Nachdem von FX Trading im Jahr 2013 mitgeteilt wurde, dass
eine sog. „Hackerattacke“ stattgefunden haben sollte und die Anlegergelder
hierbei angeblich vernichtet wurden, hatte sich inzwischen heraus gestellt,
dass es sich, statt wie von FX Trading mitgeteilt, um eine
"Hackerattacke", richtigerweise um einen groß angelegten Betrug
handelte.
Der Verantwortliche der „FX Trading 24 GmbH“, Herr Tobias K.,
wurde inzwischen vom Landgericht Stuttgart auch mit Urteil vom 26. Oktober 2016
wegen Betruges in 464 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Außerdem wurden hierbei auch Vermögenswerte sicher gestellt,
wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen mitteilte.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit Sitz in Berlin und
Hamburg weisen Geschädigte darauf hin, dass die sicher gestellten Gelder nicht
automatisch von der Staatsanwaltschaft an die betroffenen Anleger ausbezahlt
werden, denn wie auch der Meldung der Staatsanwaltschaft Stuttgart entnommen
werden kann, werden die sicher gestellten Gelder nicht automatisch an die
Geschädigten ausbezahlt, sondern die Geschädigten können/müssen z.B. mit einem
Arrestverfahren auf die sicher gestellten Vermögenswerte zugreifen.
Betroffene Anleger sollten daher nach Ansicht von den Rechtsanwälten
umgehend versuchen, auf die sicher gestellten Gelder z.B. mit einem
Arrestverfahren zuzugreifen.
Hierbei ist auch Eile geboten, denn wie auch die
Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer Meldung mitteilt, können Geschädigte nur
binnen 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils auf die sicher gestellten
Vermögenswerte zugreifen, nach Ablauf dieser Frist erwirbt der Staat die
bezeichneten Vermögenswerte bzw. den festgestellten Zahlungsanspruch gem. § 73e
Abs. 1 StBG, sofern der Verletzte nicht zwischenzeitlich z.B. wegen seiner
Ansprüche im Weg der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt
hat.
Betroffene Anleger sollten also umgehend handeln, um die
ihnen zustehenden Gelder rechtzeitig zu sichern und können sich gerne der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft FX Trading anschließen.
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Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
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BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
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Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft FX
Trading anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft FX Trading kann kostenlos und
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bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Telefon: 06071-9816810
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