Dienstag, Februar 07, 2017

S & K: RÜCKFORDERUNGS-KLAGEN DES INSOLVENZVERWALTERS! ANLEGER WEHREN SICH! FRISTEN BEACHTEN!

In Sachen S & K-Gruppe erreichen zurzeit immer mehr Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt betroffene Anleger, in denen diese dazu aufgefordert werden, bereits in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen, und zwar inklusive Zinsen und Kosten.

Die Zinsen werden dabei teilweise seit dem 01.08.2013, dem Jahr der Insolvenz, von den Anlegern eingefordert, außerdem die Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung.

So können sich die Kosten summieren und teilweise die Hauptforderung erheblich übersteigen. Doch Anleger sollten nicht vorschnell zahlen, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, Eile ist hierbei geboten:

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend durch einen qualifizierten Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht anzeigen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Hierfür gilt gem. § 276 ZPO eine Notfrist von zwei Wochen. Wenn diese Frist verstreicht, dann ergeht bereits ein Versäumnisurteil mit erheblichen Rechtsnachteilen. Also sollten Anleger diese Frist unbedingt einhalten, denn sonst hätte der Insolvenzverwalter bereits sein Ziel erreicht.“

Außerdem sind die Anwälte der Ansicht, dass das Rückforderungsverlangen des Insolvenzverwalters derzeit auf wackeligen Füßen steht, denn:

So argumentiert der Insolvenzverwalter in den Klagen z. B. mit der Anklageschrift oder einem Gutachten einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um den Beweis zu erbringen, dass lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u. a. zur Rückforderung gem. § 134 InsO berechtigen sollen.

Dr. Späth hierzu: „Die angeführten Beweismittel des Insolvenzverwalters entsprechen meiner Ansicht nach nicht mehr dem aktuellen Sachstand, denn so hält die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betrugs gegenüber den beiden Hauptverantwortlichen S & K seit Kurzem gerade nicht mehr aufrecht.

Außerdem ist z. B. erstaunlich, dass er Insolvenzverwalter der anderen S & K-Fonds, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, bei den von ihm betreuten Fonds auf eine Rückforderung der Ausschüttungen verzichtet.

Dies ist meiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass er die Rechtslage anders einschätzt als sein Kollege.“

Beweispflichtig für seine Behauptungen ist aber der Insolvenzverwalter als Anfechtender, sollte ihm dieser Beweis nicht gelingen, so würden die Klagen dann kostenpflichtig abgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern, umgehend einen kompetenten Rechtsanwalt mit den Ansprüchen zu betrauen, um sich Frist wahrend gegen die Klage verteidigen zu können.

Außerdem weisen die Rechtsanwälte, die bereits hunderte von Fällen von Insolvenzanfechtungen in der Vergangenheit in diversen anderen Fällen betreut hatten, darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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