Mittwoch, Juni 07, 2017

Diverse Anleger aus Deutschland investierten ab dem Jahr 2010 bei dem Unternehmen "FX Trading 24 GmbH" Geld.

Nachdem von FX Trading im Jahr 2013 mitgeteilt wurde, dass eine sog. „Hackerattacke“ stattgefunden haben sollte und die Anlegergelder hierbei angeblich vernichtet wurden, hatte sich inzwischen heraus gestellt, dass es sich, statt wie von FX Trading mitgeteilt, um eine "Hackerattacke", richtigerweise um einen groß angelegten Betrug handelte.

Der Verantwortliche der „FX Trading 24 GmbH“, Herr Tobias K., wurde inzwischen vom Landgericht Stuttgart auch mit Urteil vom 26. Oktober 2016 wegen Betruges in 464 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Außerdem wurden hierbei auch Vermögenswerte sicher gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen mitteilte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg weisen Geschädigte darauf hin, dass die sicher gestellten Gelder nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft an die betroffenen Anleger ausbezahlt werden, denn wie auch der Meldung der Staatsanwaltschaft Stuttgart entnommen werden kann, werden die sicher gestellten Gelder nicht automatisch an die Geschädigten ausbezahlt, sondern die Geschädigten können/müssen z.B. mit einem Arrestverfahren auf die sicher gestellten Vermögenswerte zugreifen.

Betroffene Anleger sollten daher nach Ansicht von den Rechtsanwälten umgehend versuchen, auf die sicher gestellten Gelder z.B. mit einem Arrestverfahren zuzugreifen.

Hierbei ist auch Eile geboten, denn wie auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer Meldung mitteilt, können Geschädigte nur binnen 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils auf die sicher gestellten Vermögenswerte zugreifen, nach Ablauf dieser Frist erwirbt der Staat die bezeichneten Vermögenswerte bzw. den festgestellten Zahlungsanspruch gem. § 73e Abs. 1 StBG, sofern der Verletzte nicht zwischenzeitlich z.B. wegen seiner Ansprüche im Weg der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt hat.

Betroffene Anleger sollten also umgehend handeln, um die ihnen zustehenden Gelder rechtzeitig zu sichern und können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft FX Trading anschließen.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  FX Trading anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft FX Trading kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
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