BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen erneut darauf hin, dass
in vielen Fällen hervorragende gerichtliche und oftmals bereits
außergerichtliche Chancen für geschädigte Anleger bestehen, um gegen die
beteiligten Vermittler vorzugehen, und von diesen im Wege des Schadensersatzes
ihr Geld zurück zu erhalten.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben seit dem Jahr 2015 ca.
120 geschädigte BWF-Anleger gegen diverse Vermittler vertreten und seitdem
viele Klagen geführt:
Die Fälle, die von einer
für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft BWF tätigen Kanzlei eingeklagt
wurden und bereits gerichtlich entschieden wurden, wurden bisher alle von dieser Kanzlei für die jeweiligen Anleger gewonnen.
So z. B. Urteile der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden,
LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc.
Aktuell hatte in der mündlichen Verhandlung eines Falles vor
dem LG Cottbus von vor wenigen Tagen dieses bekannt gegeben, auch im dortigen
Fall den dortigen Vermittler zum vollständigen Schadensersatz zu verurteilen.
Diverse der obigen Urteile sind auch bereits rechtskräftig,
z. B. Urteil des LG Frankfurt/Oder, LG Marburg, und in vielen Fällen hatten die
Anleger bereits ihr Geld erhalten, im in Marburg entschiedenen Fall war die
dortige Vermittlerin z. B. gar nicht mehr in Berufung gegangen, sondern hatte
den Schadensersatzbetrag in Höhe von ca. 37.500,- € nach Urteil vollständig
ausbezahlt.
Dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hierzu: „Wir freuen uns
über diese großartigen Erfolge für die Anleger und darüber, dass inzwischen
viele Gerichte unsere Auffassung bestätigt haben, dass der Kapitalanlage bei
der BWF-Stiftung erhebliche Verlustrisiken innewohnten – bis hin zum
Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden musste. Auch freuen wir
uns, dass in vielen Fällen gerichtlich bestätigt wurde, dass die jeweiligen
Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage oftmals
nicht nachgekommen sind, denn wer z. B. in Zeiten rapide sinkender Goldpreise
eine hohe Steigerung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht,
dies angeblich völlig risikofrei, handelt unserer Ansicht nach unseriös und
schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“
Aber es kommt noch besser: Neben den angesprochenen
ausgezeichneten und bisher ausschließlich klagestattgebenden Urteilen konnten die
Anwälte inzwischen auch zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche
Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die
Vergleichsquote in vielen Fällen zwischen 50 und 80 Prozent liegt.
Der Anwalt hierzu: „Dabei zeigt sich als Tendenz inzwischen,
dass diverse Berater aufgrund der großen Anzahl von klagestattgebenden Urteilen
unserer Kanzlei gegen die Vermittler inzwischen auch verstärkt dazu übergehen,
Anlegern bereits außergerichtlich Vergleichsvorschläge zu machen, in denen
wenigstens ein Teil des Schadens – also ohne lästiges und kostenintensives
Klageverfahren – reguliert wird“.
In einem Fall aus dem Brandenburger Raum hat der dortige
Vermittler z. B. die volle Schadensersatzsumme inkl. Kosten in Höhe von ca.
25.000,- € an den dortigen Anleger ausbezahlt.
Die Erfolge dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sind somit
ausgezeichnet, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass diverse Klagen gegen
andere Verantwortliche inzwischen auch gerichtlich abgewiesen wurden, wie
bekannt wurde.
Doch Vorsicht, Anleger seien darauf hingewiesen, dass
teilweise Eile geboten ist, weil bei der Zwangsvollstreckung immer das Prinzip
gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
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geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
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finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
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Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
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ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
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Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft BWF
Stiftung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft BWF Stiftung kann kostenlos und
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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Telefon: 06071-9816810
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