Aktuell verschickt die SonnenHöfe Unterhaching GmbH &
Co. Fonds KG i.L. (früher: SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co.
Erlenhofpark München-Unterhaching KG) massenweise Zahlungsaufforderungen an
ihre Kommanditisten. Zugleich werden rechtliche Schritte für den Fall
angedroht, dass die Forderung nicht bis zum 10.05.2017 erfüllt wird. Viele
Anleger sind entsetzt von diesem rüden Vorgehen.
Innenausgleich
Im vergangenen Jahr wurde das Objekt SonnenHöfe verkauft und
die Liquidation des Fonds eingeleitet. Auf der Gesellschafterversammlung am 13.12.2016
berichtete die Fondsgeschäftsführung noch stolz, dass es gelungen sei, einen
Preis zu erzielen, der höher sei als die Verbindlichkeiten des Fonds. Was als
Erfolg verkauft wurde, bedeutete jedoch im Ergebnis, dass die eingezahlten
Einlagen bis auf einen kleinen Rest verloren sind.
Wer nun aber glaubte, jetzt könne wenigstens der kleine
Überschuss unter den Kommanditisten verteilt werden, wurde enttäuscht. Die
Verwaltung kündigte an, es müsse erst ein Innenausgleich zwischen den einzelnen
Gesellschaftergruppen durchgeführt werden. Dabei gehe es um einen Ausgleich
zwischen denjenigen, die ihre Einlage vollständig erbracht haben und
denjenigen, die bislang nur einen Teil einbezahlt haben. Was das genau für die
einzelnen Anleger bedeutet und wie das konkret funktionieren soll, blieb aber
unklar.
Viele Fragen, keine
Antworten
Jetzt erhalten viele Anleger Schreiben, in denen sie zu
Zahlungen aufgefordert werden. Dabei fällt zunächst einmal unangenehm auf, dass
sich die Fondsgesellschaft mehr als vier Monate Zeit lässt, um den
angekündigten Innenausgleich zu berechnen und den Anlegern dann aber nur ca.
zwei Wochen Zeit zur Zahlung einräumt. Schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass
die Liquidatorin mit keinem Wort erklärt, nach welchen rechtlichen Regeln sie
diesen Innenausgleich durchführen will. Ebenso wenig erklärt sie, wie sie
diesen Innenausgleich berechnet hat und zu welchem Rechenergebnis sie gekommen
ist.
So wird die Zahlungsaufforderung auch nicht mit der
Berechnung des Innenausgleichs sondern mit einem Einzahlungsrückstand auf dem
Kapitalkonto begründet. Es fehlt aber ein Kontoauszug, mit dessen Hilfe die
Höhe des angeblichen Rückstandes nachvollzogen werden könnte. Dafür bekommt der
Anleger die Androhung von rechtlichen Schritten, wenn er nicht pünktlich zahlt.
Alles in allem wirft das Schreiben deutlich mehr Fragen auf, als es Antworten
liefert.
Was ist jetzt zu tun?
Das Aufforderungsschreiben zu ignorieren, ist nach Ansicht
der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte keine Option,
ebenso wenig, die Zahlungsaufforderung vorbehaltlos zu erfüllen. Vielmehr muss
die Fondsgesellschaft jetzt erst einmal Aufklärungsarbeit leisten. Deshalb
sollten betroffene Anleger die Fondsgesellschaft umgehend auffordern, zunächst
einen aktuellen Auszug des Kapitalkontos zu übersenden, damit die angeblichen
Rückstände überprüft werden können. Weiterhin sollte die Fondsgesellschaft
aufgefordert werden, eine nachvollziehbare Berechnung des Innenausgleichs
vorzulegen, aus der die einzelnen Berechnungsgrundlagen und das konkrete
Berechnungsergebnis nachvollziehbar ersichtlich sind.
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft SONNENHÖFE UNTERHACHING anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SONNENHÖFE UNTERHACHING kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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