Samstag, Juni 10, 2017

LKW-Kartell: Prozessfinanzierung ohne Kosten + Verkauf von Forderungen als Option! BSZ® e.V. informiert!

In Sachen LKW-Kartell hatten sich seit letztem Jahr zahlreiche Unternehmen beim BSZ e.V. gemeldet, die ihren Schaden gerne gegen die Kartellanten geltend machen wollen.

Dieser könnte nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bei ca. 15 % pro LKW liegen, was bedeutet, dass bei einem durchschnittlichen Preis von ca. 85.000,- € pro LKW der Schaden pro LKW bei ca. 10.000,--12.000,- € liegen könnte.

Doch viele Unternehmen scheuen die hohen Kosten eines Vorgehens gegen die Kartellanten.

Dem BSZ e.V. ist es dabei inzwischen gelungen, mehrere Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit mit BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien zu bewegen, wobei Geschädigten mit 50 und mehr LKWs überhaupt keine Kosten entstehen werden, vor allem auch keine Gutachterkosten.

Interessant für die betroffenen Unternehmen ist dabei, dass ab 50 LKWs überhaupt keine Kosten entstehen, d. h., auch keine Kosten für ein Gutachten.

Denn Betroffenen muss klar sein, dass ein wettbewerbsökonomisches Gutachten eines hoch qualifizierten Wettbewerbsökonomen sehr sinnvoll ist zur Schadensbemessung, ebenso wie in der 2. Stufe eine Begutachtung auf der jeweiligen Firmenebene. Alleine das wettbewerbsökonomische Gutachten schlägt dabei mit ca. 100.000,- 250.000,- € zu Buche, Kosten, die für Betroffene ebenfalls vom Prozessfinanzierer ab 50 LKWs komplett übernommen werden, sodass Geschädigten ab 50 LKWs hier überhaupt keine Kosten entstehen werden.

Im Erfolgsfall müssen betroffene Unternehmen dann ca. 25-30 % des erstrittenen Betrages an den Prozessfinanzierer als Erfolgsbeteiligung abgeben, ein Betrag, den viele Betroffene gerne abgeben, wenn ihnen keine Kosten entstehen.

Außerdem werden vermutlich nicht nur Fälle aus Deutschland übernommen, sondern auch für Geschädigte aus dem EU-Ausland, wobei die Fälle dann ebenfalls in Deutschland eingeklagt werden.

Auch sollen betroffene Unternehmen auf folgende Option hingewiesen werden:

Beim BSZ e.V. haben sich inzwischen auch diverse Unternehmen gemeldet, die an einem Aufkauf von Forderungen gegen das LKW-Kartell ab einem LKW-Bestand von 50 LKW´s pro Unternehmen interessiert sind.

Der bezahlte Preis ist dabei Verhandlungssache und richtet sich nach der Anzahl der LKW´s und dem vorhandenen Datenbestand.

Diese Option ist nach Ansicht des BSZ e.V. vor allem für Unternehmen interessant, die selber ihre Forderungen nicht mehr einklagen wollen, z.B. wegen des erforderlichen Zeitaufwandes oder weil sie mit dem Fall „abschließen“ wollen. So besteht die Möglichkeit, trotzdem noch Geld für die Forderungen zu erhalten. Interessierte Unternehmen können sich an den BSZ e.V. wenden.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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