Montag, Januar 30, 2017

EGI EURO GRUNDINVEST FONDS: VOLLMACHT FÜR INFO-VERANSTALTUNG

Angekündigte Gesellschafterversammlung mutiert zur reinen Informationsveranstaltung. Geschäftsführung bleibt den Anlegern das Sanierungskonzept noch immer schuldig. EGI-Fonds Anleger können sich kostenfrei vertreten lassen.


Die Geschäftsleitung der EGI Euro Grundinvest Fonds (EGI-Fonds) ist umgeschwenkt. Leidtragende sind wieder einmal die EGI-Fonds-Anleger. Statt einer angekündigten Einladung zur Gesellschafterversammlung am 21.02.2017 soll es nur noch eine Informationsveranstaltung für Anleger an diesem Tag geben. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertritt Anleger kostenfrei und wird informieren.

Nunmehr soll doch keine Gesellschafterversammlung stattfinden. Rudert die EGI-Fonds-Geschäftsleitung – namentlich Herr Sven Donhuysen – zurück? Diese Frage wird uns von vielen Anlegern gestellt, mit denen wir telefonieren. Was hat das für Auswirkungen für die EGI-Fonds Anleger? Werden EGI-Anleger wieder einmal mehr entrechtet – so lautet eine weitere Frage, die uns mehrfach erreicht hat. Nicht eine Gesellschafterversammlung mit vollständigem Frage- und Entscheidungsrecht soll am 21. Februar 2017 erfolgen, sondern nur noch eine Informationsveranstaltung von unklarem Charakter.

Wie sie aussehen wird, welche Rechte die Anleger dabei erhalten werden, bleibt unklar. Sicher scheint nur, dass das Unternehmen KKL Consulting GmbH (= KKL) vorgestellt werden soll und dieses Unternehmen Aufgaben der Fondsverwaltung zu übernehmen bereit ist. Das ist eindeutig zu wenig in der aktuellen Krisenlage der vier EGI-Fonds.

Sven Donhuysen muss aus Objektgesellschaften entfernt werden

In Rundbriefen an die EGI-Fonds-Anleger hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke bereits ausführlich über die für die Anleger unbefriedigende Rollen von Herrn Donhuysen berichtet. Denn er bestimmt(e) nicht nur über die EGI-Fonds, die Funktionsträgergesellschaften, sondern auch über die Investitionsobjekte – die so genannten Objektgesellschaften. Deshalb muss durch eine neue Fondsgeschäftsführung die sämtliche Energie daran gesetzt werden, die Herrschaft über die noch vorhanden restlichen Objektgesellschaften zu erlangen.

Zu enges Zeitfenster für die Abstimmung der Anleger vorgesehen

Ein weiteres Problem trifft die EGI-Fonds Anleger. Denn die EGI-Fonds-Anleger haben anscheinend effektiv nur eine Woche Zeit, ihre Stimmen abzugeben.

Unklarheiten über künftiges Zusammenspiel der Funktionsträgergesellschaften geht zu Lasten der Anleger.

Wer den Brief der EGI-Fonds-Geschäftsführung liest, vermisst schmerzlich Aussagen darüber, was konkret geschehen soll. Unklar ist, wer die neuen Funktionsträgergesellschaften leiten wird. Es klingt in dem Schreiben so, dass alle diese drei Gesellschaften in der Hand der KKL liegen sollen. Das wiederum ist natürlich schlecht für die Anleger; denn dann „kontrolliert“ sich wiederum ein Firmengebilde selbst und der geplante Anlegerbeirat ist dagegen weitgehend machtlos.

Wird den Anlegern keine effektive und vollständige Kontrolle gegeben?

Eine wirksame Kontrolle im Sinne der Anleger in der aktuellen Krisensituation der EGI-Fonds kann nur dann funktionieren, wenn wirklich unabhängig, effektiv und intensiv kontrolliert wird. Somit kann und darf ein Kontrollgremium wie die Treuhandkommanditistin nicht in den gleichen Händen liegen, wie die Geschäftsleitung – also Komplementärin und geschäftsführende Kommanditistin. Diese Kontrolle kann nur dann sinnvollerweise für EGI-Fonds-Anleger durchgeführt werden, wenn sie durch fachlich versierte Experten erfolgt, die alleine und ausschließlich den Anlegern verpflichtet sind.

Einen solchen Vorschlag, alles in einer Hand zu vereinigen, hat Herr Donhuysen schon im letzten Sommer gemacht. Damit ist er glasklar gescheitert – warum ein ähnlich gestrickter Vorschlag augenscheinlich wieder den EGI-Anlegern offeriert werden soll, ist nicht nachvollziehbar.

Kontrolle aller bisherigen Geschäfte dringend erforderlich

Eine neue Geschäftsführung muss ohne Ansehen der Person die Geschäfte ihrer Vorgänger prüfen. Deshalb ist der Wille, neu anzufangen und etwas für die EGI-Fonds zu erreichen, damit verbunden, dass die bisherigen Geschäfte kontrolliert werden. Deshalb ist eine Sonderprüfung von Nöten. Auch dieses ist ein Punkt, der den EGI-Anleger als Beschlussvorlage präsentiert werden muss. Hieran muss sich eine neue Geschäftsführung messen lassen.

Anlegerbeirat – ein alte Forderung der EGI-Anleger und  der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Bereits bei den Gesellschafterversammlungen im vergangenen Sommer wurde von Göddecke Rechtsanwälte namens der von ihr vertretenen EGI-Fonds Anleger ein Beirat gefordert. Das war dem EGI-Fondsmanagement im Juli 2017 zu viel Kontrolle durch die Anleger. Jetzt, nachdem Herr Donhuysen angekündigt hat, das Handtuch zu werfen, soll ein solches Kontrollgremium eingerichtet werden. Das ist grundsätzlich gut; fragt sich nur, ob nicht durch einen schwachen Beirat diese Kontrolle faktisch unterlaufen wird.

Ob der Anlegerbeirat stark oder schwach ist, ist eine Frage der Beiratsordnung und wie der Anlegerschutz im Gesellschaftsvertrag ausgestaltet ist. Leider findet sich in dem aktuellen Schreiben vom 19. Januar 2017 dazu kein einziges Wort.

Keine Präsenzveranstaltung bedeutet keine Kontrolle für EGI-Anleger

Wahlen und Wahlergebnisse sollten nicht im Geheimen stattfinden! Das gilt nicht nur für politische Wahlen, sondern auch bei Weichenstellung in Unternehmen, bei denen die Investoren mitbestimmen. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass das EGI-Management von dem Vorhaben, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen, abgerückt ist. Es gibt Pressevertreter, die in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass Herr Donhuysen sich vor seinen Rechenschaftspflichten drücken würde. Eines jedenfalls ist sicher: Die Kontrolle von Wahlergebnissen kann nur in einer präsenten Gesellschafterversammlung erfolgen. Dieser Kontrolle will sich die Führung bei einer so wichtigen Richtungsentscheidung entziehen – das ist nicht nachvollziehbar.

Wenn in dem aktuellen Schreiben von Herrn Donhuysen angeführt wird, dass Wartezeiten und Pausen für eine Gesellschafterversammlung hinderlich seien, springt der Gedanke viel zu kurz: Bei vier Fonds, die alle zusammen einen deutlichen zweistelligen Millionenbetrag eingesammelt haben, diese in mehrere Immobilienprojekte fehlinvestierten, und deren Funktionsträgergesellschaften mit Insolvenz bedroht sind, kann ein solches Argument – Wartezeiten und Pausen den EGI-Fonds Anlegern nicht zumuten zu wollen – nur wie ein Schlag ins Gesicht wirken und an ein Vorbeimogeln an den Anlegerinteressen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST FONDS  (EGI) anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST FONDS  (EGI) können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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