Freitag, August 18, 2017

Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert.

Kapitalanleger: Achtung Gebühren- und Kostenfallen! Anleger sollten bei jeder Investition höllisch aufpassen um nicht in eine der vielen versteckten Gebühren- und Kosten-Fallen zu tappen, denn die können die komplette Rendite auffressen.

Viele Anleger können sich nicht vorstellen, dass „ihr Anlageberater“ sie in Anlagen hinein berät bei denen er die höchsten Provisionen verdient und sie selbst mit niedrigsten Renditen abgespeist werden. Die Annahme, dass alle erteilten Ratschläge ausschließlich dem Wohle des Anlegers dienen, erweist sich leider allzu oft als Trugschluss, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Nachdem die Politik die Menschen von der gesetzlichen Rente in die private Altervorsorge gedrängt hat, erlebt die Finanzindustrie goldene Zeiten und viele Anleger herbe Enttäuschungen.

Ehemals hatten die Menschen auskömmliche Renten, die einen weitestgehend gesicherten Ruhestand möglich machten. Heute werden zur Altersvorsorge Produkte angeboten, die zwar die Taschen der Finanzindustrie prall füllen, die Anleger aber in die Altersarmut stürzen. Als Beispiel sei hier nur die Riester Rente genannt.

Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert. Das Geld auf dem Büchlein verzehrt sich quasi von selbst. Der Staat vernichtet mit seiner Geldpolitik die Spargroschen seiner Bürger, wenn  die aber beim Finanzamt in der Kreide stehen, kassiert Vater Staat 6% Zinsen von seinen Bürgern.

Vor diesem Hintergrund sind miese Anlageprodukte gepaart mit schlechter oder gar falscher Anlageberatung ein Verbrechen an den Bürgern, die für ihr Alter vorsorgen müssen, sagt Roosen.

Wenn man bedenkt, dass viele Menschen auf Kapitalanlagen sitzen, die eher einem Sprengsatz, denn einer gesicherten Altersvorsorge dienen, kann man den Betroffenen nur raten, ihre Investments kritisch überprüfen zu lassen. Wenn Verluste wegen schlechter oder falscher Anlageberatung eingetreten sind  sollte auf Prüfung, ob Schadensersatz geltend gemacht werden kann, auf keinen Fall verzichtet werden.

Bei unsäglich vielen Anlagepleiten gehen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren, sagt Horst Roosen. Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist  unmöglich.

Die „Reichen“ sind bei solchen Anlagepleiten meist nicht unter den Opfern zu finden.

Diese Menschen wissen nämlich, dass Geld erfolgreich anzulegen, schwere Arbeit ist und beauftragen deshalb in vielen Fällen  externe Finanzexperten mit der Risikobewertung. Außerdem haben solche Anleger Zugang zu vielen Investitionsmöglichkeiten, von denen die meisten Menschen noch nie etwas gehört haben.

Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität, Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des meist  beteiligten Anlageberaters, darf nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen beziehen. Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät Roosen.

Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen.

„Der Prospekt für Wertpapiere wird von der BaFin zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind (Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).

Eine Prüfung, ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig, die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist auch nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen.

Wer eine Kapitalanlage plant ist deshalb immer gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageangebot prüfen“  unterstützen  Mandanten nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen.

Wer sein Vermögen wachsen lassen möchte, erreicht dies nicht wenn er im Nachhinein teure Schadensersatzprozesse mit ungewissem Ausgang führen muss, sondern nur durch präventive Maßnahmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaften gegen jede Form des Kapitalverlustes. Melden Sie sich, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt.

Was ist jetzt zu tun?
Wer eine Kapitalanlage plant ist gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Jedem Anleger, der bezüglich einer Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer   BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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