riester Rente genannt.

Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert. Das Geld auf dem Büchlein verzehrt sich quasi von selbst. Der Staat vernichtet mit seiner Geldpolitik die Spargroschen seiner Bürger, wenn  die aber beim Finanzamt in der Kreide stehen, kassiert Vater Staat 6% Zinsen von seinen Bürgern.

Vor diesem Hintergrund sind miese Anlageprodukte gepaart mit schlechter oder gar falscher Anlageberatung ein Verbrechen an den Bürgern, die für ihr Alter vorsorgen müssen, sagt Roosen.

Wenn man bedenkt, dass viele Menschen auf Kapitalanlagen sitzen, die eher einem Sprengsatz, denn einer gesicherten Altersvorsorge dienen, kann man den Betroffenen nur raten, ihre Investments kritisch überprüfen zu lassen. Wenn Verluste wegen schlechter oder falscher Anlageberatung eingetreten sind  sollte auf Prüfung, ob Schadensersatz geltend gemacht werden kann, auf keinen Fall verzichtet werden.

Bei unsäglich vielen Anlagepleiten gehen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren, sagt Horst Roosen. Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist  unmöglich.

Die „Reichen“ sind bei solchen Anlagepleiten meist nicht unter den Opfern zu finden.

Diese Menschen wissen nämlich, dass Geld erfolgreich anzulegen, schwere Arbeit ist und beauftragen deshalb in vielen Fällen  externe Finanzexperten mit der Risikobewertung. Außerdem haben solche Anleger Zugang zu vielen Investitionsmöglichkeiten, von denen die meisten Menschen noch nie etwas gehört haben.

Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität, Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des meist  beteiligten Anlageberaters, darf nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen beziehen. Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät Roosen.

Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen.

„Der Prospekt für Wertpapiere wird von der BaFin zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind (Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).

Eine Prüfung, ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig, die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist auch nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen.

Wer eine Kapitalanlage plant ist deshalb immer gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageangebot prüfen“  unterstützen  Mandanten nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen.

Wer sein Vermögen wachsen lassen möchte, erreicht dies nicht wenn er im Nachhinein teure Schadensersatzprozesse mit ungewissem Ausgang führen muss, sondern nur durch präventive Maßnahmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaften gegen jede Form des Kapitalverlustes. Melden Sie sich, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt.

Was ist jetzt zu tun?
Wer eine Kapitalanlage plant ist gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Jedem Anleger, der bezüglich einer Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer   BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, August 15, 2017

Air Berlin – Insolvenz - Was Anleger beachten sollten!

Deutschlands zweitgrößte Fluglinie Air Berlin PLC ist heute endgültig in die Pleite geflogen.

Nachdem die Airline jahrelang im Dauersanierungsmodus operiert hatte und finanziell faktisch nur noch vom arabischen Hauptaktionär Etihad Airways „in der Luft“ gehalten worden war, ist nun seit heute Schluss – Etihad wird keine weiteren finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen.

Damit besteht zugleich keine positive Fortbestehensprognose für Air Berlin mehr.

Unterdessen stellte der Carrier, der in den vergangenen Jahren ein Sanierungsprogramm nach dem anderen aufgelegt, in jedem dieser Programme die operative Kehrwende beschworen und zuletzt im Geschäftsjahr 2016 wieder einen Verlust von 780 Millionen Euro eingeflogen hatte, heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – allerdings in Eigenverwaltung!

Ein auf ddas Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

„Insolvenz in Eigenverwaltung - das heißt, ebenjene Manager, die das operative Höhenruder schon in den letzten Jahren nicht in Richtung Turnaround umreißen konnten, wollen auch weiterhin den Sanierungskurs bestimmen und bei der Fluglinie an Bord bleiben.“

Der Rechtsanwalt weiter: „Nach Pressemitteilungen unterstützt die Bundesregierung Air Berlin mit einem Übergangskredit über 150 Millionen Euro, abgesichert durch eine Bundesbürgschaft, um den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Zugleich werden, wie bereits in der Vergangenheit, Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Beteiligten zur Veräußerung von Betriebsteilen geführt.

Der Aktien- und auch der Anleihekurs dürften stark einbrechen und danach die Insolvenz der Firma widerspiegeln.“

Wie auch bei etlichen anderen Firmen, die ebenfalls Anleihen auf dem Kapitalmarkt emittiert und später Insolvenz angemeldet hatten, stellt sich auch hier die Frage, ob  bzw. wieviel betroffene Anleihe-Gläubiger in der Zukunft noch von ihrem investierten Geld zurück erwarten können.

Der Rechtsanwalt: „Die Erfahrung zeigt leider, dass vor allem betroffene Anleihegläubiger bei den anschließenden Sanierungsbemühungen bei insolventen Firmen „bluten“ müssen. Dies dürfte möglicherweise auch im Fall Air Berlin passieren.

Zu prüfen sein wird insbesondere, inwieweit Air Berlin – Anleihegläubiger nach dem Wertpapierprospekt noch Sonderkündigungsrechte gegenüber Air Berlin PLC als Emittentin geltend machen können.

Geprüft werden sollten aber hier auch etwaige Ansprüche gegen den Großaktionär Etihad. Denn diese Gesellschaft hatte kürzlich noch schriftliche Zusagen hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Air Berlin gemacht.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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