Die MDM Group AG warb im Internet teilweise mit "bis zu
20 % Zinsen pro Jahr. Hohe Rendite und niedriges Risiko".
Bewerkstelligt werden soll dies in Form einer
unternehmerischen Beteiligung in Form von festverzinslichen Nachrangdarlehen.
Dabei will die MDM Group AG mit Waren aller Art, z.B. Textilien, Restposten,
Sonderposten und Konkursware handeln, wobei die Margen teilweise bei 20, 30
oder 40 % (per Transaktion) liegen sollen.
Auch sollten Kosten gespart werden können, weil die MDM
Group AG im Vergleich zu Großbanken kein teures Filialnetz, und z.B. keine
"horrenden" Mietkosten haben soll.
So schön die Eigendarstellung, hierbei sollten Anleger
jedoch berücksichtigen, dass es sich bei Nachrangdarlehen um keine sichere
Geldanlage handelt, z.B. im Insolvenzfall die Darlehensgeber erst nach allen anderen
erstrangigen Gläubigern Geld erhalten, worauf ein BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
mit Sitz in Berlin und Hamburg Anleger
hinweist.
So hatte vor kurzem denn auch die Stiftung Warentest die MDM
Group AG auf ihre Warnliste gesetzt und darauf hingewiesen, dass die MDM Group
AG keinen Verkaufsprospekt hat und auch eine Unternehmenssprecherin zugegeben
hatte, dass der Geschäftsbetrieb, entgegen anders lautender Angaben der MDM
Group, erst seit April 2016 laufen soll
und daher auch keine Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte eingereicht werden
könnten.
Auch die Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte die
MDM Group AG mit Datum vom 08.06.2017 auf ihre Warnliste gesetzt, bei der eine
Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern gegeben sein soll.
Das Angebot der MDM Group AG macht nach Ansicht der
genannten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei einen unseriösen Eindruck, und
betroffene Anleger sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass hohe
Renditen, wie im Fall der MDM Group AG angeblich bis zu 20 %, auch immer mit
hohen Risiken verbunden sind.
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Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
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Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
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