Kapitalanleger: Achtung Gebühren- und Kostenfallen! Anleger
sollten bei jeder Investition höllisch aufpassen um nicht in eine der vielen
versteckten Gebühren- und Kosten-Fallen zu tappen, denn die können die
komplette Rendite auffressen.
Viele Anleger können sich nicht vorstellen, dass „ihr
Anlageberater“ sie in Anlagen hinein berät bei denen er die höchsten
Provisionen verdient und sie selbst mit niedrigsten Renditen abgespeist werden.
Die Annahme, dass alle erteilten Ratschläge ausschließlich dem Wohle des
Anlegers dienen, erweist sich leider allzu oft als Trugschluss, sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Nachdem die Politik
die Menschen von der gesetzlichen Rente in die private Altervorsorge gedrängt hat,
erlebt die Finanzindustrie goldene Zeiten und viele Anleger herbe
Enttäuschungen.
Ehemals hatten die Menschen auskömmliche Renten, die einen
weitestgehend gesicherten Ruhestand möglich machten. Heute werden zur
Altersvorsorge Produkte angeboten, die zwar die Taschen der Finanzindustrie
prall füllen, die Anleger aber in die Altersarmut stürzen. Als Beispiel sei
hier nur die Riester Rente genannt.
Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der
Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert. Das Geld auf dem Büchlein
verzehrt sich quasi von selbst. Der Staat vernichtet mit seiner Geldpolitik die
Spargroschen seiner Bürger, wenn die
aber beim Finanzamt in der Kreide stehen, kassiert Vater Staat 6% Zinsen von
seinen Bürgern.
Vor diesem Hintergrund
sind miese Anlageprodukte gepaart mit schlechter oder gar falscher
Anlageberatung ein Verbrechen an den Bürgern, die für ihr Alter vorsorgen
müssen, sagt Roosen.
Wenn man bedenkt, dass viele Menschen auf Kapitalanlagen
sitzen, die eher einem Sprengsatz, denn einer gesicherten Altersvorsorge
dienen, kann man den Betroffenen nur raten, ihre Investments kritisch
überprüfen zu lassen. Wenn Verluste wegen schlechter oder falscher
Anlageberatung eingetreten sind sollte
auf Prüfung, ob Schadensersatz geltend gemacht werden kann, auf keinen Fall
verzichtet werden.
Bei unsäglich vielen Anlagepleiten gehen Ersparnisse von
Kleinanlegern verloren, sagt Horst Roosen. Eine auch nur annähernd vollständige
Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich
daran zu bereichern, ist unmöglich.
Die „Reichen“ sind bei
solchen Anlagepleiten meist nicht unter den Opfern zu finden.
Diese Menschen wissen nämlich, dass Geld erfolgreich
anzulegen, schwere Arbeit ist und beauftragen deshalb in vielen Fällen externe Finanzexperten mit der
Risikobewertung. Außerdem haben solche Anleger Zugang zu vielen Investitionsmöglichkeiten,
von denen die meisten Menschen noch nie etwas gehört haben.
Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit
selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität,
Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des
meist beteiligten Anlageberaters, darf
nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen
möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus
Provisionen beziehen. Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in
vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät
Roosen.
Der Hinweis, dass der
Wertpapierprospekt von der BaFin geprüft sei, kann den nicht informierten
Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen.
„Der Prospekt für Wertpapiere wird von der BaFin zum einen
daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und
verständlich dargelegt sind (Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft,
dass sich die im Prospekt enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen
(Kohärenzprüfung).
Eine Prüfung, ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig,
die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene
Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche
Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist auch nicht Gegenstand der
Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell
wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den
Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder
Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen.
Wer eine Kapitalanlage plant ist deshalb immer gut beraten
wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt
überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageangebot
prüfen“ unterstützen Mandanten nicht erst, wenn Schäden
eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von
Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und
allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen.
Wer sein Vermögen
wachsen lassen möchte, erreicht dies nicht wenn er im Nachhinein teure
Schadensersatzprozesse mit ungewissem Ausgang führen muss, sondern nur durch
präventive Maßnahmen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen die
Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaften gegen jede Form des Kapitalverlustes.
Melden Sie sich, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen, dass bei Ihrer
Kapitalanlage etwas nicht stimmt.
Was ist jetzt zu tun?
Wer eine Kapitalanlage plant ist gut beraten wenn er das ihm
vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die
Anlagerisiken bewerten lässt. Jedem Anleger, der bezüglich einer Kapitalanlage
Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt
aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes
Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der
nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw.
sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer
BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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