In Sachen S & K-Gruppe erreichen zurzeit immer mehr
Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt betroffene Anleger, in denen
diese dazu aufgefordert werden, bereits in der Vergangenheit erhaltene
Ausschüttungen zurückzubezahlen, und zwar inklusive Zinsen und Kosten.
Die Zinsen werden dabei teilweise seit dem 01.08.2013, dem
Jahr der Insolvenz, von den Anlegern eingefordert, außerdem die Kosten für die
außergerichtliche Rechtsverfolgung.
So können sich die Kosten summieren und teilweise die
Hauptforderung erheblich übersteigen. Doch Anleger sollten nicht vorschnell
zahlen, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, Eile ist
hierbei geboten:
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend durch
einen qualifizierten Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht anzeigen, dass sie sich
gegen die Klage verteidigen wollen. Hierfür gilt gem. § 276 ZPO eine Notfrist
von zwei Wochen. Wenn diese Frist verstreicht, dann ergeht bereits ein
Versäumnisurteil mit erheblichen Rechtsnachteilen. Also sollten Anleger diese
Frist unbedingt einhalten, denn sonst hätte der Insolvenzverwalter bereits sein
Ziel erreicht.“
Außerdem sind die Anwälte der Ansicht, dass das
Rückforderungsverlangen des Insolvenzverwalters derzeit auf wackeligen Füßen
steht, denn:
So argumentiert der Insolvenzverwalter in den Klagen z. B.
mit der Anklageschrift oder einem Gutachten einer renommierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um den Beweis zu erbringen, dass lediglich
sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u. a. zur Rückforderung
gem. § 134 InsO berechtigen sollen.
Dr. Späth hierzu: „Die angeführten Beweismittel des
Insolvenzverwalters entsprechen meiner Ansicht nach nicht mehr dem aktuellen
Sachstand, denn so hält die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betrugs
gegenüber den beiden Hauptverantwortlichen S & K seit Kurzem gerade nicht
mehr aufrecht.
Außerdem ist z. B. erstaunlich, dass er Insolvenzverwalter
der anderen S & K-Fonds, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, bei den von
ihm betreuten Fonds auf eine Rückforderung der Ausschüttungen verzichtet.
Dies ist meiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass er die
Rechtslage anders einschätzt als sein Kollege.“
Beweispflichtig für seine Behauptungen ist aber der
Insolvenzverwalter als Anfechtender, sollte ihm dieser Beweis nicht gelingen,
so würden die Klagen dann kostenpflichtig abgewiesen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern,
umgehend einen kompetenten Rechtsanwalt mit den Ansprüchen zu betrauen, um sich
Frist wahrend gegen die Klage verteidigen zu können.
Außerdem weisen die Rechtsanwälte, die bereits hunderte von
Fällen von Insolvenzanfechtungen in der Vergangenheit in diversen anderen
Fällen betreut hatten, darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine
vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die Forderungen
oftmals zumindest deutlich reduziert werden können.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser
Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ®
Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu
einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus
zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist
hierfür Anlaufstelle und Forum.
Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft beitreten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K
Gruppe können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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