Deutschlands zweitgrößte Fluglinie Air Berlin PLC ist heute
endgültig in die Pleite geflogen.
Nachdem die Airline jahrelang im Dauersanierungsmodus
operiert hatte und finanziell faktisch nur noch vom arabischen Hauptaktionär
Etihad Airways „in der Luft“ gehalten worden war, ist nun seit heute Schluss –
Etihad wird keine weiteren finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen.
Damit besteht zugleich keine positive Fortbestehensprognose
für Air Berlin mehr.
Unterdessen stellte der Carrier, der in den vergangenen
Jahren ein Sanierungsprogramm nach dem anderen aufgelegt, in jedem dieser Programme
die operative Kehrwende beschworen und zuletzt im Geschäftsjahr 2016 wieder
einen Verlust von 780 Millionen Euro eingeflogen hatte, heute beim zuständigen
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens – allerdings in Eigenverwaltung!
Ein auf ddas Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten
Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weist in diesem Zusammenhang darauf hin:
„Insolvenz in Eigenverwaltung - das heißt, ebenjene Manager,
die das operative Höhenruder schon in den letzten Jahren nicht in Richtung
Turnaround umreißen konnten, wollen auch weiterhin den Sanierungskurs bestimmen
und bei der Fluglinie an Bord bleiben.“
Der Rechtsanwalt weiter: „Nach Pressemitteilungen
unterstützt die Bundesregierung Air Berlin mit einem Übergangskredit über 150
Millionen Euro, abgesichert durch eine Bundesbürgschaft, um den Flugbetrieb
aufrecht zu erhalten. Zugleich werden, wie bereits in der Vergangenheit,
Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Beteiligten zur Veräußerung von
Betriebsteilen geführt.
Der Aktien- und auch der Anleihekurs dürften stark
einbrechen und danach die Insolvenz der Firma widerspiegeln.“
Wie auch bei etlichen anderen Firmen, die ebenfalls Anleihen
auf dem Kapitalmarkt emittiert und später Insolvenz angemeldet hatten, stellt
sich auch hier die Frage, ob bzw.
wieviel betroffene Anleihe-Gläubiger in der Zukunft noch von ihrem investierten
Geld zurück erwarten können.
Der Rechtsanwalt: „Die Erfahrung zeigt leider, dass vor
allem betroffene Anleihegläubiger bei den anschließenden Sanierungsbemühungen
bei insolventen Firmen „bluten“ müssen. Dies dürfte möglicherweise auch im Fall
Air Berlin passieren.
Zu prüfen sein wird insbesondere, inwieweit Air Berlin –
Anleihegläubiger nach dem Wertpapierprospekt noch Sonderkündigungsrechte
gegenüber Air Berlin PLC als Emittentin geltend machen können.
Geprüft werden sollten aber hier auch etwaige Ansprüche
gegen den Großaktionär Etihad. Denn diese Gesellschaft hatte kürzlich noch
schriftliche Zusagen hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Sicherung der
Zahlungsfähigkeit von Air Berlin gemacht.
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