Samstag, August 12, 2017

BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, sich nicht vorschnell und ohne fachkundige Beratung in teure juristische Abenteuer zu stürzen.

Wenn Kapitalanleger durch  Kapitalanlagebetrug oder Falschberatung durch Banken oder andere Finanzberater Geld verloren haben, sollten sie zunächst einmal prüfen lassen, ob es beweisbare  Fakten für die Geltendmachung von Schadensersatz gibt.

Da solche Fälle ungemein komplex sind, sollte sich der betroffene Anleger nicht vorschnell und ohne fachkundige Beratung in teure Gerichtsprozesse stürzen.

Mitunter ist es besser, auf solche Aktionen zu verzichten um den Verlust nicht noch durch eigentlich  vermeidbare  hohe Anwalts- und Gerichtskosten in die Höhe zu treiben.

Generell ist ein Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht der richtige Ansprechpartner für betroffene Anleger. Aber Achtung, auch hier besteht die Möglichkeit die falsche Wahl zu treffen.

Es ist schon wichtig, dass die Rechtsanwälte die Wünsche, Probleme und Bedenken ihrer Mandanten ernst nehmen.

Ob diese aber dann auch tatsächlich umgesetzt werden könnten, das wird den Mandanten in vielen Fällen oft nicht klar und deutlich gesagt. Da werden mitunter die eigenen wirtschaftlichen Interessen höher bewertet. Ein Anwalt der es ehrlich mit seinen Mandanten meint, wird niemals einen Fall übernehmen, wenn er nicht daran glaubt dass der wirtschaftliche Nutzen für seinen Mandanten die Kosten weit überwiegt.

Aber auch der Mandant sollte akzeptieren, dass eine Erstberatung bei einem Anwalt kein Wunschkonzert ist.

In vielen Fällen ist es sinnvoll sich Anwälte zu suchen die mit Anlegerschutzvereinen  wie zum Beispiel dem BSZ e.V. zusammen arbeiten, denn auch die  Finanzinitiatoren, Banken und Versicherungsunternehmen verfügen über umfangreiche Ressourcen, um ihre eigenen Interessen zu schützen.

Fast täglich melden sich bei dem BSZ e.V. verzweifelte Anleger, die alles oder fast alles, was sie für den Ruhestand vorgesehen hatten, mit für sie meist ungeeigneten Kapitalanlagen, verloren haben. Die Verzweiflung wird dann noch größer wenn durch einen Insolvenzverwalter eventuell erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Eine Falschberatung kann schnell passieren, beispielsweise wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hinweist.

Außerdem werden in Anlagenprospekten oft utopische Angaben zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht – besonders dann sollte man genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus angepriesene Immobilie schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele Anleger investieren so ihr Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit später pleite gehen, und müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.

Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen.

Versuchen geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann.

Diese Aussicht schüchtert viele Geschädigte ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach hinnehmen. Doch das muss nicht sein. Hilfe bietet hier der BSZ e.V. Solidar-Service.

Viele Geschädigte können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen. Gerade geschädigte Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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