Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten
Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken,
Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht
sträflich zu vernachlässigen. Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur
privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information.
Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich
mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für
ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre
Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen
entgegengebracht haben. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen
Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten
Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden diesen Anlegern oft höchst
spekulative Anlageprodukte verkauft.
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen
bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können.
Hunderttausende von
Anlegern sitzen mittlerweile auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden
Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.
Ist die Bombe dann hoch gegangen, erzählen viele Berater
ihren geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Da müssen
sich die Berater aber dann schon den
Vorwurf – den man ja oft auch den geschädigten Anlegern macht – gefallen
lassen, warum sie den elementaren Geschäftsgrundsatz, sich nur auf Geschäfte
einzulassen, die man auch versteht, total ignoriert haben.
Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte
man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein
könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer
Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor
unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie
verfügen über Techniken, und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden
dazu bringen ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft
gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie
daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich dafür
hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.
Denken Sie auch daran,
Finanzgenie ist man nur bis zum Bankrott. Es ist eine trügerische Vorstellung,
Geld und Intelligenz müssten miteinander einhergehen.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
veröffentlicht seit über neunzehn Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.de www.rechtsboerse.de Berichte und Meldungen von
Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen
hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer
Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind
die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und
hilfreich.
Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch
von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern
von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr
hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen
werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit.
Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen
Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz
und Information aufgewogen werden. Beim
Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr
gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über-
und die Risiken unterbetont.
Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die
Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter
Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall
geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl
von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger
Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V.
Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche
Vertretung gewährleistet.
Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und
vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner
Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund
erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden,
Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser
Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.
Für die Betroffenen
Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich
verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem
Totalverlust steht.
An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten
noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sind weiterführende
Informationen gefragt.
Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente,
sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.
Wenn Verluste bei Ihrer Kapitalanlage - hierzu zählen auch
die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - eingetreten oder zu
befürchten sind, ist von entscheidender
Bedeutung sofort die richtigen Schritte in die Wege zu leiten. Da in vielen Rechtsfällen oft nicht
nur ein einzelner Anleger betroffen ist,
sondern Hunderte oder gar Tausende,
ist das operative Netzwerk
unabhängiger Anlegerschutzanwälte welches Ihnen
innerhalb von BSZ® Interessengemeinschaften die bestmögliche rechtliche
Vertretung gewährleistet eine ideale Anlaufstelle.
Der BSZ e.V. lädt
alle betroffenen Kapitalanleger zu einem
gemeinschaftlichen Engagement gegen Abzocker und Geldvernichter ein.
Verantwortungsbewusste Sparer, Kapitalanleger und Bürger
sind nun in der Lage durch Beitritt zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
ein Zeichen der Solidarität gegen die Geldvernichtung zu setzen.
Mit der online Bürgerzeitung www.KapitalAnleger-Echo.de kann nun jeder Anleger durch eigene
journalistische Tätigkeit zur Aufklärung und Verhinderung von unnötigen
Kapitalverlusten beitragen. Das
kapitalanleger-echo setzt auf die Beeinflussung von Verbrauchern und zwar durch
eine der ältesten und nie angezweifelten Methoden der Beeinflussung: die
Mundpropaganda! Die Verbraucher selbst berichten über ihre persönlichen Erfahrungen bei der Kapitalanlage.
Diese „Mundpropaganda“ wird das Verbraucherverhalten
im Bereich Kapitalanlage in ganz Deutschland beeinflussen. Jeder
Kapitalanleger ist ein Reporter.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten Hilfen zur
Wiederbeschaffung verlorener Gelder und Informationen zu Aktionen gegen
Kapitalanlageverluste und zur Vertiefung des Finanzwissens. Aufgabe der BSZ Interessengemeinschaften ist
es, Informationen zu sammeln, zu bündeln und sie dann in Projekte gegen
Kapitalvernichtung zu investieren. Die
BSZ Interessengemeinschaften bündeln die Kräfte vieler Personen die mit Kapitalanlagen Geld verloren haben. Die BSZ
e.V. Interessengemeinschaften sind das beste Instrumentarium um den Kampf gegen
wirtschaftsstarke Initiatoren dauerhaft,
unabhängig und sicher aufzunehmen.
Das bisherige Vorgehen gegen Kapitalvernichtung auf
politischer und juristischer Ebene hat sich als unzureichend erwiesen. Vor
allem lassen auch die praktischen Hilfen für betroffene Anleger zu wünschen
übrig.
Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder
ihrer abgezockten Kunden reich wurden,
sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung
für den „erfolgreichen Manager“. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg
getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Der Ruf nach staatlichem Handeln
und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Kapitalverlusten
und drohender Altersarmut zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion
erwiesen.
Das wichtigste Ziel
für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten
Geldes.
Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler
heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein
Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein
Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie
sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen
hinhalten. Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen
Anwalt zu beauftragen. Es ist durchaus
auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten.
Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die
Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird
bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen.
Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer
empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.
Dem geschädigten Anleger können
jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage
und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser
Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle
strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein
investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz
wesentliche Rolle.
Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner
und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung,
Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich
oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so
oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können
Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente,
sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen. Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
hat der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft beizutreten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft
nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass
eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht –
geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an.
Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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