Donnerstag, Februar 09, 2017

VENTURE PLUS FONDS 4 (V+) – KLAGE EINGEREICHT.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für einen Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG Klage gegen dessen Anlageberater und die Gründungskommanditistin des Fonds eingereicht.

Nach Auswertung von Unterlagen, die der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Alexander Kainz, dass Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater und die Gründungskommanditistin Fonds bestehen.

Nach Schilderung des Anlegers scheint auch die Beratung fehlerhaft gewesen zu sein. Nach Mitteilung des Anlegers war ihm der Venture Plus Fonds 4 als auch zur Altersvorsorge geeignet empfohlen worden. Weiter ist der Anleger nach dessen Mitteilung im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden. Ebenso erfolgte nach Mitteilung des Anlegers kein Hinweis auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit.

Die CLLB Rechtsanwälte vertreten ferner die Ansicht, dass der Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG – wie unserer Ansicht nach auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG – fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler hat der Anlageberater den Anleger aber hinzuweisen. Neben dem Anlageberater ist auch die Gründungskommanditistin des Fonds verpflichtet, die Anleger zutreffend aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen werden.

Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, ist daher die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zu empfehlen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so Rechtsanwalt Kainz weiter. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten den Betroffenen an, für diese kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VENTURE PLUS Beteiligungen   anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VENTURE PLUS Beteiligungen   können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cllbkaiz

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

Dienstag, Februar 07, 2017

Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht dabei  immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Bei jeder Investition gibt es Risiken. Die Versprechungen von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind immer nur verführerische Märchen. Es gibt niemanden der vorhersagen kann, wie sich eine Investition entwickeln wird.

Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht, machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Dass dies in vielen Fällen leider nicht so ist, z.B. bei Schiffsfonds, kann der BSZ e.V. nur bestätigen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass in vielen Fällen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung als geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für diese Art der Kapitalanlage entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und Risiken verstanden zu haben. Daher passt die Zeichnung einer Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem vorsichtigen und risikoarmen Anlagezielen des Anlegers.

Erster Grund hierfür sind die Emissionsprospekte, die mit häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger keinen geordneten Überblick über die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser Fülle von Seiten sind derart vielfältige Informationen enthalten, dass der Anleger oft nicht in der Lage ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der Schiffsfondsbeteiligung zu durchdringen.

Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung sind sie Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern. Durch geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt jedoch nur selten.  Durch die Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen Anlagewünschen passt.

Nach dem die erste Welle von Prozessen zu den so genannten ,,Schrottimmobilien" gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken  welche  diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.

In vielen Fällen dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem Käufer wegen schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften. Die Bank könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen geltend machen und müsste bereits geleistete Zahlungen rückerstatten. Im Gegensatz dazu könnte sie die Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür könnte sein, dass die Bank über einen so genannten Wissensvorsprung verfügte, der sie zur Aufklärung gegenüber dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch festgestellt werden, dass die Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so genannter institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich daraus die widerlegbare Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch den Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren Wert der Wohnung hatte. Für die Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft gelingen, diese Vermutung zu widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es gute Möglichkeiten sich von diesen Schrottimmobilien zu befreien.

Selbsternannte „Finanzexperten“ sammeln bundesweit Milliarden  Euro bei Kleinanlegern ein. Aktuell steht dafür S&K, Infinus und Prokon. Oft sind die Opfer, Menschen die kaum Geld zum Anlegen haben.

Acht Prozent Zinsen mit Windrädern - geht das überhaupt? Mit dieser einfachen Frage begannen Anfang 2013 die beiden Reporter der Zeitung ,,Die Welt" Marc Neller und Lars-Marten Nagel ihre Recherchen zum Itzehoer Windkraftproduzenten Prokon.

Der umtriebige Firmengründer Carsten Rodbertus hatte damals mit dem Versprechen einer ökologischen Kapitalanlage, die gute Zinsen bringt, mehr als eine Milliarde Euro von deutschen Kleinanlegern eingeworben.

S&K, Infinus und Prokon sind wie mit einem Staubsauger über das Land gegangen und haben von Kleinanlegern über 3 Milliarden Euro abgesaugt! Die staatlichen  Aufseher und der mit Steuergeld finanzierte Verbraucherschutz hat diesem Treiben stillschweigend zugesehen. So ist zum Beispiel der Prospekt von Infinus von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, (Bafin) geprüft. Das hat bei den Anlegern natürlich Vertrauen bewirkt. Dass die Bafin den Verkaufsprospekt nur daraufhin prüft ob er den formalen Vorgaben entspricht, wissen die Anleger nicht. Ob die Kunden mit dem Anlagemodell über den Tisch gezogen werden können, wird nicht geprüft.

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten wird  und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage, wie z.B. bei S&K, Infinus oder Prokon, notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Da gibt es  Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass Daten, Prognosen,  Verknüpfungen schon immer fehlerhaft sind. Das Extrakt  dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert.  Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen. Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen  Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt  der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten  betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.  

Fazit des BSZ eV:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.


S & K: RÜCKFORDERUNGS-KLAGEN DES INSOLVENZVERWALTERS! ANLEGER WEHREN SICH! FRISTEN BEACHTEN!

In Sachen S & K-Gruppe erreichen zurzeit immer mehr Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt betroffene Anleger, in denen diese dazu aufgefordert werden, bereits in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen, und zwar inklusive Zinsen und Kosten.

Die Zinsen werden dabei teilweise seit dem 01.08.2013, dem Jahr der Insolvenz, von den Anlegern eingefordert, außerdem die Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung.

So können sich die Kosten summieren und teilweise die Hauptforderung erheblich übersteigen. Doch Anleger sollten nicht vorschnell zahlen, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, Eile ist hierbei geboten:

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend durch einen qualifizierten Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht anzeigen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Hierfür gilt gem. § 276 ZPO eine Notfrist von zwei Wochen. Wenn diese Frist verstreicht, dann ergeht bereits ein Versäumnisurteil mit erheblichen Rechtsnachteilen. Also sollten Anleger diese Frist unbedingt einhalten, denn sonst hätte der Insolvenzverwalter bereits sein Ziel erreicht.“

Außerdem sind die Anwälte der Ansicht, dass das Rückforderungsverlangen des Insolvenzverwalters derzeit auf wackeligen Füßen steht, denn:

So argumentiert der Insolvenzverwalter in den Klagen z. B. mit der Anklageschrift oder einem Gutachten einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um den Beweis zu erbringen, dass lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u. a. zur Rückforderung gem. § 134 InsO berechtigen sollen.

Dr. Späth hierzu: „Die angeführten Beweismittel des Insolvenzverwalters entsprechen meiner Ansicht nach nicht mehr dem aktuellen Sachstand, denn so hält die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betrugs gegenüber den beiden Hauptverantwortlichen S & K seit Kurzem gerade nicht mehr aufrecht.

Außerdem ist z. B. erstaunlich, dass er Insolvenzverwalter der anderen S & K-Fonds, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, bei den von ihm betreuten Fonds auf eine Rückforderung der Ausschüttungen verzichtet.

Dies ist meiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass er die Rechtslage anders einschätzt als sein Kollege.“

Beweispflichtig für seine Behauptungen ist aber der Insolvenzverwalter als Anfechtender, sollte ihm dieser Beweis nicht gelingen, so würden die Klagen dann kostenpflichtig abgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern, umgehend einen kompetenten Rechtsanwalt mit den Ansprüchen zu betrauen, um sich Frist wahrend gegen die Klage verteidigen zu können.

Außerdem weisen die Rechtsanwälte, die bereits hunderte von Fällen von Insolvenzanfechtungen in der Vergangenheit in diversen anderen Fällen betreut hatten, darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.





Montag, Februar 06, 2017

CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Schadensersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Für die Anleger verlief die Beteiligung am CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 nicht wie erhofft. Schadensersatzansprüche müssen geltend gemacht werden, bevor die Verjährung der Forderungen eintritt.

Der CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Monaco und MS Martinique. Insgesamt wurden in die beiden Schiffe rund 109 Millionen US-Dollar investiert. Der überwiegende Teil stammte von Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen konnten; der Rest wurde über Fremdkapital finanziert. Nachdem die Beteiligung in den Anfangsjahren für die Anleger erfolgversprechend verlief, machten sich später auch hier die sinkenden Charterraten bemerkbar. In der Folge blieben die Ausschüttungen zunächst teilweise und dann ganz aus.

„Die Aussichten für die Containerschifffahrt sind nach wie vor düster und von einer kurzfristigen Erholung ist derzeit nicht auszugehen. Nach wie vor belasten die bestehenden Überkapazitäten die zu erzielenden Charterraten. Von dieser Entwicklung sind auch die Anleger von Schiffsfonds betroffen, die in den vergangenen Jahren schon viel Geld verloren haben. Anleger des CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie rechtzeitig handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Denn die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren muss unbedingt berücksichtigt werden. Da Anleger sich ab März 2007 an dem CFB 161 beteiligen konnten, drohen die ersten möglichen Forderungen schon in Kürze zu verjähren, wenn nicht gehandelt wird.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als gewinnbringende und auch sichere Geldanlage angepriesen, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Tatsächlich handelt es sich in der Regel aber um spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Rechtsanwältin Gaber: „Über diese Risiken, z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts, müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.



Freitag, Februar 03, 2017

Astoria Invest AG pleite: Betroffene Anleger sollten Ansprüche prüfen, um ihre Verluste zu reduzieren.

Neue Hiobsbotschaften vom grauen Kapitalmarkt:  Diesmal trifft es Anleger, die in Produkte der Astoria Invest AG, der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG, der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG, der Astoria Partner Management GmbH oder der Astoria Private Equity GmbH investiert haben. Über das Vermögen dieser Gesellschaften wurden Insolvenzeröffnungsverfahren seitens des Amtsgerichts Heidelberg angeordnet.
 

Industrielle Kompostierungsanlagen insbesondere in Kanada sollten privaten Kleinanlegern eine gute Rendite bringen. 161 % Gesamtausschüttungen sollten beispielsweise Anleger der Astoria Organic GmbH & Co. KG erhalten. Danach sieht es vor dem Hintergrund der vorläufigen Insolvenz jedoch nicht mehr aus. Es scheint sich eher das Totalverlustrisiko derartiger Kapitalanlagen zu verwirklichen.

Zwar werden die Insolvenzverwalter prüfen, ob hier noch etwas zu retten ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies in vielen Fällen nicht gelingt, sondern dass die Anleger, die in später insolvente Gesellschaften investiert haben, in aller Regel hohe Verluste erleiden.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Bombosch empfiehlt betroffenen Anlegern daher eine Überprüfung, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Ein Anlageberater muss seine Kunden über die mit einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Eine solche Aufklärung muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen, bestehende Risiken dürfen dabei nicht verharmlost werden. So muss einem Anleger deutlich gemacht werden, dass es sich bei diesen Kapitalanlagen  um unternehmerische Kapitalanlagen handelt, deren Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.

„Viele Anleger vergleichbarer Anlagen berichten uns, dass ihnen diese als sichere Anlagen angepriesen wurden,“ so Rechtsanwalt Bombosch. Sichere Anlagen sind Anlagen des Emissionshauses Astoria Invest AG definitiv nicht, wie die Insolvenzen dokumentieren.
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie erworben. Sie erhalten unter Anrechnung geflossener Ausschüttungen ihr eingesetztes Kapital zurück. Im Gegenzug übertragen sie Ihre Rechte an den Kapitalanlagen auf den Anlageberater bzw. auf die hinter diesem stehende Anlageberatungsgesellschaft.

Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.





Donnerstag, Februar 02, 2017

UDI Energie FESTZINS 11- gezielte Täuschung der Anleger?

Die Anlegergelder, die in die UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG fließen, sind – anders als der Name FESTZINS assoziiert – alles andere als sicher.

Bei dieser Investition handelt es sich tatsächlich um hochspekulative Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass diese erst bedient werden, wenn alle anderen Forderungen beglichen wurden – insbesondere im Insolvenzfall. Es besteht daher die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Gelder. Vor diesem Hintergrund ist es irreführend, ein Nachrangdarlehen mit dem Namen FESTZINS zu schmücken.

Warum der Mitbegründer der Quelle Bank (jetzt: ING-DiBa) und der Umweltbank AG Georg Hetz, der den UDI Energie FESTZINS 11 konstruiert hat, diesen Namen gewählt hat, bleibt sein Geheimnis. Denn er als Ex- Banker kennt die Risiken seiner Anlage.

Es besteht zudem ein Blind-Pool-Risiko, da völlig unklar ist, in was die Anlegergelder konkret investiert werden sollen.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Abschluss der Anlage vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine hochriskante Anlageform– wie die hiesige – empfiehlt.

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater oder andere Verantwortliche vorliegt, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die riskante Kapitalanlage nicht erworben. Er erhält also unter Anrechnung etwaiger erhaltener Zinszahlungen sein eingesetztes Kapital zurück.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz rät Anlegern, die sich fehlerhaft beraten fühlen, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.  Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
 
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter


Montag, Januar 30, 2017

EGI EURO GRUNDINVEST FONDS: VOLLMACHT FÜR INFO-VERANSTALTUNG

Angekündigte Gesellschafterversammlung mutiert zur reinen Informationsveranstaltung. Geschäftsführung bleibt den Anlegern das Sanierungskonzept noch immer schuldig. EGI-Fonds Anleger können sich kostenfrei vertreten lassen.


Die Geschäftsleitung der EGI Euro Grundinvest Fonds (EGI-Fonds) ist umgeschwenkt. Leidtragende sind wieder einmal die EGI-Fonds-Anleger. Statt einer angekündigten Einladung zur Gesellschafterversammlung am 21.02.2017 soll es nur noch eine Informationsveranstaltung für Anleger an diesem Tag geben. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertritt Anleger kostenfrei und wird informieren.

Nunmehr soll doch keine Gesellschafterversammlung stattfinden. Rudert die EGI-Fonds-Geschäftsleitung – namentlich Herr Sven Donhuysen – zurück? Diese Frage wird uns von vielen Anlegern gestellt, mit denen wir telefonieren. Was hat das für Auswirkungen für die EGI-Fonds Anleger? Werden EGI-Anleger wieder einmal mehr entrechtet – so lautet eine weitere Frage, die uns mehrfach erreicht hat. Nicht eine Gesellschafterversammlung mit vollständigem Frage- und Entscheidungsrecht soll am 21. Februar 2017 erfolgen, sondern nur noch eine Informationsveranstaltung von unklarem Charakter.

Wie sie aussehen wird, welche Rechte die Anleger dabei erhalten werden, bleibt unklar. Sicher scheint nur, dass das Unternehmen KKL Consulting GmbH (= KKL) vorgestellt werden soll und dieses Unternehmen Aufgaben der Fondsverwaltung zu übernehmen bereit ist. Das ist eindeutig zu wenig in der aktuellen Krisenlage der vier EGI-Fonds.

Sven Donhuysen muss aus Objektgesellschaften entfernt werden

In Rundbriefen an die EGI-Fonds-Anleger hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke bereits ausführlich über die für die Anleger unbefriedigende Rollen von Herrn Donhuysen berichtet. Denn er bestimmt(e) nicht nur über die EGI-Fonds, die Funktionsträgergesellschaften, sondern auch über die Investitionsobjekte – die so genannten Objektgesellschaften. Deshalb muss durch eine neue Fondsgeschäftsführung die sämtliche Energie daran gesetzt werden, die Herrschaft über die noch vorhanden restlichen Objektgesellschaften zu erlangen.

Zu enges Zeitfenster für die Abstimmung der Anleger vorgesehen

Ein weiteres Problem trifft die EGI-Fonds Anleger. Denn die EGI-Fonds-Anleger haben anscheinend effektiv nur eine Woche Zeit, ihre Stimmen abzugeben.

Unklarheiten über künftiges Zusammenspiel der Funktionsträgergesellschaften geht zu Lasten der Anleger.

Wer den Brief der EGI-Fonds-Geschäftsführung liest, vermisst schmerzlich Aussagen darüber, was konkret geschehen soll. Unklar ist, wer die neuen Funktionsträgergesellschaften leiten wird. Es klingt in dem Schreiben so, dass alle diese drei Gesellschaften in der Hand der KKL liegen sollen. Das wiederum ist natürlich schlecht für die Anleger; denn dann „kontrolliert“ sich wiederum ein Firmengebilde selbst und der geplante Anlegerbeirat ist dagegen weitgehend machtlos.

Wird den Anlegern keine effektive und vollständige Kontrolle gegeben?

Eine wirksame Kontrolle im Sinne der Anleger in der aktuellen Krisensituation der EGI-Fonds kann nur dann funktionieren, wenn wirklich unabhängig, effektiv und intensiv kontrolliert wird. Somit kann und darf ein Kontrollgremium wie die Treuhandkommanditistin nicht in den gleichen Händen liegen, wie die Geschäftsleitung – also Komplementärin und geschäftsführende Kommanditistin. Diese Kontrolle kann nur dann sinnvollerweise für EGI-Fonds-Anleger durchgeführt werden, wenn sie durch fachlich versierte Experten erfolgt, die alleine und ausschließlich den Anlegern verpflichtet sind.

Einen solchen Vorschlag, alles in einer Hand zu vereinigen, hat Herr Donhuysen schon im letzten Sommer gemacht. Damit ist er glasklar gescheitert – warum ein ähnlich gestrickter Vorschlag augenscheinlich wieder den EGI-Anlegern offeriert werden soll, ist nicht nachvollziehbar.

Kontrolle aller bisherigen Geschäfte dringend erforderlich

Eine neue Geschäftsführung muss ohne Ansehen der Person die Geschäfte ihrer Vorgänger prüfen. Deshalb ist der Wille, neu anzufangen und etwas für die EGI-Fonds zu erreichen, damit verbunden, dass die bisherigen Geschäfte kontrolliert werden. Deshalb ist eine Sonderprüfung von Nöten. Auch dieses ist ein Punkt, der den EGI-Anleger als Beschlussvorlage präsentiert werden muss. Hieran muss sich eine neue Geschäftsführung messen lassen.

Anlegerbeirat – ein alte Forderung der EGI-Anleger und  der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Bereits bei den Gesellschafterversammlungen im vergangenen Sommer wurde von Göddecke Rechtsanwälte namens der von ihr vertretenen EGI-Fonds Anleger ein Beirat gefordert. Das war dem EGI-Fondsmanagement im Juli 2017 zu viel Kontrolle durch die Anleger. Jetzt, nachdem Herr Donhuysen angekündigt hat, das Handtuch zu werfen, soll ein solches Kontrollgremium eingerichtet werden. Das ist grundsätzlich gut; fragt sich nur, ob nicht durch einen schwachen Beirat diese Kontrolle faktisch unterlaufen wird.

Ob der Anlegerbeirat stark oder schwach ist, ist eine Frage der Beiratsordnung und wie der Anlegerschutz im Gesellschaftsvertrag ausgestaltet ist. Leider findet sich in dem aktuellen Schreiben vom 19. Januar 2017 dazu kein einziges Wort.

Keine Präsenzveranstaltung bedeutet keine Kontrolle für EGI-Anleger

Wahlen und Wahlergebnisse sollten nicht im Geheimen stattfinden! Das gilt nicht nur für politische Wahlen, sondern auch bei Weichenstellung in Unternehmen, bei denen die Investoren mitbestimmen. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass das EGI-Management von dem Vorhaben, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen, abgerückt ist. Es gibt Pressevertreter, die in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass Herr Donhuysen sich vor seinen Rechenschaftspflichten drücken würde. Eines jedenfalls ist sicher: Die Kontrolle von Wahlergebnissen kann nur in einer präsenten Gesellschafterversammlung erfolgen. Dieser Kontrolle will sich die Führung bei einer so wichtigen Richtungsentscheidung entziehen – das ist nicht nachvollziehbar.

Wenn in dem aktuellen Schreiben von Herrn Donhuysen angeführt wird, dass Wartezeiten und Pausen für eine Gesellschafterversammlung hinderlich seien, springt der Gedanke viel zu kurz: Bei vier Fonds, die alle zusammen einen deutlichen zweistelligen Millionenbetrag eingesammelt haben, diese in mehrere Immobilienprojekte fehlinvestierten, und deren Funktionsträgergesellschaften mit Insolvenz bedroht sind, kann ein solches Argument – Wartezeiten und Pausen den EGI-Fonds Anlegern nicht zumuten zu wollen – nur wie ein Schlag ins Gesicht wirken und an ein Vorbeimogeln an den Anlegerinteressen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST FONDS  (EGI) anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST FONDS  (EGI) können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

gödd

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.