Dienstag, August 29, 2017

Warum sich der BSZ® e.V. mitunter vor Anfragen geschädigter Kapitalanleger kaum retten kann!

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.

Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern für den Bereich Kapitalanlagerecht hochwertige Informationen, die aus einer Fülle von „Rohinformationen“ und deren Aufbereitung resultieren. Es werden planmäßig Informationen gesammelt, bewertet, verglichen und analysiert. Das fertige Produkt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.

Die permanente Beobachtung des Kapitalanlagemarkts und die Beobachtung der dort agierenden Unternehmen so wie die Ausschöpfung offener Quellen wie Press, Prospekte und aller möglichen anderer Unterlagen führen zu der Rohinformation. Für den BSZ e.V. ist dies die kostengünstigste aber zugleich auch die effektivste Methode Anlegerschutz zu betreiben. Langfristig gesehen, stellen sich die BSZ e.V. Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger als eine gute Waffe heraus, die selbst dem bestorganisierten Kapitalvernichtern überlegen sind.

Zusätzlich versprechen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften ihren Mitgliedern ein hohes Maß an Durchschlagskraft, da ein Mitglied nicht nur auf seine eigenen Informationen angewiesen ist sondern über sichere Erkenntnisse aus dem Pool der anderen Anleger verfügt.

Jede Anfrage eines Kapitalanlegers an eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft stellt gleichzeitig eine interessante Information dar.

Eine gut organisierte und vernetzte Anlegerschutzgemeinschaft wie Sie der BSZ e.V. darstellt, kann sich aus diesem Grunde mitunter vor Anfragen kaum retten. Dies erhöht natürlich gleichzeitig und stetig den Informationsstand.

Für das BSZ System stellt natürlich die Vernetzung mit erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine wesentliche Komponente dar. Das System BSZ e.V. ist somit in der Lage, jede Anfrage binnen 24 Stunden zu beantworten.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Der BSZ e.V. sieht sich mitunter von Unternehmen die in das Visier des BSZ e.V. geraten sind  diffamiert und auch durch die Abmahnkeule in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Dafür danken wir an dieser Stelle all jenen Menschen die unsere Arbeit mit einem Förderbeitrag unterstützen. 

Ansonsten müssen die Menschen die engagiert Anlegerschutz betreiben, ohnehin mit der Tatsache leben, dass ihre oft sehr erfolgreichen Warnungen weder Lob noch Dankbarkeit zur Folge haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Eine bei geschädigten Kapitalanlagern weit verbreitete Krankheit scheint die Sparsamkeit am falschen Platz zu sein. Einerseits wird bei der Anlage mitunter kräftig geklotzt, anderseits wird im Falle eines großen Verlustes der unsäglich Spruch von dem guten Geld was man dem schlechten Geld nicht hinterher werfen möchte, ins Feld geführt. Die falsch verstandene Sparsamkeit kommt nur den Initiatoren des Anlagedesasters zu gute.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829



Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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