Anleger der Air-Berlin-Group sind mit ca. 1 Mrd. Euro
Forderungsvolumen von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark
betroffen und können sich dem BSZ e.V. anschließen.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei
Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet.
Ein BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin und
Hamburg: „Anleger sollten sich organisieren und sicherstellen, dass bei einer
Insolvenz in Eigenverwaltung ihre Rechte ausreichend gewahrt bleiben oder nicht
eher die Insolvenz über einen regulären Insolvenzverwalter der richtige Weg
wäre“.
Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte machen sich daher auch für
die Einsetzung eines Gläubigerausschusses stark, um die Rechte der
Anleihegläubiger ausreichend zu wahren. Auch klären die Anwälte, ob die
Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, der die Rechte
für Anleger wahrnimmt, sinnvoll ist, denn mit dem hohen Forderungsvolumen von
ca. 1 Mrd. € sind die Anleihegläubiger die mit Abstand stärkste
Gläubigergruppe.
Außerdem prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade
intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuell
Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht
kommen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe
Schadensersatzkompensation möglich sein, sofern überhaupt mit einer Insolvenzquote
gerechnet werden kann.
Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr
2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit
Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem
Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real
Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de
AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge
bis zum BGH erzielt werden. Betroffene Anleger von Air Berlin können sich
gern der BSZ e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft
nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass
eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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