Montag, August 14, 2017

Keine Bankbearbeitungsgebühren für Kredite bei Immobilienentwicklung

Einmalige Kreditgebühr als laufzeitunabhängige Preisnebenabrede benachteiligt den Darlehensnehmer und muss zurückgezahlt werden. Aufwand der Bank muss auch bei Developermaßnahmen über Zins gedeckt werden

Ein weiterer Pluspunkt für Unternehmer, der Geld von seiner Bank zurück erhält. In der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main klagte ein gewerblicher Immobilienentwickler gegen die Bank, die ihm mehrere Unternehmenskredite gewährt hatte. Diese hatte vertraglich eine Darlehensgebühr in dem Kreditformular eingetragen. Einige Zeit nach Rückzahlung sämtlicher Gewerbekredite und Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, forderte der Unternehmer ebenjenes Bearbeitungsentgelt zurück.

Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Nach Auffassung des Projektentwicklers habe die Bank die Gebühr zu Unrecht erhoben: Als Unternehmer sei er dadurch einseitig benachteiligt und die entsprechende Klausel des Darlehensvertrages würde seiner Meinung nach gegen AGB-Recht. Die Bank jedoch stritt nicht nur ab, dass es sich überhaupt um eine allgemeine Geschäftsbedingung handele, sondern vertrat auch die Ansicht dass die Erhebung einer Darlehensgebühr bei Selbstständigen rechtlich unproblematisch sei.

Das LG Frankfurt a.M. entschied überwiegend zu Gunsten des Unternehmers. So sei die in Rede stehende Klausel zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen nicht ausgehandelt worden. Vielmehr sei diese einseitig von der Bank vorformuliert gewesen und somit als AGB anzusehen. Ausweislich des Darlehensvertrages fiel die Bankbearbeitungsgebühr auch nicht für die Kapitalüberlassung an, sondern „unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes der Bank“. Entgeltklauseln, mit denen vorwiegend Aufwendungen gedeckt werden sollen, die im eigenen Interesse der Bank oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erbracht werden, seien mit der Rechtsordnung jedoch nicht vereinbar.

Praxistipp einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Das LG Frankfurt a. M. bezog sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), der entsprechende Vereinbarungen in Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam erklärt hatte. Diese Erwägungen seien aber grundsätzlich auch auf Verträge mit gewerblichen Kunden anwendbar. Inzwischen hat der BGH diese Sichtweise in einer weiteren Entscheidung bestätigt. Gewerbliche Kreditnehmer sollten nun zügig ihre Möglichkeiten ausloten. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ist in diesen Punkten der Ansprechpartner für Unternehmen.

Quelle: Landgericht Frankfurt/M. (LG Frankfurt a. M.), Urt. v. 07.05.2015 – Az. 2-05 O 482/14

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

gödd


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter






Keine Kommentare: