Der vom EEH Elbe Emissionshaus aufgelegte Schiffsfonds MS
Anke ist insolvent. Das Amtsgericht Tostedt hat am 10. April 2017 das
vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 22 IN
67/17). Anleger müssen nach dem Insolvenzantrag hohe finanzielle Verluste bis
hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.
Das EEH Elbe Emissionshaus bot eine Beteiligung an dem
Schiffsfonds MS Anke ab September 2009 an. Anleger konnten sich mit einer
Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Containerschiff beteiligen. Die Hoffnungen
der Anleger auf eine rentable Geldanlage erfüllten sich jedoch nicht. Von
Beginn an wurde die Beteiligung von Problemen überschattet. Der ursprüngliche
vierjährige Chartervertrag wurde durch den Charterer überraschend schon nach
kurzer Zeit wieder gekündigt. Die Ausschüttungen für die Anleger blieben aus.
„Nun ist es für die Anleger aber noch dicker gekommen. Nach der Insolvenz droht
ihnen der Verlust ihrer Einlage, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Die Anleger haben aber die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf
Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen
Anlageberatung hätten sie auch umfassend über die bestehenden Risiken
aufgeklärt werden müssen. „Als das EEH Elbe Emissionshaus den Schiffsfonds MS
Anke im Herbst 2009 auflegte, zeichneten sich die Probleme der
Containerschifffahrt in Folge der Finanzkrise 2008 bereits ab. Aufgrund
sinkender Nachfrage konnten viele Schiffsfonds die erforderlichen Charterraten
nicht mehr erzielen und gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Leidtragende waren die Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.
In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an
Schiffsfonds allerdings vielfach als renditestarke und sichere Kapitalanlagen
angepriesen. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds aber um spekulative
Geldanlagen, die mit einer ganzen Reihe von Risiken behaftet sind.
„Insbesondere über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die
Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage hätten die Anleger aufgeklärt werden
müssen. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben. Stattdessen
wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger, die an einer Geldanlage
zur Altersvorsorge interessiert waren, vermittelt. Aus so einer Falschberatung
können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Jedem Anleger, der
bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst
frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten.
Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu
einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den
Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen
Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für
Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger
beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die
Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan
erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter
Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des
Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann
ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht
leisten.
- Auch
Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand
der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/
MS Anke anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Anke kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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