In Sachen LKW-Kartell hatten sich seit letztem Jahr
zahlreiche Unternehmen beim BSZ e.V. gemeldet, die ihren Schaden gerne gegen
die Kartellanten geltend machen wollen.
Dieser könnte nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
bei ca. 15 % pro LKW liegen, was bedeutet, dass bei einem durchschnittlichen
Preis von ca. 85.000,- € pro LKW der Schaden pro LKW bei ca. 10.000,--12.000,-
€ liegen könnte.
Doch viele Unternehmen scheuen die hohen Kosten eines
Vorgehens gegen die Kartellanten.
Dem BSZ e.V. ist es dabei inzwischen gelungen, mehrere
Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit mit BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien zu
bewegen, wobei Geschädigten mit 50 und mehr LKWs überhaupt keine Kosten
entstehen werden, vor allem auch keine Gutachterkosten.
Interessant für die
betroffenen Unternehmen ist dabei, dass ab 50 LKWs überhaupt keine Kosten
entstehen, d. h., auch keine Kosten für ein Gutachten.
Denn Betroffenen muss klar sein, dass ein
wettbewerbsökonomisches Gutachten eines hoch qualifizierten Wettbewerbsökonomen
sehr sinnvoll ist zur Schadensbemessung, ebenso wie in der 2. Stufe eine Begutachtung
auf der jeweiligen Firmenebene. Alleine das wettbewerbsökonomische Gutachten
schlägt dabei mit ca. 100.000,- 250.000,- € zu Buche, Kosten, die für
Betroffene ebenfalls vom Prozessfinanzierer ab 50 LKWs komplett übernommen
werden, sodass Geschädigten ab 50 LKWs hier überhaupt keine Kosten entstehen
werden.
Im Erfolgsfall müssen betroffene Unternehmen dann ca. 25-30
% des erstrittenen Betrages an den Prozessfinanzierer als Erfolgsbeteiligung
abgeben, ein Betrag, den viele Betroffene gerne abgeben, wenn ihnen keine
Kosten entstehen.
Außerdem werden vermutlich nicht nur Fälle aus Deutschland
übernommen, sondern auch für Geschädigte aus dem EU-Ausland, wobei die Fälle
dann ebenfalls in Deutschland eingeklagt werden.
Auch sollen betroffene Unternehmen auf folgende Option
hingewiesen werden:
Beim BSZ e.V. haben sich inzwischen auch diverse Unternehmen
gemeldet, die an einem Aufkauf von Forderungen gegen das LKW-Kartell ab einem
LKW-Bestand von 50 LKW´s pro Unternehmen interessiert sind.
Der bezahlte Preis ist dabei Verhandlungssache und richtet
sich nach der Anzahl der LKW´s und dem vorhandenen Datenbestand.
Diese Option ist nach Ansicht des BSZ e.V. vor allem für
Unternehmen interessant, die selber ihre Forderungen nicht mehr einklagen
wollen, z.B. wegen des erforderlichen Zeitaufwandes oder weil sie mit dem Fall
„abschließen“ wollen. So besteht die Möglichkeit, trotzdem noch Geld für die
Forderungen zu erhalten. Interessierte Unternehmen können sich an den BSZ e.V.
wenden.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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