Der Abgas-Skandal hat sich zu einem florierenden Geschäft
für Rechtsanwälte entwickelt. Mit positiver Berichterstattung werden betroffene
Autobesitzer zu Tausenden von den Kanzleien eingesammelt. Die Erfolgsausichten
werden meist sehr positiv dargestellt. Untermauert wird das durch die
Veröffentlichung einzelner obsiegender Urteile. Über die Niederlagen wird in
der Regel nicht berichtet.
Die verunsicherten Autobesitzer glauben in vielen Fällen,
dass sie bei der Kanzlei welche die meisten Mandanten eingesammelt hat, auch am
besten aufgehoben sind. Das kann so sein, muss es aber nicht. Den Gerichten ist
es schlichtweg egal, wie viel Mandanten ein klagender Anwalt in dieser Sache
vertritt oder schon vertreten hat. Glauben Sie niemanden, der Ihnen voraussagen
will, wie ein Gericht entscheiden wird.
Das nachstehende
Urteil zeigt, wie überraschend Gerichte entscheiden können:
Das Landgericht Braunschweig hat am Donnerstag die Klage
eines VW-Kunden auf Schadenersatz abgelehnt und darüber hinaus entschieden,
eben diese Klage auch nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
weiterzugeben, das berichtet das Online Portal des NDR.
Im betreffenden Fall wollte ein Kläger für seinen im Jahr 2010 gekauften VW Eos 2.0 TDI mit einem
Motor der Baureihe EA 189 EU 5 den Kaufpreis von 41.000 Euro erstattet
bekommen.
Wie der NDR berichtet erteilte das Gericht dem Kläger eine
Absage. Das Gericht erkannte zwar auch, dass es sich bei der betreffenden Software
um eine unzulässige und gegen geltendes Recht verstoßende Abschalteinrichtung
handelt. Ein Anspruch auf Schadenersatz könne aber daraus nicht hergeleitet
werden. Das Gericht begründete dies mit
der Tatsache, dass Typgenehmigung
sowie Zulassung des Fahrzeugs weiter Bestand hat.
Die Klägerseite hatten auch gefordert maßgebliche
Rechtsfragen vor dem EuGH klären zu lassen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab.
Die Klägerseite soll dagegen Berufung angekündigt haben.
Für den BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. ist es unverständlich, dass die Autobauer sich von ihren
Kunden vor Gericht auf Schadenersatz verklagen lassen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer
entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht. Das Argument, dass die Amerikaner
ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in
den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht
sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn
seine Ingenieure konstruiert haben.
Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software
manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen
Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit
1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.
Die Autoindustrie ist
es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche
Benziner und Diesel zu bauen.
Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen
Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen
Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.
Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das
skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden
gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des
Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste
Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!
So liebe Autobosse
gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!
Es muss endlich Schluss sein mit den eklatanten
Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt euch doch sowieso
niemand mehr. Entzieht euch der
scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu.
Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und
nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne
euere Autohäuser aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben
müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf.
Der Merceds-Stern und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als
die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.
Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir
melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum
Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke
hochhalten.
Der BSZ e.V. ruft alle
betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche
Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
- Werden
Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche
Autokäufer wie für US-Käufer“.
- Sie
leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst
bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten
sollte.
- Sie
nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift
und Kommunikationsdaten.
- Nach
Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48
Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem
Fahrzeug.
- Der
BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des
jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter
Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um
ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für
die nächsten 6 Monate.
- Erhalten
Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot,
können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch
nehmen.
Für die Zahlung Ihres
einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser
Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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