Donnerstag, Juni 15, 2017

BWF-STIFTUNG: Viele Anleger machen erfolgreich Ansprüche gegen Vermittler geltend.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen erneut darauf hin, dass in vielen Fällen hervorragende gerichtliche und oftmals bereits außergerichtliche Chancen für geschädigte Anleger bestehen, um gegen die beteiligten Vermittler vorzugehen, und von diesen im Wege des Schadensersatzes ihr Geld zurück zu erhalten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben seit dem Jahr 2015 ca. 120 geschädigte BWF-Anleger gegen diverse Vermittler vertreten und seitdem viele Klagen geführt:

Die Fälle, die von einer  für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft BWF tätigen Kanzlei eingeklagt wurden und bereits gerichtlich entschieden wurden, wurden bisher alle von  dieser Kanzlei für die jeweiligen Anleger gewonnen.

So z. B. Urteile der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc.

Aktuell hatte in der mündlichen Verhandlung eines Falles vor dem LG Cottbus von vor wenigen Tagen dieses bekannt gegeben, auch im dortigen Fall den dortigen Vermittler zum vollständigen Schadensersatz zu verurteilen.

Diverse der obigen Urteile sind auch bereits rechtskräftig, z. B. Urteil des LG Frankfurt/Oder, LG Marburg, und in vielen Fällen hatten die Anleger bereits ihr Geld erhalten, im in Marburg entschiedenen Fall war die dortige Vermittlerin z. B. gar nicht mehr in Berufung gegangen, sondern hatte den Schadensersatzbetrag in Höhe von ca. 37.500,- € nach Urteil vollständig ausbezahlt.

Dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hierzu: „Wir freuen uns über diese großartigen Erfolge für die Anleger und darüber, dass inzwischen viele Gerichte unsere Auffassung bestätigt haben, dass der Kapitalanlage bei der BWF-Stiftung erhebliche Verlustrisiken innewohnten – bis hin zum Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden musste. Auch freuen wir uns, dass in vielen Fällen gerichtlich bestätigt wurde, dass die jeweiligen Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage oftmals nicht nachgekommen sind, denn wer z. B. in Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine hohe Steigerung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, dies angeblich völlig risikofrei, handelt unserer Ansicht nach unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“

Aber es kommt noch besser: Neben den angesprochenen ausgezeichneten und bisher ausschließlich klagestattgebenden Urteilen konnten die Anwälte inzwischen auch zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vergleichsquote in vielen Fällen zwischen 50 und 80 Prozent liegt.

Der Anwalt hierzu: „Dabei zeigt sich als Tendenz inzwischen, dass diverse Berater aufgrund der großen Anzahl von klagestattgebenden Urteilen unserer Kanzlei gegen die Vermittler inzwischen auch verstärkt dazu übergehen, Anlegern bereits außergerichtlich Vergleichsvorschläge zu machen, in denen wenigstens ein Teil des Schadens – also ohne lästiges und kostenintensives Klageverfahren – reguliert wird“.

In einem Fall aus dem Brandenburger Raum hat der dortige Vermittler z. B. die volle Schadensersatzsumme inkl. Kosten in Höhe von ca. 25.000,- € an den dortigen Anleger ausbezahlt.

Die Erfolge dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sind somit ausgezeichnet, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass diverse Klagen gegen andere Verantwortliche inzwischen auch gerichtlich abgewiesen wurden, wie bekannt wurde.

Doch Vorsicht, Anleger seien darauf hingewiesen, dass teilweise Eile geboten ist, weil bei der Zwangsvollstreckung immer das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft BWF Stiftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft BWF Stiftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Juni 14, 2017

CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS LTD.: VORSICHT BEIM CMIG GUARANTEED ACCESS 80 %

Anleger der früheren Clerical Medical Investment Group Ltd. und heutigen Scottish Widows Ltd. mussten schon in den letzten Jahren leidvoll erfahren, dass ihre Investition in den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % sehr weit hinter den geschürten Erwartungen zurückbleibt und vielfach zu erheblichen Verlusten führt.

Jetzt hat auch Clerical Medical reagiert. Nach einem aktuellen Informationsschreiben würden die finanziellen Zielsetzungen der Kunden möglicherweise nicht mehr erreicht. Daher sollen Alternativen angeboten werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte beschäftigen sich seit mehr als 10 Jahren intensiv mit den Produkten der Clerical Medical. Sie haben auch den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % eingehend geprüft und etliche Geschädigte erfolgreich betreut. Danach erscheint die aktuelle Mitteilung der Clerical Medical als grobe Beschönigung der Verhältnisse und auch die Begründung der Versicherung ist erstaunlich.

Zunächst steht aus Sicht der Rechtsanwälte fest, dass dieses Produkt die Zielsetzung der Kunden, wie sie durch die Darstellungen der Clerical Medical begründet wurden, in keinem Fall erreichen wird. Die Wertentwicklung des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % verläuft trotz des starken Aufschwungs der Märkte in den letzten Jahren nur noch seitwärts. Nach Abzug der Kosten liegen viele Anleger daher weit hinter ihren Einzahlungen zurück. Daran dürfte sich auch nichts mehr ändern – geschweige denn, dass die in Aussicht gestellten Gewinne erzielt werden. Der Schaden ist daher sicher.

Dabei wurde der sogenannte CMIG Guaranteed Access 80 % vielfach als Baustein der Altersvorsorge bzw. zur Absicherung einer Rente eingesetzt. In diesen Fällen trifft die tatsächliche Entwicklung die Versicherungsnehmer umso härter.

Nach der aktuellen Information ist eine Besserung nicht zu erwarten, da vollständig in Geldmarktanlagen investiert wurde und ein Wechsel in Aktien aufgrund der Marktlage nicht möglich ist. Diese Begründung der Clerical Medical setzt die irreführende Informationspolitik der Gesellschaft fort. Denn es ist nicht die Marktlage, die den Wechsel unmöglich macht. Wäre ein solcher Wechsel rechtzeitig erfolgt, wäre die Wertentwicklung vielmehr sehr positiv gewesen. Tatsächlich ist es das Konzept des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 %, das einen solchen Wechsel im Hinblick auf die eingegangenen Garantien nicht erlaubt. Die eingetretene Entwicklung war daher schon sehr lange absehbar.

Darüber und auch über weiter Punkte wurden die Anleger im Vorfeld allerdings nicht zutreffend aufgeklärt. Clerical Medical begründet die jetzige Information mit ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Kunden. Hätte die Gesellschaft diese Pflicht schon bei der anfänglichen Aufklärung über ihr Produkt ernst genommen, wäre es gar nicht zu den Investitionen in den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % gekommen.

Betroffene Anleger sollten vor diesem Hintergrund dringend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor sie irgendwelche Änderungen an ihren Verträgen vornehmen. Eine kurzfristige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist auch deshalb erforderlich, weil häufig eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen unmittelbar droht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung. Es gibt nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte auch bezüglich des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % mehrere Möglichkeiten, die Situation der Anleger spürbar zu verbessern.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS LTD anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS LTD kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Juni 13, 2017

Kapitalanleger können jetzt ihre Anlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen!

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben. Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen.

Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Hierzu müssen Sie nur, nachdem Sie Ihre Fördermitgliedschaft bei dem BSZ e.V. beantragt haben,   Ihre Vertragsunterlagen, also beispielsweise Kaufverträge einer Schrottimmobilie, Beitrittserklärungen, Prospekte sowie vergleichbare Unterlagen, bei der Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei einreichen. Sie sollten auch eine kurze Schilderung von jeweiligem Beratungs- beziehungsweise Kaufvorgang per Post, Fax oder E-Mail an die Anwälte schicken.

Hier sehen sich spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Unterlagen kostenfrei an und geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Ergibt die Prüfung, dass ein weiteres Vorgehen notwendig ist und es soll ein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden, können Sie selbst dem Anwalt das Mandat erteilen. Wollen Sie nicht das Kostenrisiko tragen, dann kann eine Finanzierungsanfrage bei der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft gestellt werden.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Die betroffenen Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen. Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich.

Wenn Sie durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bereits viel Geld verloren haben, über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die liquiden Mittel zu knapp sind um Ihren Rechtsanspruch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt durchsetzen zu lassen, können wir Ihnen gerne die Hilfe einer finanzstarken Prozessfinanzierungsgesellschaft anbieten. Zu deren Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.   Diese übernimmt das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt.

Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen - die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.

Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Ihnen helfen auch viele gute Ratschläge nichts, wenn das Geld schon weg ist. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern. Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird.

Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können zeitnah prüfen zu lassen.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Melden Sie sich als Fördermitglied zu der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Sie erhalten dann umgehend alle für Sie notwendigen Informationen. Dann senden Sie der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  unverbindlich (soweit noch vorhanden) die Ihren Fall betreffenden schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu. Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte der Kanzlei die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung mündlich oder schriftlich  mit.  Anwaltskosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.

Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, können Sie Ihre Fördermitgliedschaft für eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft beantragen. Sie verpflichten sich damit lediglich zu einer einmaligen Zahlung eines von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbeitrags (mindestens aber 75.- Euro). Es werden keine Folgebeiträge erhoben und Sie unterliegen keinen Kündigungsfristen.  

Mit Ihrem Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft schaffen Sie sich nicht nur selbst Klarheit über Ihre Anlage sondern Sie betreiben aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Juni 12, 2017

So verschenken Sie als geschädigter Kapitalanleger kein Geld!

Gehören Sie auch zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage.

„Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine  Rechtsschutzversicherung verfügt“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
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Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen gerne Ihren Rechtsanspruch und die Erfolgsaussichten des Anspruchs. 

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Prozessfinanzierung“ anfordern.

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Samstag, Juni 10, 2017

LKW-Kartell: Prozessfinanzierung ohne Kosten + Verkauf von Forderungen als Option! BSZ® e.V. informiert!

In Sachen LKW-Kartell hatten sich seit letztem Jahr zahlreiche Unternehmen beim BSZ e.V. gemeldet, die ihren Schaden gerne gegen die Kartellanten geltend machen wollen.

Dieser könnte nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bei ca. 15 % pro LKW liegen, was bedeutet, dass bei einem durchschnittlichen Preis von ca. 85.000,- € pro LKW der Schaden pro LKW bei ca. 10.000,--12.000,- € liegen könnte.

Doch viele Unternehmen scheuen die hohen Kosten eines Vorgehens gegen die Kartellanten.

Dem BSZ e.V. ist es dabei inzwischen gelungen, mehrere Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit mit BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien zu bewegen, wobei Geschädigten mit 50 und mehr LKWs überhaupt keine Kosten entstehen werden, vor allem auch keine Gutachterkosten.

Interessant für die betroffenen Unternehmen ist dabei, dass ab 50 LKWs überhaupt keine Kosten entstehen, d. h., auch keine Kosten für ein Gutachten.

Denn Betroffenen muss klar sein, dass ein wettbewerbsökonomisches Gutachten eines hoch qualifizierten Wettbewerbsökonomen sehr sinnvoll ist zur Schadensbemessung, ebenso wie in der 2. Stufe eine Begutachtung auf der jeweiligen Firmenebene. Alleine das wettbewerbsökonomische Gutachten schlägt dabei mit ca. 100.000,- 250.000,- € zu Buche, Kosten, die für Betroffene ebenfalls vom Prozessfinanzierer ab 50 LKWs komplett übernommen werden, sodass Geschädigten ab 50 LKWs hier überhaupt keine Kosten entstehen werden.

Im Erfolgsfall müssen betroffene Unternehmen dann ca. 25-30 % des erstrittenen Betrages an den Prozessfinanzierer als Erfolgsbeteiligung abgeben, ein Betrag, den viele Betroffene gerne abgeben, wenn ihnen keine Kosten entstehen.

Außerdem werden vermutlich nicht nur Fälle aus Deutschland übernommen, sondern auch für Geschädigte aus dem EU-Ausland, wobei die Fälle dann ebenfalls in Deutschland eingeklagt werden.

Auch sollen betroffene Unternehmen auf folgende Option hingewiesen werden:

Beim BSZ e.V. haben sich inzwischen auch diverse Unternehmen gemeldet, die an einem Aufkauf von Forderungen gegen das LKW-Kartell ab einem LKW-Bestand von 50 LKW´s pro Unternehmen interessiert sind.

Der bezahlte Preis ist dabei Verhandlungssache und richtet sich nach der Anzahl der LKW´s und dem vorhandenen Datenbestand.

Diese Option ist nach Ansicht des BSZ e.V. vor allem für Unternehmen interessant, die selber ihre Forderungen nicht mehr einklagen wollen, z.B. wegen des erforderlichen Zeitaufwandes oder weil sie mit dem Fall „abschließen“ wollen. So besteht die Möglichkeit, trotzdem noch Geld für die Forderungen zu erhalten. Interessierte Unternehmen können sich an den BSZ e.V. wenden.

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MDM Group AG: FINMA und Stiftung Warentest warnen! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Die MDM Group AG warb im Internet teilweise mit "bis zu 20 % Zinsen pro Jahr. Hohe Rendite und niedriges Risiko".

Bewerkstelligt werden soll dies in Form einer unternehmerischen Beteiligung in Form von festverzinslichen Nachrangdarlehen. Dabei will die MDM Group AG mit Waren aller Art, z.B. Textilien, Restposten, Sonderposten und Konkursware handeln, wobei die Margen teilweise bei 20, 30 oder 40 % (per Transaktion) liegen sollen.

Auch sollten Kosten gespart werden können, weil die MDM Group AG im Vergleich zu Großbanken kein teures Filialnetz, und z.B. keine "horrenden" Mietkosten haben soll.

So schön die Eigendarstellung, hierbei sollten Anleger jedoch berücksichtigen, dass es sich bei Nachrangdarlehen um keine sichere Geldanlage handelt, z.B. im Insolvenzfall die Darlehensgeber erst nach allen anderen erstrangigen Gläubigern Geld erhalten, worauf ein BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit Sitz in Berlin und Hamburg Anleger hinweist.

So hatte vor kurzem denn auch die Stiftung Warentest die MDM Group AG auf ihre Warnliste gesetzt und darauf hingewiesen, dass die MDM Group AG keinen Verkaufsprospekt hat und auch eine Unternehmenssprecherin zugegeben hatte, dass der Geschäftsbetrieb, entgegen anders lautender Angaben der MDM Group,  erst seit April 2016 laufen soll und daher auch keine Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte eingereicht werden könnten.

Auch die Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte die MDM Group AG mit Datum vom 08.06.2017 auf ihre Warnliste gesetzt, bei der eine Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern gegeben sein soll.

Das Angebot der MDM Group AG macht nach Ansicht der genannten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei einen unseriösen Eindruck, und betroffene Anleger sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass hohe Renditen, wie im Fall der MDM Group AG angeblich bis zu 20 %, auch immer mit hohen Risiken verbunden sind.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Juni 07, 2017

Diverse Anleger aus Deutschland investierten ab dem Jahr 2010 bei dem Unternehmen "FX Trading 24 GmbH" Geld.

Nachdem von FX Trading im Jahr 2013 mitgeteilt wurde, dass eine sog. „Hackerattacke“ stattgefunden haben sollte und die Anlegergelder hierbei angeblich vernichtet wurden, hatte sich inzwischen heraus gestellt, dass es sich, statt wie von FX Trading mitgeteilt, um eine "Hackerattacke", richtigerweise um einen groß angelegten Betrug handelte.

Der Verantwortliche der „FX Trading 24 GmbH“, Herr Tobias K., wurde inzwischen vom Landgericht Stuttgart auch mit Urteil vom 26. Oktober 2016 wegen Betruges in 464 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Außerdem wurden hierbei auch Vermögenswerte sicher gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen mitteilte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg weisen Geschädigte darauf hin, dass die sicher gestellten Gelder nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft an die betroffenen Anleger ausbezahlt werden, denn wie auch der Meldung der Staatsanwaltschaft Stuttgart entnommen werden kann, werden die sicher gestellten Gelder nicht automatisch an die Geschädigten ausbezahlt, sondern die Geschädigten können/müssen z.B. mit einem Arrestverfahren auf die sicher gestellten Vermögenswerte zugreifen.

Betroffene Anleger sollten daher nach Ansicht von den Rechtsanwälten umgehend versuchen, auf die sicher gestellten Gelder z.B. mit einem Arrestverfahren zuzugreifen.

Hierbei ist auch Eile geboten, denn wie auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer Meldung mitteilt, können Geschädigte nur binnen 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils auf die sicher gestellten Vermögenswerte zugreifen, nach Ablauf dieser Frist erwirbt der Staat die bezeichneten Vermögenswerte bzw. den festgestellten Zahlungsanspruch gem. § 73e Abs. 1 StBG, sofern der Verletzte nicht zwischenzeitlich z.B. wegen seiner Ansprüche im Weg der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt hat.

Betroffene Anleger sollten also umgehend handeln, um die ihnen zustehenden Gelder rechtzeitig zu sichern und können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft FX Trading anschließen.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  FX Trading anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft FX Trading kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Juni 06, 2017

Die vielen Vorteile einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger.

Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken, Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht sträflich zu vernachlässigen. Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information.

Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen.  Trotzdem werden diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.

Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Hunderttausende von Anlegern sitzen mittlerweile auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Ist die Bombe dann hoch gegangen, erzählen viele Berater ihren geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Da müssen sich die Berater  aber dann schon den Vorwurf – den man ja oft auch den geschädigten Anlegern macht – gefallen lassen, warum sie den elementaren Geschäftsgrundsatz, sich nur auf Geschäfte einzulassen, die man auch versteht, total ignoriert haben.

Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken, und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich dafür hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.

Denken Sie auch daran, Finanzgenie ist man nur bis zum Bankrott. Es ist eine trügerische Vorstellung, Geld und Intelligenz müssten miteinander einhergehen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über neunzehn Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.de    www.rechtsboerse.de   Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.  Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht.

An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sind weiterführende Informationen gefragt.

Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.

Wenn Verluste bei Ihrer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - eingetreten oder zu befürchten sind,  ist von entscheidender Bedeutung sofort die richtigen Schritte in die Wege zu  leiten. Da in vielen Rechtsfällen oft nicht nur ein einzelner Anleger betroffen ist,  sondern Hunderte oder gar Tausende,  ist das operative Netzwerk  unabhängiger Anlegerschutzanwälte welches  Ihnen  innerhalb von BSZ® Interessengemeinschaften die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet eine ideale Anlaufstelle.

Der BSZ e.V. lädt alle  betroffenen Kapitalanleger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Abzocker und Geldvernichter ein. 

Verantwortungsbewusste Sparer, Kapitalanleger und Bürger sind nun in der Lage durch Beitritt zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft ein Zeichen der Solidarität gegen die Geldvernichtung zu setzen.

Mit der online Bürgerzeitung www.KapitalAnleger-Echo.de  kann nun jeder Anleger durch eigene journalistische Tätigkeit zur Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen.  Das kapitalanleger-echo setzt auf die Beeinflussung von Verbrauchern und zwar durch eine der ältesten und nie angezweifelten Methoden der Beeinflussung: die Mundpropaganda! Die Verbraucher selbst berichten über ihre  persönlichen Erfahrungen bei der Kapitalanlage. Diese „Mundpropaganda“  wird das Verbraucherverhalten im Bereich Kapitalanlage in ganz Deutschland beeinflussen. Jeder Kapitalanleger  ist ein Reporter.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten Hilfen zur Wiederbeschaffung verlorener Gelder und Informationen zu Aktionen gegen Kapitalanlageverluste und zur Vertiefung des Finanzwissens.  Aufgabe der BSZ Interessengemeinschaften ist es, Informationen zu sammeln, zu bündeln und sie dann in Projekte gegen Kapitalvernichtung zu investieren.   Die BSZ Interessengemeinschaften bündeln die Kräfte vieler Personen die mit  Kapitalanlagen Geld verloren haben. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften sind das beste Instrumentarium um den Kampf gegen wirtschaftsstarke Initiatoren  dauerhaft, unabhängig und sicher aufzunehmen.

Das bisherige Vorgehen gegen Kapitalvernichtung auf politischer und juristischer Ebene hat sich als unzureichend erwiesen. Vor allem lassen auch die praktischen Hilfen für betroffene Anleger zu wünschen übrig.

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich  wurden, sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den „erfolgreichen Manager“. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Kapitalverlusten und drohender Altersarmut zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen.

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.

Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten. Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt  zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.  Dem geschädigten Anleger können  jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb  des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen  und schon am nächsten  Geldvermehrungssystem stricken können

Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V.  Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden  Interessengemeinschaft beizutreten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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