Samstag, Juni 10, 2017

MDM Group AG: FINMA und Stiftung Warentest warnen! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Die MDM Group AG warb im Internet teilweise mit "bis zu 20 % Zinsen pro Jahr. Hohe Rendite und niedriges Risiko".

Bewerkstelligt werden soll dies in Form einer unternehmerischen Beteiligung in Form von festverzinslichen Nachrangdarlehen. Dabei will die MDM Group AG mit Waren aller Art, z.B. Textilien, Restposten, Sonderposten und Konkursware handeln, wobei die Margen teilweise bei 20, 30 oder 40 % (per Transaktion) liegen sollen.

Auch sollten Kosten gespart werden können, weil die MDM Group AG im Vergleich zu Großbanken kein teures Filialnetz, und z.B. keine "horrenden" Mietkosten haben soll.

So schön die Eigendarstellung, hierbei sollten Anleger jedoch berücksichtigen, dass es sich bei Nachrangdarlehen um keine sichere Geldanlage handelt, z.B. im Insolvenzfall die Darlehensgeber erst nach allen anderen erstrangigen Gläubigern Geld erhalten, worauf ein BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit Sitz in Berlin und Hamburg Anleger hinweist.

So hatte vor kurzem denn auch die Stiftung Warentest die MDM Group AG auf ihre Warnliste gesetzt und darauf hingewiesen, dass die MDM Group AG keinen Verkaufsprospekt hat und auch eine Unternehmenssprecherin zugegeben hatte, dass der Geschäftsbetrieb, entgegen anders lautender Angaben der MDM Group,  erst seit April 2016 laufen soll und daher auch keine Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte eingereicht werden könnten.

Auch die Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte die MDM Group AG mit Datum vom 08.06.2017 auf ihre Warnliste gesetzt, bei der eine Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern gegeben sein soll.

Das Angebot der MDM Group AG macht nach Ansicht der genannten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei einen unseriösen Eindruck, und betroffene Anleger sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass hohe Renditen, wie im Fall der MDM Group AG angeblich bis zu 20 %, auch immer mit hohen Risiken verbunden sind.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Keine Kommentare: