Samstag, August 26, 2017

Air-Berlin: Anleger formieren sich und schließen sich dem BSZ® e.V. an!

Anleger der Air-Berlin-Group sind mit ca. 1 Mrd. Euro Forderungsvolumen von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark betroffen und können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet.

Ein BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin und Hamburg: „Anleger sollten sich organisieren und sicherstellen, dass bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ihre Rechte ausreichend gewahrt bleiben oder nicht eher die Insolvenz über einen regulären Insolvenzverwalter der richtige Weg wäre“.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte machen sich daher auch für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses stark, um die Rechte der Anleihegläubiger ausreichend zu wahren. Auch klären die Anwälte, ob die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, der die Rechte für Anleger wahrnimmt, sinnvoll ist, denn mit dem hohen Forderungsvolumen von ca. 1 Mrd. € sind die Anleihegläubiger die mit Abstand stärkste Gläubigergruppe.

Außerdem prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuell Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht kommen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe Schadensersatzkompensation möglich sein, sofern überhaupt mit einer Insolvenzquote gerechnet werden kann. 

Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge bis zum BGH erzielt werden. Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern der BSZ e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen. 

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, August 25, 2017

PERFORMANCE IMC AG: BETRUGSVERDACHT, VORSTÄNDE IN U-HAFT! ANLEGER PRÜFEN RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN!

Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B.: „Fonds professionell online vom 18.08.2017“) führt die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen diverse Beschuldigte im Zusammenhang mit der Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts u. a. der Marktmanipulation und des Betruges eingeleitet.

Es soll auch Haftbefehl gegen 2 Beschuldigte – ehemalige Vorstände – erlassen worden sein, allerdings nicht gegen den aktuellen Vorstand der IMC Vermögensverwaltung AG, Herrn Muhyddin Suleiman, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim inzwischen klarstellte.

Das Ermittlungsverfahren soll aufgrund mehrerer Anzeigen der BaFin erfolgt sein, bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung, worauf die Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hinweisen.

Hier sollen ab dem Jahr 2009 diversen Anleihen ausgegeben und diese zwischen Anlegern und kapitalgebenden Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse gehandelt worden sein.

Dabei sollen diese Anleihen auch bei diversen Fonds wie Saphir- und Saphir Global Fonds platziert worden sein. Medienberichten zufolge sollen auch seit dem 07.07.2017 keine Anteilsscheine an den betroffenen Fond zurückgegeben werden können.

Betroffene Anleger der Performance IMC Vermögensverwaltung AG, die aufgrund der aktuellen Ereignisse verunsichert sind und in einen der betroffenen Fonds Geld angelegt haben, können gerne ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z. B., ob ihr Geld noch sicher ist und ihnen keine Verluste entstanden sind.

Sollte sich herausstellen, dass Anlegern ein Schaden entstanden ist, könnte hier auch die Geltendmachung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche gehören.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit Sitz in Berlin und Hamburg ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und somit sehr versiert mit Fällen wie dem aktuellen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Dienstag, August 22, 2017

BSZ® e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

BSZ® e.V. fordert Autohersteller auf, betrogene Deutsche Autokäufer nach den gleichen Regeln wie US Kunden zu behandeln!

Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Jetzt kommt der Unterschied:

  • US-Kunden erhalten zwischen 5100 und 10.000 Dollar an Entschädigungsprämien.
Der Hersteller ist verpflichtet, entweder das manipulierte Auto zurückzukaufen oder mittels Hardware-Nachrüstung die strengen US Abgasvorschriften zu garantieren. Zurückgekaufte Autos dürfen, solange sie nicht nachgerüstet wurden, nicht weiterverkauft und auch nicht ausgeführt werden. Außerdem haben die US-Behörden eine Milliardenstrafe gegen den Autobauer verhängt. Führungsleute des Autobauers droht sogar die Bekanntschaft mit US Gefängnissen.

  • Deutsche Kunden werden von ihrer Regierung im Stich gelassen.
Denn auf dem „Diesel-Gipfel“ der  großen Koalition, wurde nicht etwa den Autofahrern der Rücken gestärkt sondern den Autoherstellern.  Das „Gipfelergebnis“, eine Software im Wert von 100 Euro aufzuspielen, die den Schadstoffausstoß um 25 Prozent reduziert, statt für 1500 Euro eine Hardwarenachrüstung zu verbauen, die 90 Prozent Reduzierung zur Folge hätten, zeigt wie  eng die Verflechtung zwischen Politik und Autoindustrie tatsächlich ist. Autofahrer die das Softwareupdate nicht aufspielen lassen, droht ein Fahrverbot! Dieser Gipfel hat den Umweltschutz ignoriert, die Autobesitzer im Regen stehen lassen und mittels einer Scheinlösung tatsächliche Entschädigungen erschwert wenn nicht sogar verhindert. Der Deutsche Verkehrsminister hätte gegen die betroffenen Autobauer ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro pro Fahrzeug verhängen können. Er tut es aber nicht!!

Obwohl die Politik vor den Autokonzernen eingeknickt ist, nutzt sie das Thema für den Wahlkampf. Mehr Unverfrorenheit geht kaum!

Martin Schulz macht Schlagzeilen mit seiner Forderung nach einer Quote für E-Autos. Da hat er sich wohl China als Vorbild ausgesucht. In China kommt die E-Auto-Quote schon 2018. Alle Fahrzeugbauer müssen dann  eine Mindestquote von 8 Prozent für den Absatz von Elektroautos erfüllen. Allerdings kommt die Energie in China hauptsächlich aus Umwelt verschmutzenden Kohlekraftwerken. Also mehr Flop als Top!

Die Bundeskanzlerin, Angelika Merkel, ist wie gewohnt nach allen Seiten offen. Sie kann sich sogar eine Ende des Verbrennungsmotors vorstellen. Das Motto: Weiter so, alles ist Gut!

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!

Es muss endlich Schluss sein mit den eklatanten Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt euch doch sowieso niemand mehr.  Entzieht euch der scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu.

Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Vertragswerkstätten aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Der Merceds-Stern und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.
Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten. 

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

  1. Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

  1. Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  1. Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten. 

  1. Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

  1. Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

  1. Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

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Freitag, August 18, 2017

Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert.

Kapitalanleger: Achtung Gebühren- und Kostenfallen! Anleger sollten bei jeder Investition höllisch aufpassen um nicht in eine der vielen versteckten Gebühren- und Kosten-Fallen zu tappen, denn die können die komplette Rendite auffressen.

Viele Anleger können sich nicht vorstellen, dass „ihr Anlageberater“ sie in Anlagen hinein berät bei denen er die höchsten Provisionen verdient und sie selbst mit niedrigsten Renditen abgespeist werden. Die Annahme, dass alle erteilten Ratschläge ausschließlich dem Wohle des Anlegers dienen, erweist sich leider allzu oft als Trugschluss, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Nachdem die Politik die Menschen von der gesetzlichen Rente in die private Altervorsorge gedrängt hat, erlebt die Finanzindustrie goldene Zeiten und viele Anleger herbe Enttäuschungen.

Ehemals hatten die Menschen auskömmliche Renten, die einen weitestgehend gesicherten Ruhestand möglich machten. Heute werden zur Altersvorsorge Produkte angeboten, die zwar die Taschen der Finanzindustrie prall füllen, die Anleger aber in die Altersarmut stürzen. Als Beispiel sei hier nur die Riester Rente genannt.

Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert. Das Geld auf dem Büchlein verzehrt sich quasi von selbst. Der Staat vernichtet mit seiner Geldpolitik die Spargroschen seiner Bürger, wenn  die aber beim Finanzamt in der Kreide stehen, kassiert Vater Staat 6% Zinsen von seinen Bürgern.

Vor diesem Hintergrund sind miese Anlageprodukte gepaart mit schlechter oder gar falscher Anlageberatung ein Verbrechen an den Bürgern, die für ihr Alter vorsorgen müssen, sagt Roosen.

Wenn man bedenkt, dass viele Menschen auf Kapitalanlagen sitzen, die eher einem Sprengsatz, denn einer gesicherten Altersvorsorge dienen, kann man den Betroffenen nur raten, ihre Investments kritisch überprüfen zu lassen. Wenn Verluste wegen schlechter oder falscher Anlageberatung eingetreten sind  sollte auf Prüfung, ob Schadensersatz geltend gemacht werden kann, auf keinen Fall verzichtet werden.

Bei unsäglich vielen Anlagepleiten gehen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren, sagt Horst Roosen. Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist  unmöglich.

Die „Reichen“ sind bei solchen Anlagepleiten meist nicht unter den Opfern zu finden.

Diese Menschen wissen nämlich, dass Geld erfolgreich anzulegen, schwere Arbeit ist und beauftragen deshalb in vielen Fällen  externe Finanzexperten mit der Risikobewertung. Außerdem haben solche Anleger Zugang zu vielen Investitionsmöglichkeiten, von denen die meisten Menschen noch nie etwas gehört haben.

Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität, Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des meist  beteiligten Anlageberaters, darf nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen beziehen. Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät Roosen.

Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen.

„Der Prospekt für Wertpapiere wird von der BaFin zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind (Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).

Eine Prüfung, ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig, die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist auch nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen.

Wer eine Kapitalanlage plant ist deshalb immer gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageangebot prüfen“  unterstützen  Mandanten nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen.

Wer sein Vermögen wachsen lassen möchte, erreicht dies nicht wenn er im Nachhinein teure Schadensersatzprozesse mit ungewissem Ausgang führen muss, sondern nur durch präventive Maßnahmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaften gegen jede Form des Kapitalverlustes. Melden Sie sich, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt.

Was ist jetzt zu tun?
Wer eine Kapitalanlage plant ist gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Jedem Anleger, der bezüglich einer Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       www.anwalts-toplisten.de

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Dienstag, August 15, 2017

Air Berlin – Insolvenz - Was Anleger beachten sollten!

Deutschlands zweitgrößte Fluglinie Air Berlin PLC ist heute endgültig in die Pleite geflogen.

Nachdem die Airline jahrelang im Dauersanierungsmodus operiert hatte und finanziell faktisch nur noch vom arabischen Hauptaktionär Etihad Airways „in der Luft“ gehalten worden war, ist nun seit heute Schluss – Etihad wird keine weiteren finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen.

Damit besteht zugleich keine positive Fortbestehensprognose für Air Berlin mehr.

Unterdessen stellte der Carrier, der in den vergangenen Jahren ein Sanierungsprogramm nach dem anderen aufgelegt, in jedem dieser Programme die operative Kehrwende beschworen und zuletzt im Geschäftsjahr 2016 wieder einen Verlust von 780 Millionen Euro eingeflogen hatte, heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – allerdings in Eigenverwaltung!

Ein auf ddas Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

„Insolvenz in Eigenverwaltung - das heißt, ebenjene Manager, die das operative Höhenruder schon in den letzten Jahren nicht in Richtung Turnaround umreißen konnten, wollen auch weiterhin den Sanierungskurs bestimmen und bei der Fluglinie an Bord bleiben.“

Der Rechtsanwalt weiter: „Nach Pressemitteilungen unterstützt die Bundesregierung Air Berlin mit einem Übergangskredit über 150 Millionen Euro, abgesichert durch eine Bundesbürgschaft, um den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Zugleich werden, wie bereits in der Vergangenheit, Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Beteiligten zur Veräußerung von Betriebsteilen geführt.

Der Aktien- und auch der Anleihekurs dürften stark einbrechen und danach die Insolvenz der Firma widerspiegeln.“

Wie auch bei etlichen anderen Firmen, die ebenfalls Anleihen auf dem Kapitalmarkt emittiert und später Insolvenz angemeldet hatten, stellt sich auch hier die Frage, ob  bzw. wieviel betroffene Anleihe-Gläubiger in der Zukunft noch von ihrem investierten Geld zurück erwarten können.

Der Rechtsanwalt: „Die Erfahrung zeigt leider, dass vor allem betroffene Anleihegläubiger bei den anschließenden Sanierungsbemühungen bei insolventen Firmen „bluten“ müssen. Dies dürfte möglicherweise auch im Fall Air Berlin passieren.

Zu prüfen sein wird insbesondere, inwieweit Air Berlin – Anleihegläubiger nach dem Wertpapierprospekt noch Sonderkündigungsrechte gegenüber Air Berlin PLC als Emittentin geltend machen können.

Geprüft werden sollten aber hier auch etwaige Ansprüche gegen den Großaktionär Etihad. Denn diese Gesellschaft hatte kürzlich noch schriftliche Zusagen hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Air Berlin gemacht.

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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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Montag, August 14, 2017

Keine Bankbearbeitungsgebühren für Kredite bei Immobilienentwicklung

Einmalige Kreditgebühr als laufzeitunabhängige Preisnebenabrede benachteiligt den Darlehensnehmer und muss zurückgezahlt werden. Aufwand der Bank muss auch bei Developermaßnahmen über Zins gedeckt werden

Ein weiterer Pluspunkt für Unternehmer, der Geld von seiner Bank zurück erhält. In der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main klagte ein gewerblicher Immobilienentwickler gegen die Bank, die ihm mehrere Unternehmenskredite gewährt hatte. Diese hatte vertraglich eine Darlehensgebühr in dem Kreditformular eingetragen. Einige Zeit nach Rückzahlung sämtlicher Gewerbekredite und Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, forderte der Unternehmer ebenjenes Bearbeitungsentgelt zurück.

Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Nach Auffassung des Projektentwicklers habe die Bank die Gebühr zu Unrecht erhoben: Als Unternehmer sei er dadurch einseitig benachteiligt und die entsprechende Klausel des Darlehensvertrages würde seiner Meinung nach gegen AGB-Recht. Die Bank jedoch stritt nicht nur ab, dass es sich überhaupt um eine allgemeine Geschäftsbedingung handele, sondern vertrat auch die Ansicht dass die Erhebung einer Darlehensgebühr bei Selbstständigen rechtlich unproblematisch sei.

Das LG Frankfurt a.M. entschied überwiegend zu Gunsten des Unternehmers. So sei die in Rede stehende Klausel zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen nicht ausgehandelt worden. Vielmehr sei diese einseitig von der Bank vorformuliert gewesen und somit als AGB anzusehen. Ausweislich des Darlehensvertrages fiel die Bankbearbeitungsgebühr auch nicht für die Kapitalüberlassung an, sondern „unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes der Bank“. Entgeltklauseln, mit denen vorwiegend Aufwendungen gedeckt werden sollen, die im eigenen Interesse der Bank oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erbracht werden, seien mit der Rechtsordnung jedoch nicht vereinbar.

Praxistipp einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Das LG Frankfurt a. M. bezog sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), der entsprechende Vereinbarungen in Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam erklärt hatte. Diese Erwägungen seien aber grundsätzlich auch auf Verträge mit gewerblichen Kunden anwendbar. Inzwischen hat der BGH diese Sichtweise in einer weiteren Entscheidung bestätigt. Gewerbliche Kreditnehmer sollten nun zügig ihre Möglichkeiten ausloten. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ist in diesen Punkten der Ansprechpartner für Unternehmen.

Quelle: Landgericht Frankfurt/M. (LG Frankfurt a. M.), Urt. v. 07.05.2015 – Az. 2-05 O 482/14

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Samstag, August 12, 2017

BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, sich nicht vorschnell und ohne fachkundige Beratung in teure juristische Abenteuer zu stürzen.

Wenn Kapitalanleger durch  Kapitalanlagebetrug oder Falschberatung durch Banken oder andere Finanzberater Geld verloren haben, sollten sie zunächst einmal prüfen lassen, ob es beweisbare  Fakten für die Geltendmachung von Schadensersatz gibt.

Da solche Fälle ungemein komplex sind, sollte sich der betroffene Anleger nicht vorschnell und ohne fachkundige Beratung in teure Gerichtsprozesse stürzen.

Mitunter ist es besser, auf solche Aktionen zu verzichten um den Verlust nicht noch durch eigentlich  vermeidbare  hohe Anwalts- und Gerichtskosten in die Höhe zu treiben.

Generell ist ein Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht der richtige Ansprechpartner für betroffene Anleger. Aber Achtung, auch hier besteht die Möglichkeit die falsche Wahl zu treffen.

Es ist schon wichtig, dass die Rechtsanwälte die Wünsche, Probleme und Bedenken ihrer Mandanten ernst nehmen.

Ob diese aber dann auch tatsächlich umgesetzt werden könnten, das wird den Mandanten in vielen Fällen oft nicht klar und deutlich gesagt. Da werden mitunter die eigenen wirtschaftlichen Interessen höher bewertet. Ein Anwalt der es ehrlich mit seinen Mandanten meint, wird niemals einen Fall übernehmen, wenn er nicht daran glaubt dass der wirtschaftliche Nutzen für seinen Mandanten die Kosten weit überwiegt.

Aber auch der Mandant sollte akzeptieren, dass eine Erstberatung bei einem Anwalt kein Wunschkonzert ist.

In vielen Fällen ist es sinnvoll sich Anwälte zu suchen die mit Anlegerschutzvereinen  wie zum Beispiel dem BSZ e.V. zusammen arbeiten, denn auch die  Finanzinitiatoren, Banken und Versicherungsunternehmen verfügen über umfangreiche Ressourcen, um ihre eigenen Interessen zu schützen.

Fast täglich melden sich bei dem BSZ e.V. verzweifelte Anleger, die alles oder fast alles, was sie für den Ruhestand vorgesehen hatten, mit für sie meist ungeeigneten Kapitalanlagen, verloren haben. Die Verzweiflung wird dann noch größer wenn durch einen Insolvenzverwalter eventuell erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Eine Falschberatung kann schnell passieren, beispielsweise wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hinweist.

Außerdem werden in Anlagenprospekten oft utopische Angaben zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht – besonders dann sollte man genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus angepriesene Immobilie schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele Anleger investieren so ihr Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit später pleite gehen, und müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.

Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen.

Versuchen geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann.

Diese Aussicht schüchtert viele Geschädigte ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach hinnehmen. Doch das muss nicht sein. Hilfe bietet hier der BSZ e.V. Solidar-Service.

Viele Geschädigte können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen. Gerade geschädigte Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


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Telefon: 06071-9816810
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, August 11, 2017

GENERALI: VIEL SCHATTEN UNTER DEN FLÜGELN DES LÖWEN!

 „GENERALI-Geschädigte von fondsgebundenen Lebensversicherungen wissen, wovon wir reden“, sagt die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Anbei nur einige der wörtlichen Zitate aus GENERALI-Schreiben an Ihre Kunden, die sich im Laufe der Zeit als schlechte Märchen entpuppt haben:

Juli 2009 – Alles sicher und super!
„…mit Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali investieren Sie in zukunftsträchtige Investmentfonds Ihrer Wahl.“
„… zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und den garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile …“

Juli 2010 – Die Ziele sind gesteckt und werden erfüllt!
„… damit haben Sie einen wichtigen Schritt zur Erfüllung Ihrer persönlichen Vorsorgeziele gesetzt.“

Juni 2011 – Alles im grünen Bereich, immer noch garantierter Erstausgabepreis!
„… mit Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali investieren Sie in ein innovatives Garantiefondskonzept. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, an den Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte teilzunehmen – zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und den garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile zum Laufzeitende.“

August 2014 – Schon etwas vorsichtiger!
„Zum Laufzeitende Ihres Garantiefonds kommt die Höchststandsgarantie je Fondsanteil zum Tragen.“

November 2015 – Alle Träume geplatzt!
„Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz Kapital- und Höchststandsgarantie – zurückbekommen werden.“

Das Resümee der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft. :

„Viel Schatten unter den Flügeln des Löwen!“ „Aber wir lassen Sie nicht mit einem Raubtier alleine!“ Unsere Anwälte kündigen Ihre Lebensversicherung und beraten Sie kostenlos, damit Sie zu Ihrem Geld kommen!“

Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG sind, dann holen Sie sich bei den Anwälten der, Prozessfinanzierungsgesellschaft professionelle Unterstützung.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.