Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B.: „Fonds
professionell online vom 18.08.2017“) führt die Staatsanwaltschaft Mannheim ein
Ermittlungsverfahren gegen diverse Beschuldigte im Zusammenhang mit der
Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts u. a. der
Marktmanipulation und des Betruges eingeleitet.
Es soll auch Haftbefehl gegen 2 Beschuldigte – ehemalige
Vorstände – erlassen worden sein, allerdings nicht gegen den aktuellen Vorstand
der IMC Vermögensverwaltung AG, Herrn Muhyddin Suleiman, wie die
Staatsanwaltschaft Mannheim inzwischen klarstellte.
Das Ermittlungsverfahren soll aufgrund mehrerer Anzeigen der
BaFin erfolgt sein, bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung,
worauf die Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hinweisen.
Hier sollen ab dem Jahr 2009 diversen Anleihen ausgegeben und
diese zwischen Anlegern und kapitalgebenden Fonds in abgesprochenen Geschäften
an der Börse gehandelt worden sein.
Dabei sollen diese Anleihen auch bei diversen Fonds wie
Saphir- und Saphir Global Fonds platziert worden sein. Medienberichten zufolge
sollen auch seit dem 07.07.2017 keine Anteilsscheine an den betroffenen Fond
zurückgegeben werden können.
Betroffene Anleger der Performance IMC Vermögensverwaltung
AG, die aufgrund der aktuellen Ereignisse verunsichert sind und in einen der
betroffenen Fonds Geld angelegt haben, können gerne ihre rechtlichen
Möglichkeiten prüfen, z. B., ob ihr Geld noch sicher ist und ihnen keine
Verluste entstanden sind.
Sollte sich herausstellen, dass Anlegern ein Schaden
entstanden ist, könnte hier auch die Geltendmachung von eventuellen
Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche gehören.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in Berlin und Hamburg ist dabei seit
dem Jahr 2002, und somit seit 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig und somit sehr versiert mit Fällen wie dem aktuellen.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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