Donnerstag, April 20, 2017

EEH MS ANKE: ANLEGERN DROHEN NACH INSOLVENZ VERLUSTE

Der vom EEH Elbe Emissionshaus aufgelegte Schiffsfonds MS Anke ist insolvent. Das Amtsgericht Tostedt hat am 10. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 22 IN 67/17). Anleger müssen nach dem Insolvenzantrag hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Das EEH Elbe Emissionshaus bot eine Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Anke ab September 2009 an. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Containerschiff beteiligen. Die Hoffnungen der Anleger auf eine rentable Geldanlage erfüllten sich jedoch nicht. Von Beginn an wurde die Beteiligung von Problemen überschattet. Der ursprüngliche vierjährige Chartervertrag wurde durch den Charterer überraschend schon nach kurzer Zeit wieder gekündigt. Die Ausschüttungen für die Anleger blieben aus. „Nun ist es für die Anleger aber noch dicker gekommen. Nach der Insolvenz droht ihnen der Verlust ihrer Einlage, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Die Anleger haben aber die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. „Als das EEH Elbe Emissionshaus den Schiffsfonds MS Anke im Herbst 2009 auflegte, zeichneten sich die Probleme der Containerschifffahrt in Folge der Finanzkrise 2008 bereits ab. Aufgrund sinkender Nachfrage konnten viele Schiffsfonds die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen und gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Leidtragende waren die Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds allerdings vielfach als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds aber um spekulative Geldanlagen, die mit einer ganzen Reihe von Risiken behaftet sind. „Insbesondere über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger, die an einer Geldanlage zur Altersvorsorge interessiert waren, vermittelt. Aus so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Anke anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Anke kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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