Angekündigte Gesellschafterversammlung mutiert zur reinen Informationsveranstaltung. Geschäftsführung bleibt den Anlegern das Sanierungskonzept noch immer schuldig. EGI-Fonds Anleger können sich kostenfrei vertreten lassen.
Die Geschäftsleitung der EGI Euro Grundinvest Fonds
(EGI-Fonds) ist umgeschwenkt. Leidtragende sind wieder einmal die
EGI-Fonds-Anleger. Statt einer angekündigten Einladung zur
Gesellschafterversammlung am 21.02.2017 soll es nur noch eine
Informationsveranstaltung für Anleger an diesem Tag geben. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertritt Anleger kostenfrei und
wird informieren.
Nunmehr soll doch keine Gesellschafterversammlung
stattfinden. Rudert die EGI-Fonds-Geschäftsleitung – namentlich Herr Sven
Donhuysen – zurück? Diese Frage wird uns von vielen Anlegern gestellt, mit
denen wir telefonieren. Was hat das für Auswirkungen für die EGI-Fonds Anleger?
Werden EGI-Anleger wieder einmal mehr entrechtet – so lautet eine weitere
Frage, die uns mehrfach erreicht hat. Nicht eine Gesellschafterversammlung mit
vollständigem Frage- und Entscheidungsrecht soll am 21. Februar 2017 erfolgen,
sondern nur noch eine Informationsveranstaltung von unklarem Charakter.
Wie sie aussehen wird, welche Rechte die Anleger dabei
erhalten werden, bleibt unklar. Sicher scheint nur, dass das Unternehmen KKL
Consulting GmbH (= KKL) vorgestellt werden soll und dieses Unternehmen Aufgaben
der Fondsverwaltung zu übernehmen bereit ist. Das ist eindeutig zu wenig in der
aktuellen Krisenlage der vier EGI-Fonds.
Sven Donhuysen muss
aus Objektgesellschaften entfernt werden
In Rundbriefen an die EGI-Fonds-Anleger hat die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Göddecke bereits ausführlich über die für die Anleger
unbefriedigende Rollen von Herrn Donhuysen berichtet. Denn er bestimmt(e) nicht
nur über die EGI-Fonds, die Funktionsträgergesellschaften, sondern auch über
die Investitionsobjekte – die so genannten Objektgesellschaften. Deshalb muss
durch eine neue Fondsgeschäftsführung die sämtliche Energie daran gesetzt
werden, die Herrschaft über die noch vorhanden restlichen Objektgesellschaften
zu erlangen.
Zu enges Zeitfenster
für die Abstimmung der Anleger vorgesehen
Ein weiteres Problem trifft die EGI-Fonds Anleger. Denn die
EGI-Fonds-Anleger haben anscheinend effektiv nur eine Woche Zeit, ihre Stimmen
abzugeben.
Unklarheiten über künftiges Zusammenspiel der
Funktionsträgergesellschaften geht zu Lasten der Anleger.
Wer den Brief der EGI-Fonds-Geschäftsführung liest, vermisst
schmerzlich Aussagen darüber, was konkret geschehen soll. Unklar ist, wer die
neuen Funktionsträgergesellschaften leiten wird. Es klingt in dem Schreiben so,
dass alle diese drei Gesellschaften in der Hand der KKL liegen sollen. Das
wiederum ist natürlich schlecht für die Anleger; denn dann „kontrolliert“ sich
wiederum ein Firmengebilde selbst und der geplante Anlegerbeirat ist dagegen
weitgehend machtlos.
Wird den Anlegern
keine effektive und vollständige Kontrolle gegeben?
Eine wirksame Kontrolle im Sinne der Anleger in der
aktuellen Krisensituation der EGI-Fonds kann nur dann funktionieren, wenn
wirklich unabhängig, effektiv und intensiv kontrolliert wird. Somit kann und
darf ein Kontrollgremium wie die Treuhandkommanditistin nicht in den gleichen
Händen liegen, wie die Geschäftsleitung – also Komplementärin und
geschäftsführende Kommanditistin. Diese Kontrolle kann nur dann sinnvollerweise
für EGI-Fonds-Anleger durchgeführt werden, wenn sie durch fachlich versierte
Experten erfolgt, die alleine und ausschließlich den Anlegern verpflichtet
sind.
Einen solchen Vorschlag, alles in einer Hand zu vereinigen,
hat Herr Donhuysen schon im letzten Sommer gemacht. Damit ist er glasklar
gescheitert – warum ein ähnlich gestrickter Vorschlag augenscheinlich wieder
den EGI-Anlegern offeriert werden soll, ist nicht nachvollziehbar.
Kontrolle aller
bisherigen Geschäfte dringend erforderlich
Eine neue Geschäftsführung muss ohne Ansehen der Person die
Geschäfte ihrer Vorgänger prüfen. Deshalb ist der Wille, neu anzufangen und
etwas für die EGI-Fonds zu erreichen, damit verbunden, dass die bisherigen
Geschäfte kontrolliert werden. Deshalb ist eine Sonderprüfung von Nöten. Auch
dieses ist ein Punkt, der den EGI-Anleger als Beschlussvorlage präsentiert
werden muss. Hieran muss sich eine neue Geschäftsführung messen lassen.
Anlegerbeirat – ein
alte Forderung der EGI-Anleger und der
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Bereits bei den Gesellschafterversammlungen im vergangenen
Sommer wurde von Göddecke Rechtsanwälte namens der von ihr vertretenen
EGI-Fonds Anleger ein Beirat gefordert. Das war dem EGI-Fondsmanagement im Juli
2017 zu viel Kontrolle durch die Anleger. Jetzt, nachdem Herr Donhuysen
angekündigt hat, das Handtuch zu werfen, soll ein solches Kontrollgremium
eingerichtet werden. Das ist grundsätzlich gut; fragt sich nur, ob nicht durch
einen schwachen Beirat diese Kontrolle faktisch unterlaufen wird.
Ob der Anlegerbeirat stark oder schwach ist, ist eine Frage
der Beiratsordnung und wie der Anlegerschutz im Gesellschaftsvertrag
ausgestaltet ist. Leider findet sich in dem aktuellen Schreiben vom 19. Januar
2017 dazu kein einziges Wort.
Keine
Präsenzveranstaltung bedeutet keine Kontrolle für EGI-Anleger
Wahlen und Wahlergebnisse sollten nicht im Geheimen
stattfinden! Das gilt nicht nur für politische Wahlen, sondern auch bei
Weichenstellung in Unternehmen, bei denen die Investoren mitbestimmen. Deshalb
ist es nicht hinnehmbar, dass das EGI-Management von dem Vorhaben, eine
Gesellschafterversammlung durchzuführen, abgerückt ist. Es gibt
Pressevertreter, die in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass Herr Donhuysen
sich vor seinen Rechenschaftspflichten drücken würde. Eines jedenfalls ist
sicher: Die Kontrolle von Wahlergebnissen kann nur in einer präsenten
Gesellschafterversammlung erfolgen. Dieser Kontrolle will sich die Führung bei
einer so wichtigen Richtungsentscheidung entziehen – das ist nicht
nachvollziehbar.
Wenn in dem aktuellen Schreiben von Herrn Donhuysen angeführt
wird, dass Wartezeiten und Pausen für eine Gesellschafterversammlung hinderlich
seien, springt der Gedanke viel zu kurz: Bei vier Fonds, die alle zusammen
einen deutlichen zweistelligen Millionenbetrag eingesammelt haben, diese in
mehrere Immobilienprojekte fehlinvestierten, und deren
Funktionsträgergesellschaften mit Insolvenz bedroht sind, kann ein solches
Argument – Wartezeiten und Pausen den EGI-Fonds Anlegern nicht zumuten zu
wollen – nur wie ein Schlag ins Gesicht wirken und an ein Vorbeimogeln an den
Anlegerinteressen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST FONDS (EGI) anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST FONDS (EGI) können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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