Erste Urteile für Anleger gegen die LombardClassic 3 GmbH
& Co. KG erstritten
Das Landgericht Chemnitz hat in mehreren Klageverfahren die
LombardClassic 3 GmbH & Co. KG zur Zahlung verurteilt. Die Urteile sind
nicht rechtskräftig, zeigen aber, dass Anleger begründete Aussichten haben, ihr
eingesetztes Kapital von der Beteiligungsgesellschaft zurück erhalten.
Neben einem Vorgehen gegen die Beteiligungsgesellschaft
sollten Anleger aber auf jeden Fall versuchen, Ihnen eventuell zustehende
Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater durchzusetzen. Das Schlimmste, was
Anleger jetzt tun können, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz, der bereits zahlreiche
betroffene Gesellschafter vertritt, ist untätig abzuwarten, wie sich alles
weiter entwickelt. Insbesondere von bestimmten Interessengemeinschaften sollten
sich Anleger seiner Meinung nach nicht hinhalten lassen. Diese befassen sich
erfahrungsgemäß häufig gerade nicht mit einem für Anleger wesentlichen Aspekt –
nämlich mit der Haftung von Anlageberatern für eine eventuelle fehlerhafte
Aufklärung im Vorfeld der jeweiligen Beteiligungszeichnung. Die Interessenlage
bei diesen Interessengemeinschaften ist nach den Erfahrungen der CLLB
Rechtsanwälte meist sogar gegenläufig: Nicht selten soll, so der Eindruck der
CLLB Rechtsanwälte, durch eine Interessengemeinschaft verhindert werden, dass
Anleger auf die Idee kommen, ihren Berater in Regress zu nehmen. In diesem
Zusammenhang bedarf der Berücksichtigung, dass Schadenersatzansprüche wegen
fehlerhafter Anlageberatung in drei Jahren zum Jahresende nach Kenntnis oder
grob fahrlässiger Unkenntnis der schadensbergründenden Umstände verjähren. D.h.
Im Falle des Untätigbleibens spielt die Zeit gerade für den Anlageberater bzw.
Anlagevermittler.
Dabei sprechen die ersten Urteile sowohl im Fallkomplex
LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ganz klar dafür, die Anlageberater in
den Focus zu nehmen. Gerade bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG handelt es sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte in den
Fällen, in denen fehlerhaft aufgeklärt wurde, um die einzig realistische
Möglichkeit für Anleger, sich schadlos zu halten. Mit einer auch nur
ansatzweise befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren ist derzeit wohl nicht
zu rechnen. Soweit bestimmte Interessengemeinschaften dies anders darstellen
und irgendwelche Erfolge für sich reklamieren, handelt es sich aus Sicht von
CLLB Rechtsanwälte um reine Augenwischerei mit dem Ziel, Anleger davon
abzuhalten, Anlageberater in Regress zu nehmen. Auf Grund der
Verjährungsfristen läuft die Zeit für die Anlageberater/Anlagevermittler, mit
der Folge, dass die Anleger schlicht und ergreifend nicht die Zeit haben, um
abzuwarten, ob sie aus der Kapitalanlage, insbesondere in einem
Insolvenzverfahren, mit einem blauen Auge herauskommen oder nicht.
Für ein Vorgehen gegen den Anlageberater / Anlagevermittler
bestehen nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte grundsätzlich sehr gute
Erfolgsaussichten. In einem Verfahren betreffend die fehlerhafte Beratung eines
Anlegers an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
hatte das zuständige Landgericht erfreulicherweise ausgeführt, dass der Emissionsprospekt
der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die
Aufklärung der Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden
Risiken nicht geeignet war. Dies führt dazu, dass der Berater beweisen muss,
über den Prospektfehler aufgeklärt zu haben, was er regelmäßig nicht kann. Die
Folge eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs des Anlegers ist eine
komplette Rückabwicklung, d.h. er bekommt das gesamte eingesetzte Kapital
erstattet und muss lediglich die Beteiligung auf den Berater übertragen.
Ein derartiges Vorgehen ist regelmäßig deshalb anzuraten,
weil – anders als von bestimmten Interessengemeinschaften suggeriert – der
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bei der Gläubigerversammlung kaum
Hoffnung darauf gemacht, dass eine nennenswerte Quote zugunsten der
Insolvenzgläubiger erreicht werden kann. Das bedeutet: Anleger müssen damit
rechnen, dass auf ihre angemeldete Forderung maximal eine Auszahlung von 10 %
erfolgt.
Auch hinsichtlich der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG
sollten Anleger, die fehlerhaft beraten wurden, nach Auffassung der CLLB
Rechtsanwälte nicht tatenlos zusehen. Zwar wurde über das Vermögen der
LombardClassic 3 GmbH & Co. KG kein Insolvenzverfahren eröffnet und es ist
auch nicht bekannt, ob dies in Zukunft passieren wird. Anlegern muss aber auch
hier klar sein, dass ihre Schadensersatzansprüche gegen die Berater verjähren
und keineswegs gesichert ist, ob sie von der Beteiligungsgesellschaft ihre Einlage
zurück erhalten.
Nach Informationen einer anderen Anwaltskanzlei hat zudem
das Landgericht Stuttgart einem Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG
Schadensersatz gegen seinen Anlageberater zugesprochen. Die Urteile gegen
Berater im Komplex Lombardium – Fonds mehren sich also.
CLLB Rechtsanwälte haben bereits für mehrere Anleger, die
nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an
der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden, Klage gegen Anlagevermittler /
Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben. Die Rechtsanwälte
bereiten weitere Klagen vor und bewerten die Erfolgsaussichten gerade wegen der
aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte gegebenen Fehlerhaftigkeit des
Emissionsprospektes positiv.
„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung
zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich
erst Recht nach dem Berichtstermin des Insolvenzverwalters vom 29.03.2017 nicht
darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren
Schaden hinreichend kompensieren können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Henning Leitz.
Jedem Anleger, der
bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst
frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten.
Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu
einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den
Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen
Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für
Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger
beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die
Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan
erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse
verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters
Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger
normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Auch
Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand
der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Lombardium/Erste Oderfelder anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lombardium/Erste
Oderfelder kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbdrltz
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen