Freitag, April 21, 2017

LombardClassic 3: LG Chemnitz verurteilt zur Zahlung!

Erste Urteile für Anleger gegen die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG erstritten

Das Landgericht Chemnitz hat in mehreren Klageverfahren die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG zur Zahlung verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, zeigen aber, dass Anleger begründete Aussichten haben, ihr eingesetztes Kapital von der Beteiligungsgesellschaft zurück erhalten.

Neben einem Vorgehen gegen die Beteiligungsgesellschaft sollten Anleger aber auf jeden Fall versuchen, Ihnen eventuell zustehende Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater durchzusetzen. Das Schlimmste, was Anleger jetzt tun können, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Henning Leitz, der bereits zahlreiche betroffene Gesellschafter vertritt, ist untätig abzuwarten, wie sich alles weiter entwickelt. Insbesondere von bestimmten Interessengemeinschaften sollten sich Anleger seiner Meinung nach nicht hinhalten lassen. Diese befassen sich erfahrungsgemäß häufig gerade nicht mit einem für Anleger wesentlichen Aspekt – nämlich mit der Haftung von Anlageberatern für eine eventuelle fehlerhafte Aufklärung im Vorfeld der jeweiligen Beteiligungszeichnung. Die Interessenlage bei diesen Interessengemeinschaften ist nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte meist sogar gegenläufig: Nicht selten soll, so der Eindruck der CLLB Rechtsanwälte, durch eine Interessengemeinschaft verhindert werden, dass Anleger auf die Idee kommen, ihren Berater in Regress zu nehmen. In diesem Zusammenhang bedarf der Berücksichtigung, dass Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in drei Jahren zum Jahresende nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der schadensbergründenden Umstände verjähren. D.h. Im Falle des Untätigbleibens spielt die Zeit gerade für den Anlageberater bzw. Anlagevermittler.

Dabei sprechen die ersten Urteile sowohl im Fallkomplex LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ganz klar dafür, die Anlageberater in den Focus zu nehmen. Gerade bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG handelt es sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte in den Fällen, in denen fehlerhaft aufgeklärt wurde, um die einzig realistische Möglichkeit für Anleger, sich schadlos zu halten. Mit einer auch nur ansatzweise befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren ist derzeit wohl nicht zu rechnen. Soweit bestimmte Interessengemeinschaften dies anders darstellen und irgendwelche Erfolge für sich reklamieren, handelt es sich aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte um reine Augenwischerei mit dem Ziel, Anleger davon abzuhalten, Anlageberater in Regress zu nehmen. Auf Grund der Verjährungsfristen läuft die Zeit für die Anlageberater/Anlagevermittler, mit der Folge, dass die Anleger schlicht und ergreifend nicht die Zeit haben, um abzuwarten, ob sie aus der Kapitalanlage, insbesondere in einem Insolvenzverfahren, mit einem blauen Auge herauskommen oder nicht.

Für ein Vorgehen gegen den Anlageberater / Anlagevermittler bestehen nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte grundsätzlich sehr gute Erfolgsaussichten. In einem Verfahren betreffend die fehlerhafte Beratung eines Anlegers an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte das zuständige Landgericht erfreulicherweise ausgeführt, dass der Emissionsprospekt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Aufklärung der Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden Risiken nicht geeignet war. Dies führt dazu, dass der Berater beweisen muss, über den Prospektfehler aufgeklärt zu haben, was er regelmäßig nicht kann. Die Folge eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs des Anlegers ist eine komplette Rückabwicklung, d.h. er bekommt das gesamte eingesetzte Kapital erstattet und muss lediglich die Beteiligung auf den Berater übertragen.

Ein derartiges Vorgehen ist regelmäßig deshalb anzuraten, weil – anders als von bestimmten Interessengemeinschaften suggeriert – der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bei der Gläubigerversammlung kaum Hoffnung darauf gemacht, dass eine nennenswerte Quote zugunsten der Insolvenzgläubiger erreicht werden kann. Das bedeutet: Anleger müssen damit rechnen, dass auf ihre angemeldete Forderung maximal eine Auszahlung von 10 % erfolgt.

Auch hinsichtlich der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG sollten Anleger, die fehlerhaft beraten wurden, nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte nicht tatenlos zusehen. Zwar wurde über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG kein Insolvenzverfahren eröffnet und es ist auch nicht bekannt, ob dies in Zukunft passieren wird. Anlegern muss aber auch hier klar sein, dass ihre Schadensersatzansprüche gegen die Berater verjähren und keineswegs gesichert ist, ob sie von der Beteiligungsgesellschaft ihre Einlage zurück erhalten.

Nach Informationen einer anderen Anwaltskanzlei hat zudem das Landgericht Stuttgart einem Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen seinen Anlageberater zugesprochen. Die Urteile gegen Berater im Komplex Lombardium – Fonds mehren sich also.

CLLB Rechtsanwälte haben bereits für mehrere Anleger, die nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden, Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben. Die Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor und bewerten die Erfolgsaussichten gerade wegen der aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte gegebenen Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes positiv.

„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich erst Recht nach dem Berichtstermin des Insolvenzverwalters vom 29.03.2017 nicht darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden hinreichend kompensieren können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lombardium/Erste Oderfelder anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lombardium/Erste Oderfelder kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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