„GENERALI-Geschädigte
von fondsgebundenen Lebensversicherungen wissen, wovon wir reden“, sagt die mit
dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Anbei nur einige der wörtlichen Zitate aus
GENERALI-Schreiben an Ihre Kunden, die sich im Laufe der Zeit als schlechte
Märchen entpuppt haben:
Juli 2009 – Alles sicher und super!
„…mit Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali
investieren Sie in zukunftsträchtige Investmentfonds Ihrer Wahl.“
„… zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und
den garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile …“
Juli 2010 – Die Ziele sind gesteckt und werden erfüllt!
„… damit haben Sie einen wichtigen Schritt zur Erfüllung
Ihrer persönlichen Vorsorgeziele gesetzt.“
Juni 2011 – Alles im grünen Bereich, immer noch garantierter
Erstausgabepreis!
„… mit Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali
investieren Sie in ein innovatives Garantiefondskonzept. Dies gibt Ihnen die
Möglichkeit, an den Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte
teilzunehmen – zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und den
garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile zum Laufzeitende.“
August 2014 – Schon etwas vorsichtiger!
„Zum Laufzeitende Ihres Garantiefonds kommt die
Höchststandsgarantie je Fondsanteil zum Tragen.“
November 2015 – Alle Träume geplatzt!
„Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund
des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen
derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz
Kapital- und Höchststandsgarantie – zurückbekommen werden.“
Das Resümee der mit dem BSZ e.V. kooperierenden
Prozessfinanzierungsgesellschaft. :
„Viel Schatten unter den Flügeln des Löwen!“ „Aber wir
lassen Sie nicht mit einem Raubtier alleine!“ Unsere Anwälte kündigen Ihre
Lebensversicherung und beraten Sie kostenlos, damit Sie zu Ihrem Geld kommen!“
Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG
sind, dann holen Sie sich bei den Anwälten der, Prozessfinanzierungsgesellschaft
professionelle Unterstützung.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich
wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw.
geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der
Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen
keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft!
Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Versicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben,
dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne
eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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