Zahlreiche Anleger der atypisch stillen Gesellschaft CLF Car
Lease und Factoring AG i.L. werden durch den Abwickler Robert Kramer auf
Rückzahlung negativer Kapitalkontostände in Anspruch genommen. Die CLF AG ist
durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) vom
06.10.2011 aufgelöst worden.
Da den Anlegern bereits im Gesellschaftsvertrag das Recht
eingeräumt worden war, jährlich gewinnunabhängige Entnahmen tätigen zu dürfen,
haben sich im Laufe der Jahre bei zahlreichen Anlegern nun negative
Kapitalkontostände durch diese Entnahmen gebildet. Diese negativen
Kapitalkontostände fordert die in Liquidation befindliche Gesellschaft nun
zurück – sie verklagt ihre Anleger auf Zahlung.
Das Saarländische OLG hat bereits mit Urteil vom 15.02.2017
zum zweiten Mal die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
Fachanwälte Dr. Morgenstern bestätigt, nach der Forderungen der Gesellschaft
aktuell überhaupt nicht bestehen bzw. nicht nachgewiesen wurden. Insbesondere
wurde eindeutig festgestellt, dass seitens des Liquidators keine Berechtigung
zum Innenausgleich der Gesellschafter besteht. Dies wurde immer wieder vom
Liquidator als Rechtfertigung für seine Forderungen gegenüber den Anlegern
angeführt.
Die Revision gegen diese Entscheidung wurde durch das
Saarländische Oberlandesgericht ausdrücklich nicht zugelassen.
Betroffene Anleger
haben somit sehr gute Argumente, um sich gegen die Rückforderungsbegehren der
Fondsgesellschaften CLF Car Lease und Factoring AG i.L. sowie gegen die der
Schwestergesellschaften Innova, Innova2, MLR und MLR zur Wehr zu setzen.
Auch Sie wollen Ihre
Kapitalanlage professionell durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für
Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Wenn es um die
Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer
Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLF Car
Lease und Factoring AG i.L anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLF Car
Lease und Factoring AG i.L kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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