Freitag, August 11, 2017

GENERALI: VIEL SCHATTEN UNTER DEN FLÜGELN DES LÖWEN!

 „GENERALI-Geschädigte von fondsgebundenen Lebensversicherungen wissen, wovon wir reden“, sagt die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Anbei nur einige der wörtlichen Zitate aus GENERALI-Schreiben an Ihre Kunden, die sich im Laufe der Zeit als schlechte Märchen entpuppt haben:

Juli 2009 – Alles sicher und super!
„…mit Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali investieren Sie in zukunftsträchtige Investmentfonds Ihrer Wahl.“
„… zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und den garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile …“

Juli 2010 – Die Ziele sind gesteckt und werden erfüllt!
„… damit haben Sie einen wichtigen Schritt zur Erfüllung Ihrer persönlichen Vorsorgeziele gesetzt.“

Juni 2011 – Alles im grünen Bereich, immer noch garantierter Erstausgabepreis!
„… mit Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali investieren Sie in ein innovatives Garantiefondskonzept. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, an den Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte teilzunehmen – zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und den garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile zum Laufzeitende.“

August 2014 – Schon etwas vorsichtiger!
„Zum Laufzeitende Ihres Garantiefonds kommt die Höchststandsgarantie je Fondsanteil zum Tragen.“

November 2015 – Alle Träume geplatzt!
„Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz Kapital- und Höchststandsgarantie – zurückbekommen werden.“

Das Resümee der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft. :

„Viel Schatten unter den Flügeln des Löwen!“ „Aber wir lassen Sie nicht mit einem Raubtier alleine!“ Unsere Anwälte kündigen Ihre Lebensversicherung und beraten Sie kostenlos, damit Sie zu Ihrem Geld kommen!“

Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG sind, dann holen Sie sich bei den Anwälten der, Prozessfinanzierungsgesellschaft professionelle Unterstützung.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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