Montag, Februar 06, 2017

CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Schadensersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Für die Anleger verlief die Beteiligung am CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 nicht wie erhofft. Schadensersatzansprüche müssen geltend gemacht werden, bevor die Verjährung der Forderungen eintritt.

Der CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Monaco und MS Martinique. Insgesamt wurden in die beiden Schiffe rund 109 Millionen US-Dollar investiert. Der überwiegende Teil stammte von Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen konnten; der Rest wurde über Fremdkapital finanziert. Nachdem die Beteiligung in den Anfangsjahren für die Anleger erfolgversprechend verlief, machten sich später auch hier die sinkenden Charterraten bemerkbar. In der Folge blieben die Ausschüttungen zunächst teilweise und dann ganz aus.

„Die Aussichten für die Containerschifffahrt sind nach wie vor düster und von einer kurzfristigen Erholung ist derzeit nicht auszugehen. Nach wie vor belasten die bestehenden Überkapazitäten die zu erzielenden Charterraten. Von dieser Entwicklung sind auch die Anleger von Schiffsfonds betroffen, die in den vergangenen Jahren schon viel Geld verloren haben. Anleger des CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie rechtzeitig handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Denn die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren muss unbedingt berücksichtigt werden. Da Anleger sich ab März 2007 an dem CFB 161 beteiligen konnten, drohen die ersten möglichen Forderungen schon in Kürze zu verjähren, wenn nicht gehandelt wird.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als gewinnbringende und auch sichere Geldanlage angepriesen, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Tatsächlich handelt es sich in der Regel aber um spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Rechtsanwältin Gaber: „Über diese Risiken, z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts, müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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