Wenn Kapitalanleger durch
Kapitalanlagebetrug oder Falschberatung durch Banken oder andere
Finanzberater Geld verloren haben, sollten sie zunächst einmal prüfen lassen,
ob es beweisbare Fakten für die
Geltendmachung von Schadensersatz gibt.
Da solche Fälle
ungemein komplex sind, sollte sich der betroffene Anleger nicht vorschnell und
ohne fachkundige Beratung in teure Gerichtsprozesse stürzen.
Mitunter ist es besser, auf solche Aktionen zu verzichten um
den Verlust nicht noch durch eigentlich
vermeidbare hohe Anwalts- und
Gerichtskosten in die Höhe zu treiben.
Generell ist ein Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht
der richtige Ansprechpartner für betroffene Anleger. Aber Achtung, auch hier
besteht die Möglichkeit die falsche Wahl zu treffen.
Es ist schon wichtig,
dass die Rechtsanwälte die Wünsche, Probleme und Bedenken ihrer Mandanten ernst
nehmen.
Ob diese aber dann auch tatsächlich umgesetzt werden
könnten, das wird den Mandanten in vielen Fällen oft nicht klar und deutlich
gesagt. Da werden mitunter die eigenen wirtschaftlichen Interessen höher
bewertet. Ein Anwalt der es ehrlich mit seinen Mandanten meint, wird niemals
einen Fall übernehmen, wenn er nicht daran glaubt dass der wirtschaftliche
Nutzen für seinen Mandanten die Kosten weit überwiegt.
Aber auch der Mandant
sollte akzeptieren, dass eine Erstberatung bei einem Anwalt kein Wunschkonzert
ist.
In vielen Fällen ist es sinnvoll sich Anwälte zu suchen die
mit Anlegerschutzvereinen wie zum
Beispiel dem BSZ e.V. zusammen arbeiten, denn auch die Finanzinitiatoren, Banken und
Versicherungsunternehmen verfügen über umfangreiche Ressourcen, um ihre eigenen
Interessen zu schützen.
Fast täglich melden sich bei dem BSZ e.V. verzweifelte
Anleger, die alles oder fast alles, was sie für den Ruhestand vorgesehen
hatten, mit für sie meist ungeeigneten Kapitalanlagen, verloren haben. Die
Verzweiflung wird dann noch größer wenn durch einen Insolvenzverwalter
eventuell erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden, berichtet Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Eine Falschberatung
kann schnell passieren, beispielsweise wenn ein Anlageberater oder
Anlagevermittler nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hinweist.
Außerdem werden in Anlagenprospekten oft utopische Angaben
zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht – besonders dann sollte man
genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus angepriesene Immobilie
schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele Anleger investieren so ihr
Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit später pleite gehen, und
müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.
Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte
Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen.
Versuchen geschädigte
Kapitalmarktanleger dann ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit
einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen
Bankrott führen kann.
Diese Aussicht schüchtert viele Geschädigte ein, so dass sie
den finanziellen Schaden einfach hinnehmen. Doch das muss nicht sein. Hilfe
bietet hier der BSZ e.V. Solidar-Service.
Viele Geschädigte können und wollen keine finanziellen
Risiken mehr auf sich nehmen. Gerade geschädigte Anleger, die schon einmal um
ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor
zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige
Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in
aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der
Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Kapitalanleger die
glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen
wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen
zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice
anschließen.
- Es
können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche finanziert werden.
- Wer
sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der
Finanzierer verkaufen.
Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig,
verfügt über ein Netzwerk von
Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften in
Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge
Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener
rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen
Gerichtsverfahren auszuloten.
- Bevor
eine Annahme eines Falles durch eine der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend
geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V.
Solidargemeinschaft unentgeltlich.
- Wird
der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten
übernommen!
- Wird
das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!
Wenn Sie Ihren
Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie
folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag
bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“
beantragen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und
Verkauf beantragen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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